Whistleblowing

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Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie werden daher als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber bezeichnet.

Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.

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Unsere Expertise

Whistleblower-Hotline

Wir übernehmen die telefonische Annahme von Whistleblower-Gesprächen und dokumentieren den Sachverhalt. Dabei spielen Anonymität und Vertrauen eine große Rolle. Gehen…

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Interne Meldestelle für Hinweisgeber

Sie wollen dem Hinweisgeberschutzgesetz bzw. der Whistleblower-Richtlinie nachkommen, ohne eigene personelle und zeitliche Ressourcen dafür aufzubringen? Gerne stellen wir Ihnen…

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