Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 schafft die Europäische Union erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Ziel ist es, Innovation zu fördern, Vertrauen zu schaffen und zugleich Risiken für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu minimieren. Das sogenannte „KI-Gesetz“ (AI Act) wurde im März 2024 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit schrittweise in Kraft.
Ab wann gilt das neue Gesetz?
Die Verordnung trat offiziell im Mai 2024 in Kraft. Je nach Risikokategorie der KI-Anwendung gelten jedoch unterschiedliche Fristen:
- Verbotene KI-Systeme müssen binnen 6 Monaten vom Markt genommen werden.
- Vorschriften für Hochrisiko-KI gelten 24 Monate nach Inkrafttreten (also voraussichtlich ab Mai 2026).
- Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen greifen bereits ab Mitte 2025.
Wen betrifft das Gesetz?
Das Gesetz richtet sich an alle Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Systemen innerhalb der EU sowie an Unternehmen außerhalb der EU, deren Systeme auf dem europäischen Markt verwendet werden. Besonders betroffen sind Technologieanbieter, Unternehmen mit automatisierten Entscheidungsprozessen, sowie Organisationen, die personenbezogene Daten mithilfe von KI verarbeiten.
Welche Regelungen beinhaltet die Verordnung?
Die EU-KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Die Kernpunkte sind:
- Kategorisierung von KI-Systemen:
- Verbotene KI: Systeme, die etwa Menschen manipulieren oder soziale Bewertungen vornehmen (Social Scoring), sind untersagt.
- Hochrisiko-KI: Z. B. in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bildung, Strafverfolgung oder kritische Infrastrukturen. Hier gelten strenge Anforderungen an Transparenz, Sicherheit, Dokumentation und menschliche Aufsicht.
- Geringes Risiko: Systeme mit geringem Risiko müssen einfache Transparenzvorgaben erfüllen (z. B. Hinweis, dass es sich um KI handelt).
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit:
- Nutzer müssen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren.
- KI-gestützte Systeme müssen dokumentiert, getestet und auditierbar sein.
- Pflichten für Anbieter und Nutzer:
- Hersteller müssen ihre Systeme vor Markteinführung bewerten.
- Unternehmen müssen Datenqualität, Cybersicherheit und Risikomanagement gewährleisten.
Fazit: Ein Meilenstein für vertrauenswürdige KI in Europa
Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 setzt die EU ein starkes Signal für verantwortungsvollen KI-Einsatz. Für Unternehmen bedeutet dies: frühzeitige Auseinandersetzung mit den Vorgaben ist entscheidend. Wer sich jetzt vorbereitet, kann nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch Vertrauen und Wettbewerbsvorteile gewinnen.
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Dreyfield Deutschland GmbH
Zuletzt geändert am: 9. April 2025
Beratungsfelder: Cyber Security, Datenschutz, Governance, Risk & Compliance, Informationssicherheit, Künstliche Intelligenz