Arbeitsschutz – JahresunterweisungSicher und gesund am Arbeitsplatz

Die jährliche Arbeitsschutzunterweisung nach § 12 ArbSchG kompakt online — verständlich, dokumentiert und mit Teilnahmebestätigung zum Nachweis.

  • Unterstützt die Erfüllung der jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG
  • Jederzeit startbar, im eigenen Tempo
  • Teilnahmebescheinigung nach bestandener Lernerfolgskontrolle (≥ 80 %)
Worum es geht

Diese Online-Unterweisung vermittelt allen Beschäftigten die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für den sicheren Arbeitsalltag. Der Arbeitgeber ist nach § 12 ArbSchG verpflichtet, seine Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen zu unterweisen.

Im Mittelpunkt steht Handlungssicherheit: Die Teilnehmenden lernen, typische Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen, richtig zu reagieren und Unfälle zu vermeiden. Nach Abschluss steht eine Teilnahmebestätigung zur Dokumentation bereit.

Inhalte

Kapitel des E-Learnings

01

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz und Unterweisungspflicht
  • Verantwortung von Arbeitgeber und Beschäftigten
  • DGUV Vorschrift 1
02

Gefährdungen erkennen

  • Typische Gefahrenquellen im Büro und Betrieb
  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Umgang mit Arbeitsmitteln
03

Richtig handeln

  • Verhalten bei Unfällen und Notfällen
  • Erste Hilfe und Meldewege
  • Brand- und Fluchtwege
04

Lernerfolgskontrolle

  • Abschließendes Quiz mit Wissensabfrage zu allen Modulen
  • Bestehensgrenze: mindestens 80 % richtige Antworten
  • Bei Nichtbestehen beliebig wiederholbar
  • Teilnahmebescheinigung erst nach bestandener Kontrolle
Lernziele

Was die Teilnehmenden mitnehmen

Pflichten kennen

Die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und die eigene Verantwortung verstehen.

Gefahren erkennen

Typische Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig identifizieren.

Richtig reagieren

Im Ernstfall — etwa bei Unfall oder Brand — korrekt handeln.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtliche Grundlage

Die Unterweisungspflicht ergibt sich aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie aus § 4 DGUV Vorschrift 1. Sie muss bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und danach mindestens jährlich erfolgen und ist zu dokumentieren.

Die Wirksamkeit der Unterweisung wird durch eine abschließende Lernerfolgskontrolle abgesichert: Erst nach Erreichen von mindestens 80 % im Wissensquiz wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Durchführung, Inhalte und das Ergebnis werden revisionssicher dokumentiert.

Hinweis: Diese allgemeine Online-Unterweisung deckt den allgemeinen Teil ab und unterstützt die Erfüllung der Unterweisungspflicht. Sie ersetzt nicht die betriebs- und tätigkeitsbezogene Unterweisung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sowie erforderliche Praxisanteile (z. B. Brandschutzhelfer- oder Erste-Hilfe-Ausbildung). Ein fachkundiger Ansprechpartner für Rückfragen steht zur Verfügung.