Anti-Geldwäsche-Schulungen

Nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG müssen Verpflichtete Unternehmen grundsätzlich alle ihre Beschäftigten erstmalig und laufend in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung, die insoweit bestehenden geldwäscherechtlichen Vorschriften und Pflichten sowie Datenschutzbestimmungen schulen. Die Unterrichtung kann dabei im Rahmen von Präsenz-Schulungen erfolgen oder unter Verwendung von inhaltlich angemessenen und aktuellen IT-gestützten Schulungsprogrammen oder Schulungsunterlagen (E-Learning). Die Schulungen zur Geldwäscheprävention sind Teil interner Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche. Dreyfield & Partner hat maßgeschneiderte Schulungskonzepte entwickelt, die sowohl Geschäftsleitung als auch Mitarbeiter in geldwäscherechtlichen Fragestellungen und Typologien unterweisen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Planung und Durchführung von individuellen Mitarbeiter-Schulungen (je nach den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen für die jeweilige Branche und die individuelle Risikosituation des Unternehmens)
  • Planung und Durchführung von erweiterten Schulungen für Geschäftsführer und Führungskräfte
  • Erstellung von Teilnahmenachweisen und Zertifikaten