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Aufbewahrungsfristen 2026

Mit dem Jahreswechsel ändern sich die Stichtage für die Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen: Für jede Fristenklasse rückt ein weiterer Jahrgang nach, der vernichtet werden darf, und für die Unterlagen des abgelaufenen Jahres beginnen die Fristen neu zu laufen. Diese Seite stellt die für das Jahr 2026 maßgeblichen Aufbewahrungsfristen übersichtlich zusammen.

Stand: 29. Juli 2026 8 min Lesezeit Als PDF

Mit dem Jahreswechsel ändern sich die Stichtage für die Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen: Für jede Fristenklasse rückt ein weiterer Jahrgang nach, der vernichtet werden darf. Maßgeblich ist die Rechtslage nach dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt hat (§ 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG); für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Lageberichte bleibt es bei zehn Jahren, für Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs. Die folgende Übersicht führt die gebräuchlichsten Unterlagenarten von A bis Z mit ihrer Frist auf und nennt jeweils den Jahrgang, der ab dem 1. Januar 2026 frühestens vernichtet werden darf.

So nutzen Sie die Übersicht

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde, der Beleg entstanden ist oder der Geschäftsbrief empfangen beziehungsweise abgesandt wurde; bei Verträgen zählt das Jahr des Vertragsendes. Maßgeblich für die Einordnung ist nicht die Bezeichnung eines Dokuments, sondern seine Funktion — ein Mietvertrag ist als Korrespondenz sechs Jahre aufzubewahren, als Buchungsbeleg acht. Erfüllt eine Unterlage mehrere Funktionen, gilt die längere Frist. Die Spalte zum Aufbewahrungsende nennt das Fristende für Unterlagen, die im laufenden Jahr 2026 entstehen — die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres 2026. Für ältere Jahrgänge verschiebt sich das Datum um ganze Jahre nach vorn (31. Dezember des Entstehungsjahres zuzüglich Frist). Solange Unterlagen für eine begonnene Außenprüfung, eine vorläufige Steuerfestsetzung, anhängige Ermittlungen oder ein laufendes Rechtsbehelfsverfahren von Bedeutung sind, endet die Aufbewahrungspflicht unabhängig von den Grundfristen nicht (§ 147 Abs. 3 AO). Die Vernichtung selbst muss datenschutzkonform nach dem Löschkonzept erfolgen; zur ordnungsgemäßen elektronischen Aufbewahrung siehe unseren Beitrag zur GoBD-Verfahrensdokumentation.

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A – Abrechnungen bis Außendienst

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Abrechnungsbelege8 Jahre31.12.20342017
Abtretungserklärungen6 Jahre31.12.20322019
Aktenvermerke (soweit steuerlich relevant)6 Jahre31.12.20322019
An-, Ab- und Ummeldungen zur Krankenkasse6 Jahre31.12.20322019
Angebote, die zum Auftrag geführt haben6 Jahre31.12.20322019
Anhang zum Jahresabschluss10 Jahre31.12.20362015
Anwesenheitslisten (soweit für die Lohnbuchhaltung erforderlich)8 Jahre31.12.20342017
Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen zur Buchführung10 Jahre31.12.20362015
Ausgangsrechnungen8 Jahre31.12.20342017
Außendienstabrechnungen (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017

B – Bankbelege bis Bürgschaften

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Bankauszüge und Bankbelege8 Jahre31.12.20342017
Bauunterlagen (Bauakten, Baugenehmigungen, Baubeschreibungen)Lebensdauer des Bauwerks
Beitragsabrechnungen zur Sozialversicherung (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Belege mit Buchungsfunktion (auch Sammelbelege und Beleglisten)8 Jahre31.12.20342017
Bestell- und Auftragsunterlagen6 Jahre31.12.20322019
Betriebskostenabrechnungen (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Betriebsprüfungsberichte6 Jahre31.12.20322019
Bewertungsunterlagen8 Jahre31.12.20342017
Bewirtungsunterlagen8 Jahre31.12.20342017
Bilanzen (Jahresbilanzen)10 Jahre31.12.20362015
Buchungsanweisungen und Buchungsbelege8 Jahre31.12.20342017
Bürgschaftsunterlagen (nach Ablauf, soweit keine Buchungsbelege)6 Jahre31.12.20322019

C – Clearing-Belege

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Clearing-Belege8 Jahre31.12.20342017

D – Darlehen bis Dokumentation

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Darlehens- und Kreditunterlagen (nach Vertragsende, soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Darlehens- und Kreditunterlagen (nach Vertragsende, soweit Korrespondenz)6 Jahre31.12.20322019
Datensicherungen der Buchführung10 Jahre31.12.20362015
Dauerauftragsunterlagen (nach Vertragsende)6 Jahre31.12.20322019
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung8 Jahre31.12.20342017
Dokumentation für EDV-Programme und -Systeme der Buchführung10 Jahre31.12.20362015

E – E-Mails bis Exportunterlagen

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
E-Mails mit steuerrelevantem Inhalt (soweit Belegfunktion)8 Jahre31.12.20342017
Eingangsrechnungen8 Jahre31.12.20342017
Eröffnungsbilanz10 Jahre31.12.20362015
Essensmarkenabrechnungen (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Exportunterlagen (soweit besteuerungsrelevant)6 Jahre31.12.20322019

F – Fahrtkosten und Frachtbriefe

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Fahrtkostenerstattungen (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Frachtbriefe6 Jahre31.12.20322019

G – Gehaltslisten bis Gutschriften

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Gehalts- und Lohnlisten (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Geschäftsberichte10 Jahre31.12.20362015
Geschäftsbriefe (soweit keine Rechnungen)6 Jahre31.12.20322019
Gesellschafterbeschlüsse und -protokolle10 Jahre31.12.20362015
Gesellschaftsverträge und Gründungsunterlagen10 Jahre31.12.20362015
Gewinn- und Verlustrechnungen10 Jahre31.12.20362015
Gutschriften und Gutschriftanzeigen8 Jahre31.12.20342017

H – Handelsbriefe und Handelsbücher

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Handelsbriefe (soweit keine Rechnungen)6 Jahre31.12.20322019
Handelsbücher und Hauptbücher10 Jahre31.12.20362015
Hauptabschlussübersicht10 Jahre31.12.20362015

I – Inventare

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Inventare und Inventurunterlagen10 Jahre31.12.20362015

J – Jahresabschlüsse und Journale

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Jahresabschlüsse10 Jahre31.12.20362015
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent10 Jahre31.12.20362015

K – Kalkulation bis Konzernabschlüsse

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Kalkulationsunterlagen (soweit Bewertungs- oder Buchungsunterlagen)8 Jahre31.12.20342017
Kassenbelege, Kassenzettel und Bons8 Jahre31.12.20342017
Kassenbücher und Kassenaufzeichnungen10 Jahre31.12.20362015
Kontenpläne und Kontenplanänderungen10 Jahre31.12.20362015
Kontoauszüge und Kontenregister8 Jahre31.12.20342017
Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte10 Jahre31.12.20362015

L – Lageberichte bis Lohnsteuer

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Lageberichte10 Jahre31.12.20362015
Leasingunterlagen (nach Vertragsende, soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Lieferscheine (ohne Belegfunktion)bis Rechnungserhalt bzw. -versand
Lieferscheine (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Lohnkonten und zugehörige Belege (§ 41 EStG)6 Jahre31.12.20322019
Lohnsteuer-Unterlagen (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017

M – Mahnungen und Mietunterlagen

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Mahnungen und Mahnbescheide6 Jahre31.12.20322019
Miet- und Pachtunterlagen (nach Vertragsende, soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Miet- und Pachtunterlagen (nach Vertragsende, soweit keine Buchungsbelege)6 Jahre31.12.20322019

N – Nebenbücher

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Nebenbücher10 Jahre31.12.20362015

O – Organisationsunterlagen

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Organisationsunterlagen und -pläne der Buchführung10 Jahre31.12.20362015

P – Preislisten bis Prüfungsberichte

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Preislisten (soweit Bewertungs- oder Buchungsunterlagen)8 Jahre31.12.20342017
Protokolle (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Provisionsabrechnungen8 Jahre31.12.20342017
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers10 Jahre31.12.20362015

Q – Quittungen

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Quittungen (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017

R – Rechnungen und Reisekosten

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Rechnungen und Rechnungsunterlagen8 Jahre31.12.20342017
Reisekostenabrechnungen8 Jahre31.12.20342017

S – Saldenbilanzen bis Steuerbescheide

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Saldenbilanzen und Saldenlisten10 Jahre31.12.20362015
Schriftwechsel, allgemeiner geschäftlicher6 Jahre31.12.20322019
Spendenbescheinigungen (Zuwendungsnachweise)8 Jahre31.12.20342017
Steuererklärungen und Steuerbescheide8 Jahre31.12.20342017

T – Telefonkostennachweise

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Telefonkostennachweise (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017

U – Überweisungen und Umsatzsteuer

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Überweisungsbelege8 Jahre31.12.20342017
Umsatzsteuer-Voranmeldungen8 Jahre31.12.20342017

V – Verfahrensdokumentation bis Verträge

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Verfahrensdokumentation nach den GoBD10 Jahre31.12.20362015
Vermögensverzeichnisse10 Jahre31.12.20362015
Versand- und Frachtunterlagen (soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Versicherungspolicen (nach Ablauf des Vertrags)6 Jahre31.12.20322019
Verträge (nach Vertragsende, soweit Buchungsbelege)8 Jahre31.12.20342017
Verträge (nach Vertragsende, soweit keine Buchungsbelege)6 Jahre31.12.20322019

W – Warenbücher und Werbekosten

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Wareneingangs- und Warenausgangsbücher10 Jahre31.12.20362015
Werbekostenbelege8 Jahre31.12.20342017

Z – Zahlungsbelege bis Zwischenbilanzen

UnterlagenAufbewahrungsfristJahrgang 2026: aufbewahren bis2026 vernichtbar: Jahrgänge bis
Zahlungsanweisungen und Zahlungsbelege8 Jahre31.12.20342017
Zollbelege und Zollanmeldungsunterlagen10 Jahre31.12.20362015
Zwischenbilanzen (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftsjahres)10 Jahre31.12.20362015

Sonderfristen: Arztpraxen

UnterlagenAufbewahrungsfristRechtsgrundlage
Patientenakten und Behandlungsdokumentation10 Jahre nach Abschluss der Behandlung§ 630f Abs. 3 BGB; ärztliches Berufsrecht
Röntgenbilder und Aufzeichnungen über Untersuchungen mit ionisierender Strahlung10 Jahre nach der letzten Untersuchung; bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres§ 85 Abs. 2 StrlSchG
Aufzeichnungen über Strahlenbehandlungen (Therapie)30 Jahre nach der letzten Behandlung§ 85 Abs. 2 StrlSchG
Dokumentation der Anwendung von Blutprodukten und Plasmaproteinenmindestens 15 Jahre§ 14 Abs. 3 TFG
Betäubungsmittel-Dokumentation der Praxis (Teil I des BtM-Rezepts, Nachweise)3 Jahre, gerechnet ab der letzten EintragungBtMG, BtMVV

Sonderfristen: Apotheken

UnterlagenAufbewahrungsfristRechtsgrundlage
Herstellungs- und Prüfdokumentation (Rezeptur, Defektur, Ausgangsstoffe, Stichproben-Prüfung von Fertigarzneimitteln)mindestens ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, nicht weniger als 5 Jahre§ 22 Abs. 1 ApBetrO
Betäubungsmittel-Dokumentation (Rezept-Teil der Apotheke, BtM-Kartei bzw. -Nachweise, Lieferscheine, Vernichtungsniederschriften)3 Jahre, gerechnet ab der letzten Eintragung§ 12 f. BtMVV, § 16 BtMG, BtMBinHV
Chargendokumentation zu Blutprodukten und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinenmindestens 30 JahreTransfusionsgesetz (TFG)

Diese Sonderfristen laufen anders als die allgemeinen Fristen nicht kalenderjahrbezogen, sondern ab dem Abschluss der Behandlung, der letzten Untersuchung oder der letzten Eintragung; die Datumslogik der A-bis-Z-Tabellen gilt hier nicht. Für die kaufmännischen Unterlagen von Praxen und Apotheken — Rechnungen, Kassendaten, Jahresabschlüsse — gelten daneben die allgemeinen Fristen der Liste. Die Aufbewahrungspflichten bestehen auch nach einer Praxis- oder Apothekenabgabe fort.

Hinweise

Auch Privatpersonen unterliegen einer Aufbewahrungspflicht: Rechnungen, Zahlungsbelege und andere beweiskräftige Unterlagen über Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück — etwa Bauleistungen, Planung, Bauüberwachung, Renovierungsarbeiten, das Anlegen von Bepflanzungen oder Gerüstbau — sind zwei Jahre aufzubewahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG). Der leistende Unternehmer hat in der Rechnung auf diese Pflicht hinzuweisen.

Die Übersicht beschränkt sich auf die allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Fristen. Daneben bestehen branchen- und anwendungsspezifische Aufbewahrungspflichten, etwa aus dem Arbeits-, Sozialversicherungs- oder Berufsrecht, die im Einzelfall längere oder abweichende Fristen vorsehen können.

Für Kreditinstitute, Versicherungen und Wertpapierinstitute gelten Sonderregeln: Die Verkürzung auf acht Jahre griff für diese Institute erst zum 1. Januar 2026, und der Gesetzgeber hat 2025 zudem die Rückkehr zur zehnjährigen Frist für deren Buchungsbelege auf den Weg gebracht. Betroffene Institute sollten den aktuellen Stand mit ihrer steuerlichen Beratung klären.

Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Ob eine Unterlage im Einzelfall vernichtet werden darf, klären Sie im Zweifel mit Ihrer steuerlichen Beratung, der für Ihr Unternehmen zuständigen Industrie- und Handelskammer oder dem zuständigen Finanzamt.

Rechtsgrundlagen

  • § 257 HGB — handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten, Fristen und Fristbeginn
  • § 147 AO — steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten, Ablaufhemmung bei laufender Festsetzungsfrist
  • § 14b UStG — Aufbewahrung von Rechnungen, Aufbewahrungspflicht von Privatpersonen bei grundstücksbezogenen Leistungen
  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 29. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) — Verkürzung der Frist für Buchungsbelege auf acht Jahre
  • § 41 EStG — Aufbewahrung von Lohnkonten

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich um allgemeine und öffentlich zugängliche Informationen, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu bewerten sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen über die sich in Zusammenhang mit diesem Thema befindlichen Informationen treffen. Für die Richtigkeit der in diesem Artikel enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

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