Was die BAFA-Beratungsförderung ist.
Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ senkt die Hürde für kleine und mittlere Unternehmen, externe Beratungsexpertise einzukaufen — durch einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss auf das Beratungshonorar. Drei Eckpunkte sind für die Wirkung des Programms zentral.
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Was wird gefördert
Externe Unternehmensberatung
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Auch spezielle Beratungsthemen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Compliance, Datenschutz oder Informationssicherheit sind förderfähig — sofern die Beratung durch ein BAFA-registriertes Unternehmen erbracht wird.
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Wer kann fördern
Kleine und mittlere Unternehmen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, die der EU-KMU-Definition entsprechen — weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Auch Freiberufler, Soloselbstständige und Existenzgründer sind förderberechtigt.
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Wie es funktioniert
Direktzuschuss vom Bund
Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde nach Abschluss der Beratung direkt an das Unternehmen ausgezahlt — als nicht rückzahlbare De-minimis-Beihilfe. Bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen pro Unternehmen sind möglich, höchstens zwei pro Kalenderjahr.
Förderquote nach Region.
Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt einheitlich 3.500 € pro Beratung. Die Förderquote unterscheidet sich nach Standort der Betriebsstätte — und es gibt eine Sonderregelung für junge Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung.
Alte Bundesländer
50 % Förderquote
max. 1.750 € Zuschuss pro Beratung
Förderquote für Betriebsstätten in den alten Bundesländern, einschließlich Berlin und Region Leipzig.
- Bemessungsgrundlage 3.500 € pro Beratung
- Eigenanteil ab 1.750 € Honorar
- Direktzuschuss an Ihr Unternehmen
Neue Bundesländer
80 % Förderquote
max. 2.800 € Zuschuss pro Beratung
Förderquote für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern (außer Berlin und Region Leipzig).
- Bemessungsgrundlage 3.500 € pro Beratung
- Eigenanteil ab 700 € Honorar
- Direktzuschuss an Ihr Unternehmen
Junge Unternehmen
Erhöhter Sondersatz
max. 3.200 € Zuschuss pro Beratung
Sonderregelung für Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung — unabhängig vom Standort.
- Voraussetzung: Informationsgespräch mit regionalem Ansprechpartner
- Termin frühestens drei Monate vor Antrag
- Gespräch ist kostenlos
Praktischer Rahmen
Die Beratung darf maximal fünf Tage oder 40 Stunden umfassen. Innerhalb der Förderrichtlinie sind bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen pro Unternehmen möglich, höchstens zwei pro Kalenderjahr. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt und auf die 200.000-€-Gesamtgrenze über drei Steuerjahre angerechnet — ein Aspekt, der bei größeren Förderportfolios zu beachten ist.
Wer einen Antrag stellen kann.
Die Förderberechtigung folgt der EU-KMU-Definition und einigen wenigen weiteren Voraussetzungen. Wenn Ihr Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllt, ist ein BAFA-Antrag in der Regel möglich. Im Erstgespräch prüfen wir die Voraussetzungen gemeinsam — auch unter Einbeziehung verbundener Unternehmen, die in die KMU-Bewertung einfließen.
- KMU-Status nach EU-Definition — weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen werden anteilig hinzugerechnet.
- Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland — rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberufler tätig.
- Kein Ausschlussgrund — keine Insolvenz oder vorinsolvente Situation, kein überwiegend öffentlich getragenes Unternehmen, kein Unternehmen mit Beratung als Hauptgeschäft.
- Freiberufler und Soloselbstständige sind förderberechtigt — sofern die Umsatz- und Beschäftigtengrenzen eingehalten werden.
- Junge Unternehmen (im ersten Jahr nach Gründung) müssen vor Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen — kostenfrei, frühestens drei Monate vor Antrag.
- Bisherige BAFA-Förderungen werden auf das Limit von fünf Beratungen je Unternehmen angerechnet, höchstens zwei pro Kalenderjahr.
Welche unserer Beratungen über BAFA gefördert werden.
Die Förderrichtlinie umfasst nach BAFA-Wortlaut „konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“. Im offiziellen BAFA-Merkblatt sind eine Reihe von Themenbereichen explizit benannt — und einige sind ebenso klar ausgeschlossen. Aus unserem Beratungsportfolio fallen sechs Themen besonders häufig in die geförderten Kategorien.
Aus unserem Portfolio
Sechs Beratungsthemen, die unmittelbar in die offiziellen BAFA-Kategorien fallen. Jede Karte zeigt die direkte Zuordnung. Da eine geförderte Beratung maximal 40 Stunden umfasst, eignen sich Konzept-, Audit- und Vorbereitungsphasen — vollständige Aufbauvorhaben lassen sich über mehrere BAFA-Beratungen staffeln.
Datenschutz-Konzept & DSGVO-Reife-Audit
Bestandsaufnahme der DSGVO-Konformität, Lücken-Analyse, Konzept für Verfahrensdoku, TOMs und Vertretungs-Strukturen. Konzeptionsphase eines Datenschutz-Mandats. Mehr zur Datenschutzberatung →
Informationssicherheits-Konzept & ISMS-Reife
Standortbestimmung Informationssicherheits-Management — Reifegrad gegen ISO 27001, BSI-Grundschutz oder NIS-2. Konzept für den ISMS-Aufbau. Mehr zur Informationssicherheit →
NIS-2-Betroffenheits-Analyse & Konzept
Klärung der NIS-2-Betroffenheit, Einordnung „besonders wichtig“ oder „wichtig“, Maßnahmen-Lücken-Analyse gegen die zehn Mindestmaßnahmen aus § 30 BSIG. Mehr zu NIS-2 →
Business-Continuity-Konzept
Konzeptionsphase eines BCM-Mandats — Geltungsbereich, Standards-Wahl ISO 22301 oder BSI 200-4, Business Impact Analyse, Roadmap. Aufbauarbeiten lassen sich über Folge-Beratungen staffeln. Mehr zur BCM-Beratung →
Microsoft 365 Digitalisierungs-Strategie
Lizenz- und Bedarfs-Analyse, Sicherheits-Konzept, KI- und Copilot-Strategie. Digitalisierung ist im BAFA-Katalog explizit als förderfähig benannt. Mehr zur Microsoft 365 Beratung →
Compliance-Management-Konzept
Status-Analyse Ihrer Compliance-Strukturen — Hinweisgeberschutz, Geldwäscheprävention, Lieferketten-Sorgfaltspflichten, Anti-Bestechung. Maßnahmen-Plan zur Schließung der wichtigsten Lücken. Mehr zum Compliance-Management →
Auch jenseits dieser sechs Schwerpunkte sind weitere Beratungsthemen aus unserem Portfolio in den BAFA-Kategorien anschlussfähig — etwa Qualitätsmanagement-Konzepte, Hinweisgeberschutz-Konzeption, Geldwäsche-Präventions-Konzept oder Nachhaltigkeits- und ESG-Beratung. Welches Thema in Ihrem Fall passt und wie es BAFA-konform formuliert wird, klären wir im Erstgespräch.
Erstgespräch
Förderberechtigung klären, passendes Beratungsthema finden, Antragsablauf besprechen — in 30 Minuten.
Vom Erstgespräch zur Auszahlung des Zuschusses.
Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden — nicht vom Berater. Dreyfield begleitet Sie methodisch durch den Prozess, sodass Sie die formalen Voraussetzungen richtig erfüllen und keine Fristen versäumen. Der häufigste und folgenreichste Fehler: Beratungsvertrag vor Erhalt des Informationsschreibens unterschreiben — das schließt die Förderung kategorisch aus.
Erstgespräch & Förder-Check
Klärung der Förderberechtigung (KMU-Status, vorhandene De-minimis-Bezüge, Sitz). Auswahl des passenden Beratungsthemas. Festlegung des Beratungsumfangs innerhalb der 40-Stunden-Grenze. Schriftliches Angebot mit Beratungsumfang und Honorar.
~30 Min · vertraulich
Online-Antrag beim BAFA
Sie stellen den Antrag online über die BAFA-Antragsplattform. Wir liefern die nötigen Daten zum Beratungsunternehmen (Registrierungsnummer, Geschäftsadresse) und unterstützen beim Ausfüllen. Die ausgewählte Leitstelle (DIHK, BBG oder andere) prüft die formalen Voraussetzungen.
15 Min · online
Informationsschreiben abwarten
Erst nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle dürfen Sie mit der Beratung beginnen — also auch keinen Beratungsvertrag unterschreiben. Diese Reihenfolge ist zwingend. Eine Förderung der Beratung ist sonst kategorisch ausgeschlossen.
2–4 Wochen Bearbeitung
Beratung durchführen
Vertragsabschluss und Durchführung der Beratung im vereinbarten Umfang (max. 40 Stunden, max. 5 Tage). Wir liefern den schriftlichen Beratungsbericht inklusive Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus — als Pflichtbestandteil des Verwendungsnachweises.
je nach Thema 4–8 Wochen
Verwendungsnachweis & Auszahlung
Innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens reichen Sie den Verwendungsnachweis online ein — Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis, KMU- und De-minimis-Erklärung. Nach Prüfung durch die Leitstelle und das BAFA wird der Zuschuss direkt an Ihr Konto ausgezahlt.
4–6 Wochen Auszahlung
Wichtigster Stolperstein
Eine rückwirkende Förderung ist kategorisch ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung gilt bereits der Abschluss eines Vertrags — selbst wenn die eigentliche Beratungsarbeit noch nicht aufgenommen ist. Wir lassen den Beratungsvertrag deshalb erst zeichnen, wenn Ihr Informationsschreiben vorliegt. Diese Disziplin entscheidet über die Förderung.
Was häufig schiefläuft — und wie wir es verhindern.
Die BAFA-Förderung ist methodisch klar geregelt, aber im Detail strikt. Vier Fehlertypen sehen wir in der Praxis am häufigsten — alle sind vermeidbar, wenn die Reihenfolge stimmt und die Doku sauber geführt wird.
Beratung beginnt vor Bewilligung
Der häufigste und teuerste Fehler. Bereits ein unterschriebener Beratungsvertrag gilt als Beratungsbeginn — auch wenn die fachliche Arbeit noch nicht aufgenommen ist. Folge: kategorischer Ausschluss aus der Förderung, ohne Aussicht auf Heilung. Wir setzen den Vertrag erst nach Erhalt des Informationsschreibens auf.
Berater ist nicht BAFA-registriert
Nur Beratungen durch BAFA-registrierte Beratungsunternehmen sind förderfähig — eine fachlich gleichwertige Beratung durch einen nicht akkreditierten Berater wird nicht bezuschusst. Dreyfield ist als BAFA-registriertes Beratungsunternehmen für das Programm akkreditiert; im Antrag tragen Sie unsere Daten ein.
KMU-Status falsch berechnet
Verbundene Unternehmen werden bei der KMU-Berechnung anteilig hinzugerechnet. Wer eigene Mitarbeiterzahl und Umsatz isoliert betrachtet, fliegt im Anhörungsverfahren raus. Wir prüfen den KMU-Status im Erstgespräch — inklusive verbundener Unternehmen — und stellen den Antrag nur, wenn die Voraussetzung trägt.
Frist für Verwendungsnachweis verpasst
Sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Verwendungsnachweis vollständig vorliegen — Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis, Erklärungen. Wer die Frist versäumt, verliert den Zuschuss. Wir liefern den Beratungsbericht zeitnah nach Beratungsabschluss und erinnern aktiv an die Einreichungsfrist.
Was Mandantinnen und Mandanten häufig fragen.
Wer stellt den BAFA-Antrag — wir oder Dreyfield?
Den Antrag stellt das Unternehmen selbst online über die BAFA-Antragsplattform — das ist programmseitig zwingend. Dreyfield begleitet methodisch: Wir prüfen mit Ihnen die Förderberechtigung, liefern die Daten zum Beratungsunternehmen (BAFA-Registrierung, Adresse, Bankverbindung) und unterstützen beim Ausfüllen, falls gewünscht. Die formelle Antragstellung müssen jedoch Sie selbst vornehmen.
Welche Beratungen sind eigentlich BAFA-förderfähig?
Förderfähig sind nach BAFA-Wortlaut „konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“. Im offiziellen BAFA-Themenkatalog sind unter anderem Compliance / Regelüberwachung, Qualitätsmanagement-Konzepte, Digitalisierung, Innovations- und Außenwirtschaftsberatungen sowie Beratungen zum Arbeitsschutz explizit benannt. Aus unserem Portfolio fallen Datenschutz und Informationssicherheit klar in die Compliance-Kategorie, NIS-2 in die Regelüberwachung, Microsoft 365 in die Digitalisierung, Business Continuity in die organisatorische Sicherung. Nicht förderfähig sind reine Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatung, Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung sowie gutachterliche Stellungnahmen wie IDW PS 980 oder Sanierungskonzepte nach IDW S6. Auch laufende Mandatsfunktionen (externer DSB, externer Geldwäschebeauftragter, Meldestelle) sind als laufende Tätigkeit nicht förderbar — die zugehörige Konzeptionsphase hingegen schon.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Die Bearbeitung des Antrags durch die Leitstelle dauert typischerweise zwei bis vier Wochen. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen — also auch keinen Beratungsvertrag unterschreiben. Nach Abschluss der Beratung und Einreichung des Verwendungsnachweises folgt die Auszahlung in weiteren vier bis sechs Wochen. Insgesamt liegen zwischen Erstgespräch und Auszahlung etwa drei bis vier Monate.
Was ist die De-minimis-Regelung — und ist das relevant für uns?
De-minimis-Beihilfen sind staatliche Zuwendungen, die innerhalb von drei Steuerjahren eine Gesamtsumme von 200.000 € pro Unternehmen nicht überschreiten dürfen. Die BAFA-Förderung wird auf diese Grenze angerechnet. Bei einem Bezug von 1.750 € oder 2.800 € pro Beratung ist der Anteil an der Grenze klein — relevant wird das nur, wenn Sie zusätzlich umfangreiche andere staatliche Zuschüsse erhalten haben (etwa Investitionszuschüsse, Corona-Hilfen). Wir prüfen das im Erstgespräch.
Können wir mehrere BAFA-Beratungen für ein größeres Vorhaben kombinieren?
Ja, bis zu zwei Beratungen pro Kalenderjahr und insgesamt fünf in sich abgeschlossene Beratungen pro Unternehmen. Bei größeren Vorhaben — etwa einem ISMS-Aufbau nach ISO 27001 oder einem vollständigen BCMS — staffeln wir die Beratung in inhaltlich abgegrenzte Teilmandate: Konzeption, Aufbau, internes Audit. Jede Phase ist eine eigene BAFA-Beratung mit eigenem Antrag und Verwendungsnachweis. Diese Strukturierung legen wir gemeinsam im Erstgespräch fest.
Was kostet die Beratung am Ende effektiv?
Die Bemessungsgrundlage beträgt 3.500 € pro Beratung. In den alten Bundesländern werden 50 Prozent bezuschusst (max. 1.750 €), in den neuen Bundesländern 80 Prozent (max. 2.800 €). Bei einem typischen 40-Stunden-Mandat in den alten Bundesländern liegt Ihr Eigenanteil also bei 1.750 € netto, in den neuen Bundesländern bei 700 € netto. Honorar darüber hinaus ist möglich, wird aber nicht zusätzlich bezuschusst. Bei jungen Unternehmen gilt der erhöhte Sondersatz mit max. 3.200 € Zuschuss.
Sind Soloselbstständige und Freiberufler antragsberechtigt?
Ja, sofern die KMU-Voraussetzungen erfüllt sind (weniger als 250 Mitarbeitende, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme) und die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Seit dem 15. November 2025 wird der Zuschuss bei nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigten auf den Brutto-Rechnungsbetrag berechnet — eine Änderung, die Soloselbstständige und Kleinunternehmer messbar besser stellt.
Welche Unterlagen brauchen wir für den Verwendungsnachweis?
Sechs Unterlagen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens eingereicht werden: das Verwendungsnachweis-Formular (vom Unternehmen unterschrieben), die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, die Erklärung zum Merkblatt der EU-Grundrechtscharta, der vom Berater und vom Unternehmen unterschriebene Beratungsbericht inklusive ESF-Fragebogen, die Rechnung des Beratungsunternehmens, der Kontoauszug zum Nachweis der Zahlung. Wir liefern den Beratungsbericht zeitnah und erinnern aktiv an die Frist.
Ist die BAFA-Förderung mit anderen Programmen kombinierbar?
Eingeschränkt. Die BAFA-Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe und wird auf die 200.000-€-Grenze über drei Steuerjahre angerechnet. Eine Kombination mit anderen Beratungs-Förderungen für dieselbe Beratungsleistung ist nicht möglich — eine Beratung kann nur über ein Programm bezuschusst werden. Eine Kombination mit Investitions- oder Digitalisierungsförderungen für andere Maßnahmen ist hingegen üblich. Bei Land-Programmen mit eigener Beratungs-Förderung (z. B. Sachsen, Bayern) prüfen wir die wirtschaftlich beste Variante im Erstgespräch.
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