AGG GrundschulungDiskriminierung erkennen und vermeiden
Die AGG-Unterweisung nach § 12 Abs. 2 AGG online — Benachteiligung erkennen, vermeiden und richtig reagieren, im Team wie im Bewerbungsprozess.
- Unterstützt die Erfüllung der Schulungspflicht nach § 12 Abs. 2 AGG
- Jederzeit startbar, im eigenen Tempo
- Teilnahmebescheinigung nach bestandener Lernerfolgskontrolle (≥ 80 %)
Diese Online-Unterweisung vermittelt allen Beschäftigten die Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Arbeitgeber ist nach § 12 Abs. 2 AGG verpflichtet, seine Mitarbeitenden zum Schutz vor Benachteiligung zu schulen.
Die Teilnehmenden lernen die geschützten Merkmale kennen, erkennen Benachteiligung und Belästigung und wissen, wie sie im Konfliktfall richtig reagieren.
Kapitel des E-Learnings
Grundlagen des AGG
- Ziele und Anwendungsbereich
- Die geschützten Merkmale
- Formen der Benachteiligung
Im Arbeitsalltag
- Diskriminierungsfreie Kommunikation
- Bewerbung und Auswahl
- Belästigung und sexuelle Belästigung
Reagieren
- Rechte der Beschäftigten
- Beschwerderecht nach § 13 AGG
- Beschwerdestelle und Meldewege
Lernerfolgskontrolle
- Abschließendes Quiz mit Wissensabfrage zu allen Modulen
- Bestehensgrenze: mindestens 80 % richtige Antworten
- Bei Nichtbestehen beliebig wiederholbar
- Teilnahmebescheinigung erst nach bestandener Kontrolle
Was die Teilnehmenden mitnehmen
Merkmale kennen
Die nach AGG geschützten Merkmale und Benachteiligungsformen verstehen.
Diskriminierung erkennen
Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung im Alltag identifizieren.
Rechte wahren
Beschwerderechte und richtige Reaktionswege im Konfliktfall kennen.
Rechtliche Grundlage
Nach § 12 Abs. 2 AGG soll der Arbeitgeber durch geeignete Schulungen auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen hinweisen. Eine erfolgte Schulung kann im Streitfall die Haftung des Arbeitgebers reduzieren.
Die Wirksamkeit der Unterweisung wird durch eine abschließende Lernerfolgskontrolle abgesichert: Erst nach Erreichen von mindestens 80 % im Wissensquiz wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Durchführung, Inhalte und das Ergebnis werden revisionssicher dokumentiert.















