Programm

Was die BAFA-Beratungs­förderung ist.

Das BAFA-Programm „Förderung von Unter­nehmens­beratungen für KMU“ senkt die Hürde für kleine und mittlere Unter­nehmen, externe Beratungs­expertise einzukaufen — durch einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss auf das Beratungs­honorar. Drei Eckpunkte sind für die Wirkung des Programms zentral.

BAFA — Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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Was wird gefördert

Externe Unter­nehmens­beratung

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unter­nehmens­führung. Auch spezielle Beratungs­themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Compliance, Datenschutz oder Informations­sicherheit sind förderfähig — sofern die Beratung durch ein BAFA-registriertes Unter­nehmen erbracht wird.

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Wer kann fördern

Kleine und mittlere Unter­nehmen

Antrags­berechtigt sind Unter­nehmen mit Sitz oder Betriebs­stätte in Deutschland, die der EU-KMU-Definition entsprechen — weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahres­umsatz oder 43 Mio. € Bilanz­summe. Auch Frei­berufler, Solo­selbst­ständige und Existenz­gründer sind förderberechtigt.

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Wie es funktioniert

Direkt­zuschuss vom Bund

Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungs­behörde nach Abschluss der Beratung direkt an das Unter­nehmen ausgezahlt — als nicht rückzahlbare De-minimis-Beihilfe. Bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen pro Unter­nehmen sind möglich, höchstens zwei pro Kalender­jahr.

Förderhöhe

Förderquote nach Region.

Die Bemessungs­grundlage für die Förderung beträgt einheitlich 3.500 € pro Beratung. Die Förderquote unterscheidet sich nach Standort der Betriebs­stätte — und es gibt eine Sonder­regelung für junge Unter­nehmen im ersten Jahr nach Gründung.

Alte Bundesländer

50 % Förderquote

max. 1.750 € Zuschuss pro Beratung

Förderquote für Betriebs­stätten in den alten Bundes­ländern, einschließlich Berlin und Region Leipzig.

  • Bemessungs­grundlage 3.500 € pro Beratung
  • Eigenanteil ab 1.750 € Honorar
  • Direkt­zuschuss an Ihr Unter­nehmen

Neue Bundesländer

80 % Förderquote

max. 2.800 € Zuschuss pro Beratung

Förderquote für Betriebs­stätten in den neuen Bundes­ländern (außer Berlin und Region Leipzig).

  • Bemessungs­grundlage 3.500 € pro Beratung
  • Eigenanteil ab 700 € Honorar
  • Direkt­zuschuss an Ihr Unter­nehmen

Junge Unter­nehmen

Erhöhter Sondersatz

max. 3.200 € Zuschuss pro Beratung

Sonder­regelung für Unter­nehmen im ersten Jahr nach Gründung — unabhängig vom Standort.

  • Voraus­setzung: Informations­gespräch mit regionalem Ansprech­partner
  • Termin frühestens drei Monate vor Antrag
  • Gespräch ist kostenlos

Praktischer Rahmen

Die Beratung darf maximal fünf Tage oder 40 Stunden umfassen. Innerhalb der Förder­richtlinie sind bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen pro Unter­nehmen möglich, höchstens zwei pro Kalender­jahr. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt und auf die 200.000-€-Gesamt­grenze über drei Steuer­jahre angerechnet — ein Aspekt, der bei größeren Förder­portfolios zu beachten ist.

Förderberechtigung

Wer einen Antrag stellen kann.

Die Förder­berechtigung folgt der EU-KMU-Definition und einigen wenigen weiteren Voraussetzungen. Wenn Ihr Unter­nehmen die folgenden Kriterien erfüllt, ist ein BAFA-Antrag in der Regel möglich. Im Erst­gespräch prüfen wir die Voraussetzungen gemeinsam — auch unter Einbeziehung verbundener Unter­nehmen, die in die KMU-Bewertung einfließen.

  • KMU-Status nach EU-Definition — weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. € Jahres­umsatz oder 43 Mio. € Bilanz­summe. Verbundene Unter­nehmen werden anteilig hinzu­gerechnet.
  • Sitz oder Betriebs­stätte in Deutschland — rechtlich selbst­ständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder als Frei­berufler tätig.
  • Kein Ausschluss­grund — keine Insolvenz oder vorinsolvente Situation, kein über­wiegend öffentlich getragenes Unter­nehmen, kein Unter­nehmen mit Beratung als Haupt­geschäft.
  • Frei­berufler und Solo­selbst­ständige sind förderberechtigt — sofern die Umsatz- und Beschäftigten­grenzen eingehalten werden.
  • Junge Unter­nehmen (im ersten Jahr nach Gründung) müssen vor Antrag­stellung ein Informations­gespräch mit einem regionalen Ansprech­partner führen — kostenfrei, frühestens drei Monate vor Antrag.
  • Bisherige BAFA-Förderungen werden auf das Limit von fünf Beratungen je Unter­nehmen angerechnet, höchstens zwei pro Kalender­jahr.
Förderfähige Themen

Welche unserer Beratungen über BAFA gefördert werden.

Die Förder­richtlinie umfasst nach BAFA-Wortlaut „konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unter­nehmens­führung“. Im offiziellen BAFA-Merkblatt sind eine Reihe von Themen­bereichen explizit benannt — und einige sind ebenso klar ausgeschlossen. Aus unserem Beratungs­portfolio fallen sechs Themen besonders häufig in die geförderten Kategorien.

Förderfähig laut BAFA-Merkblatt

  • Compliance & Regel­überwachung — Sicherung des Unter­nehmens gegen rechts­widrige oder schädigende Übergriffe
  • Qualitäts­management — Einführung oder Anpassung eines QM-Systems (nur die Beratung, nicht die Zertifizierungs­kosten)
  • Digitalisierung — als Teil der Verbesserung der Unter­nehmens­konzeption, wörtlich genannt
  • Technologie- & Innovations­beratung — Chancen und Risiken neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen
  • Außenwirtschafts­beratung — Absatzchancen auf Auslandsmärkten
  • Kooperations­beratungen — zwischen­betriebliche Zusammenarbeit zur Stärkung von Innovations­kraft und Leistung
  • Arbeitsschutz — beratende Begleitung der Arbeitsschutz-Organisation
  • Spezielle Module — Fachkräfte­gewinnung & -sicherung, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, altersgerechte Gestaltung der Arbeit

Nicht förderfähig

  • Rechts-, Steuer- und Versicherungs­beratung — etwa Vertrags­ausarbeitung, Jahres­abschlüsse, Buchführung
  • Buchhaltung & Wirtschafts­prüfung — operative Buchführung, Abschluss­prüfungen, Testate
  • Gutachterliche Stellung­nahmen — IDW PS 980 als Stellungnahme, Sanierungs­konzepte gem. IDW S6, Firmenwert­ermittlungen, Zertifizierungs­testate
  • Kreditbeschaffung — Vermittlung oder Beschaffung von Krediten
  • Laufende Mandats­funktionen — externer Datenschutz­beauftragter, externer Informations­sicherheits-Beauftragter, externer Geldwäsche­beauftragter, Melde­stelle. Diese sind Funktions­übernahmen, keine Beratungen — wohl aber ihre Konzeptions­phase

Aus unserem Portfolio

Sechs Beratungs­themen, die unmittelbar in die offiziellen BAFA-Kategorien fallen. Jede Karte zeigt die direkte Zuordnung. Da eine geförderte Beratung maximal 40 Stunden umfasst, eignen sich Konzept-, Audit- und Vorbereitungs­phasen — vollständige Aufbau­vorhaben lassen sich über mehrere BAFA-Beratungen staffeln.

BAFA-Kategorie · Compliance

Datenschutz-Konzept & DSGVO-Reife-Audit

Bestands­aufnahme der DSGVO-Konformität, Lücken-Analyse, Konzept für Verfahrens­doku, TOMs und Vertretungs-Strukturen. Konzeptions­phase eines Daten­schutz-Mandats. Mehr zur Datenschutz­beratung →

BAFA-Kategorie · Sicherung

Informations­sicherheits-Konzept & ISMS-Reife

Standort­bestimmung Informations­sicherheits-Management — Reife­grad gegen ISO 27001, BSI-Grundschutz oder NIS-2. Konzept für den ISMS-Aufbau. Mehr zur Informations­sicherheit →

BAFA-Kategorie · Compliance

NIS-2-Betroffen­heits-Analyse & Konzept

Klärung der NIS-2-Betroffen­heit, Einordnung „besonders wichtig“ oder „wichtig“, Maßnahmen-Lücken-Analyse gegen die zehn Mindest­maßnahmen aus § 30 BSIG. Mehr zu NIS-2 →

BAFA-Kategorie · Organisation

Business-Continuity-Konzept

Konzeptions­phase eines BCM-Mandats — Geltungs­bereich, Standards-Wahl ISO 22301 oder BSI 200-4, Business Impact Analyse, Roadmap. Aufbau­arbeiten lassen sich über Folge-Beratungen staffeln. Mehr zur BCM-Beratung →

BAFA-Kategorie · Digitalisierung

Microsoft 365 Digitalisierungs-Strategie

Lizenz- und Bedarfs-Analyse, Sicherheits-Konzept, KI- und Copilot-Strategie. Digitalisierung ist im BAFA-Katalog explizit als förderfähig benannt. Mehr zur Microsoft 365 Beratung →

BAFA-Kategorie · Compliance

Compliance-Management-Konzept

Status-Analyse Ihrer Compliance-Strukturen — Hinweisgeber­schutz, Geldwäsche­prävention, Liefer­ketten-Sorgfalts­pflichten, Anti-Bestechung. Maßnahmen-Plan zur Schließung der wichtigsten Lücken. Mehr zum Compliance-Management →

Auch jenseits dieser sechs Schwerpunkte sind weitere Beratungs­themen aus unserem Portfolio in den BAFA-Kategorien anschluss­fähig — etwa Qualitäts­management-Konzepte, Hinweisgeber­schutz-Konzeption, Geldwäsche-Präventions-Konzept oder Nachhaltigkeits- und ESG-Beratung. Welches Thema in Ihrem Fall passt und wie es BAFA-konform formuliert wird, klären wir im Erst­gespräch.

Erstgespräch

Förder­berechtigung klären, passendes Beratungs­thema finden, Antrags­ablauf besprechen — in 30 Minuten.

Antragsablauf

Vom Erst­gespräch zur Auszahlung des Zuschusses.

Der Antrag muss vom Unter­nehmen selbst gestellt werden — nicht vom Berater. Dreyfield begleitet Sie methodisch durch den Prozess, sodass Sie die formalen Voraussetzungen richtig erfüllen und keine Fristen versäumen. Der häufigste und folgenreichste Fehler: Beratungs­vertrag vor Erhalt des Informations­schreibens unterschreiben — das schließt die Förderung kategorisch aus.

01

Erst­gespräch & Förder-Check

Klärung der Förder­berechtigung (KMU-Status, vorhandene De-minimis-Bezüge, Sitz). Auswahl des passenden Beratungs­themas. Festlegung des Beratungs­umfangs innerhalb der 40-Stunden-Grenze. Schriftliches Angebot mit Beratungs­umfang und Honorar.

~30 Min · vertraulich

02

Online-Antrag beim BAFA

Sie stellen den Antrag online über die BAFA-Antrags­plattform. Wir liefern die nötigen Daten zum Beratungs­unter­nehmen (Registrierungs­nummer, Geschäfts­adresse) und unterstützen beim Ausfüllen. Die ausgewählte Leitstelle (DIHK, BBG oder andere) prüft die formalen Voraussetzungen.

15 Min · online

03

Informations­schreiben abwarten

Erst nach Erhalt des Informations­schreibens der Leitstelle dürfen Sie mit der Beratung beginnen — also auch keinen Beratungs­vertrag unterschreiben. Diese Reihen­folge ist zwingend. Eine Förderung der Beratung ist sonst kategorisch ausgeschlossen.

2–4 Wochen Bearbeitung

04

Beratung durchführen

Vertrags­abschluss und Durchführung der Beratung im vereinbarten Umfang (max. 40 Stunden, max. 5 Tage). Wir liefern den schriftlichen Beratungs­bericht inklusive Frage­bogen zu den bereichs­übergreifenden Grund­sätzen des ESF Plus — als Pflicht­bestandteil des Verwendungs­nachweises.

je nach Thema 4–8 Wochen

05

Verwendungs­nachweis & Auszahlung

Innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informations­schreibens reichen Sie den Verwendungs­nachweis online ein — Beratungs­bericht, Rechnung, Zahlungs­nachweis, KMU- und De-minimis-Erklärung. Nach Prüfung durch die Leitstelle und das BAFA wird der Zuschuss direkt an Ihr Konto ausgezahlt.

4–6 Wochen Auszahlung

Wichtigster Stolperstein

Eine rückwirkende Förderung ist kategorisch ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung gilt bereits der Abschluss eines Vertrags — selbst wenn die eigentliche Beratungs­arbeit noch nicht aufgenommen ist. Wir lassen den Beratungs­vertrag deshalb erst zeichnen, wenn Ihr Informations­schreiben vorliegt. Diese Disziplin entscheidet über die Förderung.

Stolper­steine

Was häufig schiefläuft — und wie wir es verhindern.

Die BAFA-Förderung ist methodisch klar geregelt, aber im Detail strikt. Vier Fehler­typen sehen wir in der Praxis am häufigsten — alle sind vermeidbar, wenn die Reihen­folge stimmt und die Doku sauber geführt wird.

Fehler 1

Beratung beginnt vor Bewilligung

Der häufigste und teuerste Fehler. Bereits ein unterschriebener Beratungs­vertrag gilt als Beratungs­beginn — auch wenn die fachliche Arbeit noch nicht aufgenommen ist. Folge: kategorischer Ausschluss aus der Förderung, ohne Aussicht auf Heilung. Wir setzen den Vertrag erst nach Erhalt des Informations­schreibens auf.

Fehler 2

Berater ist nicht BAFA-registriert

Nur Beratungen durch BAFA-registrierte Beratungs­unter­nehmen sind förderfähig — eine fachlich gleichwertige Beratung durch einen nicht akkreditierten Berater wird nicht bezuschusst. Dreyfield ist als BAFA-registriertes Beratungs­unter­nehmen für das Programm akkreditiert; im Antrag tragen Sie unsere Daten ein.

Fehler 3

KMU-Status falsch berechnet

Verbundene Unter­nehmen werden bei der KMU-Berechnung anteilig hinzugerechnet. Wer eigene Mitarbeiter­zahl und Umsatz isoliert betrachtet, fliegt im Anhörungs­verfahren raus. Wir prüfen den KMU-Status im Erst­gespräch — inklusive verbundener Unter­nehmen — und stellen den Antrag nur, wenn die Voraus­setzung trägt.

Fehler 4

Frist für Verwendungs­nachweis verpasst

Sechs Monate nach Erhalt des Informations­schreibens muss der Verwendungs­nachweis voll­ständig vorliegen — Beratungs­bericht, Rechnung, Zahlungs­nachweis, Erklärungen. Wer die Frist versäumt, verliert den Zuschuss. Wir liefern den Beratungs­bericht zeitnah nach Beratungs­abschluss und erinnern aktiv an die Einreichungs­frist.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten häufig fragen.

Wer stellt den BAFA-Antrag — wir oder Dreyfield?

Den Antrag stellt das Unter­nehmen selbst online über die BAFA-Antrags­plattform — das ist programm­seitig zwingend. Dreyfield begleitet methodisch: Wir prüfen mit Ihnen die Förder­berechtigung, liefern die Daten zum Beratungs­unter­nehmen (BAFA-Registrierung, Adresse, Bankverbindung) und unterstützen beim Ausfüllen, falls gewünscht. Die formelle Antrag­stellung müssen jedoch Sie selbst vornehmen.

Welche Beratungen sind eigentlich BAFA-förderfähig?

Förderfähig sind nach BAFA-Wortlaut „konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unter­nehmens­führung“. Im offiziellen BAFA-Themen­katalog sind unter anderem Compliance / Regel­überwachung, Qualitäts­management-Konzepte, Digitalisierung, Innovations- und Außenwirtschafts­beratungen sowie Beratungen zum Arbeitsschutz explizit benannt. Aus unserem Portfolio fallen Datenschutz und Informations­sicherheit klar in die Compliance-Kategorie, NIS-2 in die Regel­überwachung, Microsoft 365 in die Digitalisierung, Business Continuity in die organisatorische Sicherung. Nicht förderfähig sind reine Rechts-, Steuer- und Versicherungs­beratung, Buchhaltung, Wirtschafts­prüfung sowie gutachterliche Stellung­nahmen wie IDW PS 980 oder Sanierungs­konzepte nach IDW S6. Auch laufende Mandats­funktionen (externer DSB, externer Geldwäsche­beauftragter, Meldestelle) sind als laufende Tätigkeit nicht förderbar — die zugehörige Konzeptions­phase hingegen schon.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Die Bearbeitung des Antrags durch die Leitstelle dauert typischerweise zwei bis vier Wochen. Erst nach Erhalt des Informations­schreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen — also auch keinen Beratungs­vertrag unterschreiben. Nach Abschluss der Beratung und Einreichung des Verwendungs­nachweises folgt die Auszahlung in weiteren vier bis sechs Wochen. Insgesamt liegen zwischen Erst­gespräch und Auszahlung etwa drei bis vier Monate.

Was ist die De-minimis-Regelung — und ist das relevant für uns?

De-minimis-Beihilfen sind staatliche Zuwendungen, die innerhalb von drei Steuer­jahren eine Gesamt­summe von 200.000 € pro Unter­nehmen nicht überschreiten dürfen. Die BAFA-Förderung wird auf diese Grenze angerechnet. Bei einem Bezug von 1.750 € oder 2.800 € pro Beratung ist der Anteil an der Grenze klein — relevant wird das nur, wenn Sie zusätzlich umfangreiche andere staatliche Zuschüsse erhalten haben (etwa Investitions­zuschüsse, Corona-Hilfen). Wir prüfen das im Erst­gespräch.

Können wir mehrere BAFA-Beratungen für ein größeres Vorhaben kombinieren?

Ja, bis zu zwei Beratungen pro Kalender­jahr und insgesamt fünf in sich abgeschlossene Beratungen pro Unter­nehmen. Bei größeren Vorhaben — etwa einem ISMS-Aufbau nach ISO 27001 oder einem voll­ständigen BCMS — staffeln wir die Beratung in inhaltlich abgegrenzte Teil­mandate: Konzeption, Aufbau, internes Audit. Jede Phase ist eine eigene BAFA-Beratung mit eigenem Antrag und Verwendungs­nachweis. Diese Strukturierung legen wir gemeinsam im Erst­gespräch fest.

Was kostet die Beratung am Ende effektiv?

Die Bemessungs­grundlage beträgt 3.500 € pro Beratung. In den alten Bundes­ländern werden 50 Prozent bezuschusst (max. 1.750 €), in den neuen Bundes­ländern 80 Prozent (max. 2.800 €). Bei einem typischen 40-Stunden-Mandat in den alten Bundes­ländern liegt Ihr Eigen­anteil also bei 1.750 € netto, in den neuen Bundes­ländern bei 700 € netto. Honorar darüber hinaus ist möglich, wird aber nicht zusätzlich bezuschusst. Bei jungen Unter­nehmen gilt der erhöhte Sondersatz mit max. 3.200 € Zuschuss.

Sind Solo­selbst­ständige und Frei­berufler antragsberechtigt?

Ja, sofern die KMU-Voraussetzungen erfüllt sind (weniger als 250 Mitarbeitende, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanz­summe) und die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Seit dem 15. November 2025 wird der Zuschuss bei nicht zum Vorsteuer­abzug Berechtigten auf den Brutto-Rechnungs­betrag berechnet — eine Änderung, die Solo­selbst­ständige und Klein­unter­nehmer messbar besser stellt.

Welche Unter­lagen brauchen wir für den Verwendungs­nachweis?

Sechs Unter­lagen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informations­schreibens eingereicht werden: das Verwendungs­nachweis-Formular (vom Unter­nehmen unterschrieben), die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, die Erklärung zum Merk­blatt der EU-Grundrechts­charta, der vom Berater und vom Unter­nehmen unterschriebene Beratungs­bericht inklusive ESF-Frage­bogen, die Rechnung des Beratungs­unter­nehmens, der Konto­auszug zum Nachweis der Zahlung. Wir liefern den Beratungs­bericht zeitnah und erinnern aktiv an die Frist.

Ist die BAFA-Förderung mit anderen Programmen kombinier­bar?

Eingeschränkt. Die BAFA-Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe und wird auf die 200.000-€-Grenze über drei Steuer­jahre angerechnet. Eine Kombination mit anderen Beratungs-Förderungen für dieselbe Beratungs­leistung ist nicht möglich — eine Beratung kann nur über ein Programm bezuschusst werden. Eine Kombination mit Investitions- oder Digitalisierungs­förderungen für andere Maß­nahmen ist hingegen üblich. Bei Land-Programmen mit eigener Beratungs-Förderung (z. B. Sachsen, Bayern) prüfen wir die wirtschaftlich beste Variante im Erst­gespräch.

Kontakt

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