Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte für Unternehmen umfassend reformiert. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und ist seit dem 1. Januar 2024 schrittweise in Kraft. Ziel der CSRD ist es, die Qualität, Vergleichbarkeit und Transparenz der Nachhaltigkeitsberichte europäischer Unternehmen deutlich zu verbessern. Im Fokus steht dabei die Pflicht zur systematischen Offenlegung von Informationen über ökologische, soziale und Governance-Aspekte. Die CSRD unterstreicht den politischen Willen der EU, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Unternehmensführung zu verankern und den Green Deal umzusetzen.

Hintergrund

Die NFRD wurde 2014 eingeführt, um große Unternehmen zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen zu verpflichten. Aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit, unzureichender Tiefe und fehlender Standardisierung wurde sie jedoch zunehmend kritisiert. In der Praxis führte die NFRD zu sehr unterschiedlichen Berichtsinhalten, was den Nutzen für Stakeholder erheblich einschränkte. Die Europäische Kommission reagierte mit einem umfassenden Legislativvorschlag zur CSRD, der im November 2022 in Kraft trat.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab dem Berichtsjahr 2024 und sieht unter anderem vor, die Berichte in einem maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen und eine digitale Zugangsmöglichkeit über das European Single Access Point (ESAP) zu schaffen. Damit wird der Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen erleichtert und gleichzeitig deren Verbreitung gefördert.

Ziel und Zweck

Die CSRD verfolgt das Ziel, die ESG-Berichterstattung (Environmental, Social, Governance) auf ein neues Niveau zu heben. Unternehmen sollen zukünftig umfassendere und standardisierte Informationen über Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte offenlegen. Damit sollen Stakeholder, insbesondere Investoren, fundierte Entscheidungen treffen können.

Die einheitlichen Berichtsstandards (ESRS) sollen dafür sorgen, dass Aussagen zur Nachhaltigkeit sowohl qualitativ hochwertig als auch miteinander vergleichbar sind. Zugleich wird die nachhaltige Transformation der Wirtschaft gefördert und das Vertrauen in unternehmerische Nachhaltigkeitsangaben gestärkt. Die CSRD sieht zudem eine externe Prüfungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichte vor, um deren Glaubwürdigkeit zu erhöhen.

Ein zentrales Konzept ist die doppelte Materialität: Unternehmen müssen sowohl berichten, wie sich Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihr Geschäft auswirken, als auch, welchen Einfluss sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben.

Pflichten für Unternehmen

Die Berichtspflichten der CSRD orientieren sich an der Größe, Struktur und Tätigkeitsart der Unternehmen. Ausschlaggebend sind bestimmte Schwellenwerte hinsichtlich Mitarbeiteranzahl, Umsatz und Bilanzsumme. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Große kapitalmarktorientierte Unternehmen

Unternehmen, deren Wertpapiere an einem regulierten Markt der EU gehandelt werden und die mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen, unterliegen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 der erweiterten Berichtspflicht. Die Verpflichtung umfasst die Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die Integration der Berichte in den Lagebericht. Zusätzlich ist eine begrenzte externe Prüfung der Angaben vorgesehen.

Große Unternehmen

Ab dem Geschäftsjahr 2025 fallen alle Unternehmen unter die Berichtspflicht, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale überschreiten:

  • Mehr als 250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt,
  • Eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro,
  • Einen Nettoumsatzerlös von über 40 Millionen Euro. Diese Schwellen gelten unabhängig davon, ob das Unternehmen kapitalmarktorientiert ist oder nicht. Auch private, nicht börsennotierte Unternehmen können somit berichtspflichtig sein.
Kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen

Hierzu zählen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Aktien oder andere Wertpapiere an einem EU-regulierten Markt notiert haben. Für diese Gruppe beginnt die Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2026. Allerdings besteht für sie die Möglichkeit, die Anwendung der CSRD einmalig bis 2028 aufzuschieben. Die Berichterstattung erfolgt gemäß vereinfachten Standards, um dem reduzierten administrativen und finanziellen Spielraum dieser Unternehmen Rechnung zu tragen.

Nicht-europäische Unternehmen

Auch Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU unterliegen der CSRD, wenn sie wesentliche Geschäftstätigkeiten innerhalb der Europäischen Union entfalten. Dies ist dann der Fall, wenn sie:

  1. Einen konsolidierten Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro innerhalb der EU erzielen,
  2. und mindestens eine Tochtergesellschaft oder eine bedeutende Zweigniederlassung in einem EU-Mitgliedstaat besitzen. Diese Unternehmen sind ab dem Jahr 2028 verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen, der die Auswirkungen ihrer gesamten weltweiten Tätigkeit auf Umwelt, Gesellschaft und Governance-Themen beschreibt – gemäß den Anforderungen der europäischen Standards.

Beispiel (auszugsweise)

Unternehmen: Muster AG
Berichtsjahr: 2024
Umwelt (E)
CO2-Emissionen um 12 % gegenüber dem Vorjahr reduziert; Umstieg auf 100 % erneuerbare Energien am Produktionsstandort Leipzig. Zudem wurde ein Programm zur Wiederverwendung von Prozesswasser implementiert, das den Wasserverbrauch um 18 % senkte.

Soziales (S)
Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements; Frauenanteil in Führungspositionen auf 38 % erhöht. Die Mitarbeitendenzufriedenheit wurde erstmals systematisch erfasst und stieg um 15 Punkte auf einer internen Skala. Flexible Arbeitsmodelle wurden weiter ausgebaut.

Governance (G):
Einführung eines Verhaltenskodex für Lieferanten; Erweiterung des Compliance-Management-Systems. Die Einhaltung von ESG-Kriterien wurde in das Lieferantenbewertungssystem integriert. Zudem wurde das interne Whistleblower-System auf anonyme Hinweise ausgeweitet.

Fazit

Die CSRD stellt einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs, die Einführung einheitlicher Standards und die Einbindung externer Prüfungen wird die Aussagekraft der Berichte deutlich gestärkt. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, komplexe Daten systematisch zu erfassen und aufzubereiten. Dies erfordert nicht nur technische Infrastruktur, sondern auch ein Umdenken in der strategischen Unternehmensführung.

Gleichzeitig bietet die CSRD die Chance, nachhaltige Strategien sichtbar zu machen und das Vertrauen von Investoren und Öffentlichkeit zu stärken. Langfristig kann die CSRD dazu beitragen, nachhaltiges Wirtschaften als Wettbewerbsfaktor zu etablieren und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der EU zu leisten.

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