Geldwäsche­prävention

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Das im Jahr 2012 in Kraft getretene Geldwäschegesetz (GwG) hat zum Ziel Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Durch das Geldwäschegesetz werden Unternehmen besondere Pflichten auferlegt, um deren Geschäfte transparenter zu machen.

Dreyfield & Partner unterstützt Sie bei der Risikoanalyse, der Überprüfung von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern, bei der Aus- und Überarbeitung interner Sicherungsmaßnahmen sowie bei der Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten und hilft, Geldwäsche-Verstöße aufzuklären.

Auf Wunsch übernimmt Dreyfield & Partner auch die Kommunikation und Abstimmung mit relevanten Gremien, Behörden und stellt bei Bedarf auch die Geldwäschebeauftragten für Ihr Unternehmen.

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Unsere Expertise

Eintragung ins Transparenzregister

Das Transparenzregister wurde in Deutschland am 27.06.2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015). Als…

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Mitarbeiter­überprüfung (KYE)

Das „Know-your-Employee“-Prinzip (KYE – zu deutsch: Kenne-deinen-Mitarbeiter) verpflichtet Unternehmen Ihre Mitarbeiter einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen (§ 6 II Nr. 5…

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Geschäftspartnerprüfung (KYC)

Bei Bartransaktionen ab 10.000 Euro erfordert das Geldwäschegesetz eine umfassende Überprüfung der einschlägigen Vertragspartner nach dem „Know–Your–Customer“-Prinzip (KYC – zu…

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Geldwäsche­prävention-Beratung

Grundvoraussetzung für eine gesetzeskonforme Prävention ist, dass Sie sich zunächst über das individuelle Geldwäscherisiko Ihres Unternehmens Klarheit verschaffen. Unsere Leistungen…

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Anti-Geldwäsche-Schulungen

Nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG müssen Verpflichtete Unternehmen grundsätzlich alle ihre Beschäftigten erstmalig und laufend in Bezug…

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Externer Geldwäsche­beauftragter

Wir übernehmen die Funktion des Geldwäsche­beauftragten in Ihrem Unternehmen. Mit einer initialen Risiko­analyse bewerten wir Ihr geldwäsche­spezifisches Risiko­management und geben…

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