Beim Wettbewerb um gute Mitarbeiter entscheidet längst nicht mehr nur das Gehalt. Wer zusätzliche Leistungen bietet — eine Sachbezugskarte, ein Jobticket, einen Zuschuss zur Altersvorsorge — steigert die Zufriedenheit im Team und bindet Leistungsträger. Der Charme für Sie als Arbeitgeber: Viele dieser Leistungen bleiben steuer- und sozialabgabenfrei und kosten Sie deutlich weniger als eine Gehaltserhöhung mit dem gleichen Effekt beim Netto.
Auf politische Einmalprämien sollten Sie dabei nicht setzen: Der für 2026 diskutierte steuerfreie Krisenbonus ist im Bundesrat gescheitert. Verlässlich sind die dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankerten Leistungen — wenn ein paar Spielregeln eingehalten werden.
50 €
pro Monat und Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei als Sachbezug
600 €
Spielraum im Jahr allein über den Sachbezug — plus Geschenke zu persönlichen Anlässen
≈ 720 €
weniger Kosten im Jahr je Mitarbeiter als bei einer Gehaltserhöhung mit gleichem Netto
Rechtsstand 2026 · § 8 EStG
Benefit oder Sozialleistung — der Unterschied in der Praxis
Im Alltag werden „Benefits“, „Zusatzleistungen“ und „betriebliche Sozialleistungen“ oft in einen Topf geworfen. Für Sie als Geschäftsführer zählt vor allem ein Unterschied: ob aus einer Leistung mit der Zeit ein Anspruch wird.
Betriebliche Sozialleistung
Eine Leistung, die der Absicherung oder Fürsorge dient — etwa die betriebliche Altersvorsorge, ein Kinderbetreuungszuschuss oder Gesundheitsförderung. Wird sie über längere Zeit ohne Vorbehalt gewährt, kann daraus eine betriebliche Übung entstehen, aus der die Mitarbeiter einen dauerhaften Anspruch ableiten.
Benefit
Eine freiwillige Leistung, die das Arbeitsverhältnis attraktiver macht — die Sachbezugskarte, das Jobticket, ein Zuschuss zum Fitnessstudio. Auch hier ist ein klarer Freiwilligkeitsvorbehalt sinnvoll, damit Sie steuern, ob ein dauerhafter Anspruch entsteht.
Entscheidend ist am Ende weniger der Name als die Frage, auf welcher Grundlage eine Leistung steuerfrei bleibt und welche Bedingung dafür gilt. Die folgende Übersicht ordnet die gängigsten Leistungen ein.
Die gängigsten steuerbegünstigten Leistungen
| Leistung | Rahmen | Rechtsgrundlage | Wesentliche Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Sachbezug (Gutschein, Geldkarte) | bis 50 € im Monat steuer- und abgabenfrei | § 8 Abs. 2 S. 11 EStG | zusätzlich zum Lohn; keine Barauszahlung; Geldkarte muss die Vorgaben des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen |
| Geschenk zu persönlichem Anlass | bis 60 € je Anlass (z. B. Geburtstag, Jubiläum) | R 19.6 LStR | konkreter persönlicher Anlass; Sachzuwendung, kein Geld |
| Dienstwagen zur Privatnutzung | geldwerter Vorteil pauschal (1-%-Regel) oder per Fahrtenbuch | § 8 Abs. 2 EStG | 1 % des Bruttolistenpreises je Monat oder Nachweis der Privatfahrten per Fahrtenbuch; reduzierter Satz für E-Fahrzeuge |
| Überlassung von Hardware (Smartphone, Notebook) | private Mitnutzung steuer- und abgabenfrei | § 3 Nr. 45 EStG | Gerät bleibt Eigentum des Arbeitgebers (Überlassung, keine Übereignung) |
| Jobticket / Zuschuss ÖPNV | steuerfrei, mindert die Entfernungspauschale | § 3 Nr. 15 EStG | zusätzlich zum Lohn; Nutzung im öffentlichen Nahverkehr |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | bis 600 € je Mitarbeiter und Jahr steuerfrei | § 3 Nr. 34 EStG | zertifizierte Maßnahmen nach § 20 SGB V; zusätzlich zum Lohn |
| Betriebliche Altersvorsorge | Beiträge steuer- und abgabenfrei innerhalb der Höchstgrenzen | § 3 Nr. 63 EStG | zulässiger Versorgungsweg; bei Entgeltumwandlung Arbeitgeberzuschuss beachten |
| Kinderbetreuungszuschuss | steuer- und abgabenfrei, ohne betragliche Grenze | § 3 Nr. 33 EStG | nicht schulpflichtige Kinder; Unterbringung z. B. im Kindergarten; zusätzlich zum Lohn |
Rechtsstand 2026. Die Übersicht nennt die häufigsten Gestaltungen und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Worauf es bei der Umsetzung ankommt
Die Beträge sind überschaubar, doch die Steuerfreiheit entfällt schnell, wenn eine formale Bedingung übersehen wird. Drei Punkte werden in Lohnsteuer-Prüfungen am häufigsten beanstandet.
Zusätzlich zum Lohn gewähren
Begünstigte Leistungen müssen zum vereinbarten Gehalt hinzukommen (§ 8 Abs. 4 EStG). Bestehenden Lohn in einen steuerfreien Sachbezug umzuwandeln ist nicht zulässig — geschieht es doch, entfällt die Steuerfreiheit.
Freigrenze nicht überschreiten
Die 50 € beim Sachbezug sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Schon ein Cent darüber macht den gesamten Betrag steuer- und abgabenpflichtig. Mehrere Sachbezüge eines Monats zählen zusammen, und ungenutzte Beträge lassen sich nicht in den Folgemonat übertragen.
Sauber dokumentieren
Sachbezüge gehören nachvollziehbar in die Lohnabrechnung. Bei Geldkarten muss sichergestellt sein, dass keine Barauszahlung möglich ist — sonst liegt steuerpflichtiger Barlohn vor.
Praxishinweis
Der Vorteil gegenüber einer Gehaltserhöhung entsteht gerade dadurch, dass weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben anfallen. Genau deshalb schauen die Finanzbehörden bei der Prüfung genau hin. Eine sauber aufgesetzte Regelung mit Freiwilligkeitsvorbehalt und korrekter Lohnabrechnung sichert den Vorteil dauerhaft.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Sachbezug gegenüber einer Gehaltserhöhung?
Meist ja. Ein steuer- und abgabenfreier Sachbezug von 50 € im Monat kommt netto voll beim Mitarbeiter an, während von einer Gehaltserhöhung in gleicher Höhe nach Steuern und Abgaben nur ein Bruchteil bleibt. Zugleich sparen Sie die Lohnnebenkosten der Erhöhung. Voraussetzung: zusätzlich zum Lohn gewähren und die Freigrenze einhalten.
Können wir mehrere Leistungen kombinieren?
Ja, sofern jede Leistung für sich ihre Voraussetzung erfüllt und die jeweiligen Grenzen eingehalten werden. So lässt sich der Sachbezug etwa mit einem Jobticket und einem Gesundheitszuschuss verbinden. Wichtig ist, die Leistungen in der Abrechnung sauber zu trennen, weil sie auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen.
Was heißt „zusätzlich zum Lohn“ konkret?
Die Leistung muss zum vereinbarten Gehalt hinzukommen und darf nicht aus umgewandeltem Lohn finanziert werden. Wer einem Mitarbeiter anbietet, künftig einen Gehaltsteil als steuerfreien Sachbezug auszuzahlen, verstößt dagegen — die Steuerfreiheit entfällt. Die Altersvorsorge per Entgeltumwandlung folgt eigenen Regeln.
Welche Geldkarten sind als Sachbezug erlaubt?
Erlaubt sind Karten mit eingeschränktem Einsatzbereich — etwa begrenzt auf bestimmte Händler, Verbünde, Regionen oder Produktgruppen. Offene Prepaid-Kreditkarten mit allgemeiner Akzeptanz sowie Karten mit Bar- oder Überweisungsfunktion erfüllen die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes nicht und gelten als steuerpflichtiger Barlohn.
Wie funktioniert der Dienstwagen steuerlich?
Die Privatnutzung eines Dienstwagens ist ein geldwerter Vorteil. Er wird entweder pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt oder per Fahrtenbuch anhand der tatsächlichen Privatfahrten ermittelt. Für reine Elektrofahrzeuge gilt ein reduzierter Ansatz. Welche Methode günstiger ist, hängt vom Nutzungsverhalten ab.
Entsteht durch wiederholte Gewährung ein Anspruch?
Das kann passieren. Wird eine freiwillige Leistung lange ohne Vorbehalt gewährt, kann eine betriebliche Übung entstehen, aus der die Mitarbeiter einen Anspruch ableiten. Ein klar formulierter Freiwilligkeitsvorbehalt bei jeder Gewährung hilft, das zu steuern; seine Wirksamkeit hängt von der Ausgestaltung ab.















