Antidiskriminierung

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Toleranz, Respekt und Fairness am Arbeitsplatz.

Jeder Mensch ist einzigartig und damit auf seine eigene Art irgendwie „anders”. Damit niemand auf Grund seiner „Andersartigkeit” unberechtigt benachteiligt bzw. diskriminiert wird, gibt es verschiedene rechtlichen Rahmenbedingungen. An erster Stelle ist Gleichberechtigung ein Menschenrecht. Es bedeutet, dass alle Menschen gleich sind und somit auch die gleichen Rechte und Chancen haben. Rechtsgrundlagen sind hier das Grundgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Ziel des AGG ist es nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Der Katalog an Gründen in § 1 AGG ist abschließend.

Arbitgeber sind daher verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu informieren und zu schulen. Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Mitarbeiter für ein tolerantes und benachteiligungsfreies Miteinander am Arbeitsplatz – für ein angenehmes und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld.

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Unsere Expertise

AGG: Mitarbeiterschulung

AGG-Schulung für Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte Als Arbeitgeber stehen Sie in der gesetzlichen Pflicht, für die korrekte Einhaltung des AGG…

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