AGG GrundschulungDiskriminierung erkennen und vermeiden

Die AGG-Unterweisung nach § 12 Abs. 2 AGG online — Benachteiligung erkennen, vermeiden und richtig reagieren, im Team wie im Bewerbungsprozess.

  • Unterstützt die Erfüllung der Schulungspflicht nach § 12 Abs. 2 AGG
  • Jederzeit startbar, im eigenen Tempo
  • Teilnahmebescheinigung nach bestandener Lernerfolgskontrolle (≥ 80 %)
Worum es geht

Diese Online-Unterweisung vermittelt allen Beschäftigten die Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Arbeitgeber ist nach § 12 Abs. 2 AGG verpflichtet, seine Mitarbeitenden zum Schutz vor Benachteiligung zu schulen.

Die Teilnehmenden lernen die geschützten Merkmale kennen, erkennen Benachteiligung und Belästigung und wissen, wie sie im Konfliktfall richtig reagieren.

Inhalte

Kapitel des E-Learnings

01

Grundlagen des AGG

  • Ziele und Anwendungsbereich
  • Die geschützten Merkmale
  • Formen der Benachteiligung
02

Im Arbeitsalltag

  • Diskriminierungsfreie Kommunikation
  • Bewerbung und Auswahl
  • Belästigung und sexuelle Belästigung
03

Reagieren

  • Rechte der Beschäftigten
  • Beschwerderecht nach § 13 AGG
  • Beschwerdestelle und Meldewege
04

Lernerfolgskontrolle

  • Abschließendes Quiz mit Wissensabfrage zu allen Modulen
  • Bestehensgrenze: mindestens 80 % richtige Antworten
  • Bei Nichtbestehen beliebig wiederholbar
  • Teilnahmebescheinigung erst nach bestandener Kontrolle
Lernziele

Was die Teilnehmenden mitnehmen

Merkmale kennen

Die nach AGG geschützten Merkmale und Benachteiligungsformen verstehen.

Diskriminierung erkennen

Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung im Alltag identifizieren.

Rechte wahren

Beschwerderechte und richtige Reaktionswege im Konfliktfall kennen.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtliche Grundlage

Nach § 12 Abs. 2 AGG soll der Arbeitgeber durch geeignete Schulungen auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen hinweisen. Eine erfolgte Schulung kann im Streitfall die Haftung des Arbeitgebers reduzieren.

Die Wirksamkeit der Unterweisung wird durch eine abschließende Lernerfolgskontrolle abgesichert: Erst nach Erreichen von mindestens 80 % im Wissensquiz wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Durchführung, Inhalte und das Ergebnis werden revisionssicher dokumentiert.