Korruptionsprävention
Korruption erkennen, bekämpfen und vorbeugen.
Egal ob in Unternehmen, Verbänden und Vereinen oder in der Politik: Korruption verliert nicht an „Attraktivität“. Auch der Mittelstand gerät zunehmend in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei Beteiligung an Korruptionssachverhalten drohen existenzbedrohende Ausschlüsse von öffentlichen Vergaben und harte Sanktionen. Als klassische Korruptionsdelikte gelten folgende Straftatbestände:
- § 331 StGB Vorteilsnahme
- § 332 StGB Bestechlichkeit
- § 333 StGB Vorteilsgewährung
- § 334 StGB Bestechung
- § 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
Schützen Sie sich, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter!
Von zentraler Bedeutung sind in diesem Fall also Präventivmaßnahmen, um das Unternehmen bereits im Vorfeld vor Korruptionsvorfällen zu schützen. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, wonach es für die Bemessung einer Geldbuße von Bedeutung sein kann, ob das Unternehmen ein effizientes Compliance-Management installiert hat. Auch eine nach Entdeckung einer Korruptionsstraftat erfolgte Optimierung entsprechender Regelungen kann bei Bemessung des Bußgeldes Berücksichtigung finden.
Unsere Expertise
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Alle Mitarbeiter müssen erkennen können, wann es sich um Korruption handelt und in welchen Situationen…
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