Geldwäscheprävention
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Das im Jahr 2012 in Kraft getretene Geldwäschegesetz (GwG) hat zum Ziel Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Durch das Geldwäschegesetz werden Unternehmen besondere Pflichten auferlegt, um deren Geschäfte transparenter zu machen.
Dreyfield & Partner unterstützt Sie bei der Risikoanalyse, der Überprüfung von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern, bei der Aus- und Überarbeitung interner Sicherungsmaßnahmen sowie bei der Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten und hilft, Geldwäsche-Verstöße aufzuklären.
Auf Wunsch übernimmt Dreyfield & Partner auch die Kommunikation und Abstimmung mit relevanten Gremien, Behörden und stellt bei Bedarf auch die Geldwäschebeauftragten für Ihr Unternehmen.
Unsere Expertise
Das Transparenzregister wurde in Deutschland am 27.06.2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015). Als…
Mehr erfahren...Das „Know-your-Employee“-Prinzip (KYE – zu deutsch: Kenne-deinen-Mitarbeiter) verpflichtet Unternehmen Ihre Mitarbeiter einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen (§ 6 II Nr. 5…
Mehr erfahren...Bei Bartransaktionen ab 10.000 Euro erfordert das Geldwäschegesetz eine umfassende Überprüfung der einschlägigen Vertragspartner nach dem „Know–Your–Customer“-Prinzip (KYC – zu…
Mehr erfahren...Grundvoraussetzung für eine gesetzeskonforme Prävention ist, dass Sie sich zunächst über das individuelle Geldwäscherisiko Ihres Unternehmens Klarheit verschaffen. Unsere Leistungen…
Mehr erfahren...Nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG müssen Verpflichtete Unternehmen grundsätzlich alle ihre Beschäftigten erstmalig und laufend in Bezug…
Mehr erfahren...Wir übernehmen die Funktion des Geldwäschebeauftragten in Ihrem Unternehmen. Mit einer initialen Risikoanalyse bewerten wir Ihr geldwäschespezifisches Risikomanagement und geben…
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