Brandschutz – GrundunterweisungIm Ernstfall richtig handeln
Die jährliche Brandschutzunterweisung online — Brände vermeiden, Fluchtwege kennen, im Ernstfall ruhig und richtig reagieren.
- Unterstützt die Erfüllung der jährlichen Unterweisungspflicht (ASR A2.2, DGUV)
- Jederzeit startbar, im eigenen Tempo
- Teilnahmebescheinigung nach bestandener Lernerfolgskontrolle (≥ 80 %)
Diese Online-Unterweisung vermittelt allen Beschäftigten das Basiswissen zum vorbeugenden Brandschutz und zum richtigen Verhalten im Brandfall. Sie ergänzt — ersetzt aber nicht — die praktische Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Die Teilnehmenden lernen, Brandrisiken zu erkennen, Entstehungsbrände einzuordnen und im Ernstfall besonnen zu handeln: alarmieren, retten, Fluchtwege nutzen.
Kapitel des E-Learnings
Grundlagen
- Wie Brände entstehen
- Brandklassen und Löschmittel
- Vorbeugender Brandschutz
Verhalten im Brandfall
- Alarmieren und Retten
- Flucht- und Rettungswege
- Sammelplatz und Meldung
Lernerfolgskontrolle
- Abschließendes Quiz mit Wissensabfrage zu allen Modulen
- Bestehensgrenze: mindestens 80 % richtige Antworten
- Bei Nichtbestehen beliebig wiederholbar
- Teilnahmebescheinigung erst nach bestandener Kontrolle
Was die Teilnehmenden mitnehmen
Risiken erkennen
Brandgefahren im Arbeitsalltag identifizieren und vermeiden.
Vorbeugen
Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes kennen und anwenden.
Richtig flüchten
Flucht- und Rettungswege sowie Verhalten im Brandfall sicher beherrschen.
Rechtliche Grundlage
Die Pflicht zur Brandschutzunterweisung ergibt sich aus § 12 ArbSchG, der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 sowie der DGUV Vorschrift 1. Sie ist mindestens jährlich durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Wirksamkeit der Unterweisung wird durch eine abschließende Lernerfolgskontrolle abgesichert: Erst nach Erreichen von mindestens 80 % im Wissensquiz wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Durchführung, Inhalte und das Ergebnis werden revisionssicher dokumentiert.
Hinweis: Diese allgemeine Online-Unterweisung deckt den allgemeinen Teil ab und unterstützt die Erfüllung der Unterweisungspflicht. Sie ersetzt nicht die betriebs- und tätigkeitsbezogene Unterweisung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sowie erforderliche Praxisanteile (z. B. Brandschutzhelfer- oder Erste-Hilfe-Ausbildung). Ein fachkundiger Ansprechpartner für Rückfragen steht zur Verfügung.















