Geldwäscheprävention nach GwGVerdachtsmomente erkennen, richtig handeln

Die Schulung der Beschäftigten nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG online — Pflichten, Risikoindikatoren und der korrekte Umgang mit Verdachtsfällen.

  • Unterstützt die Erfüllung der Schulungspflicht nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG
  • Jederzeit startbar, im eigenen Tempo
  • Teilnahmebescheinigung nach bestandener Lernerfolgskontrolle (≥ 80 %)
Worum es geht

Diese Online-Unterweisung richtet sich an Beschäftigte von nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichteten. Sie vermittelt die gesetzlichen Pflichten und schult im Erkennen verdächtiger Sachverhalte.

Die Teilnehmenden lernen typische Risikoindikatoren kennen, verstehen die Sorgfaltspflichten und wissen, wie und an wen ein Verdacht zu melden ist.

Inhalte

Kapitel des E-Learnings

01

Grundlagen

  • Was ist Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung?
  • Verpflichtete nach dem GwG
  • Rolle des Geldwäschebeauftragten
02

Pflichten

  • Sorgfaltspflichten und Risikomanagement
  • Identifizierung von Vertragspartnern
  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
03

Verdachtsfälle

  • Typische Risikoindikatoren
  • Verdachtsmeldung an die FIU
  • Verbot der Informationsweitergabe (Tipping-off)
04

Lernerfolgskontrolle

  • Abschließendes Quiz mit Wissensabfrage zu allen Modulen
  • Bestehensgrenze: mindestens 80 % richtige Antworten
  • Bei Nichtbestehen beliebig wiederholbar
  • Teilnahmebescheinigung erst nach bestandener Kontrolle
Lernziele

Was die Teilnehmenden mitnehmen

Verdacht erkennen

Typische Indikatoren für Geldwäsche im Arbeitsalltag identifizieren.

Pflichten kennen

Sorgfalts-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten nach GwG verstehen.

Richtig melden

Verdachtsfälle korrekt und fristgerecht an die zuständige Stelle melden.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtliche Grundlage

Nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG müssen Verpflichtete sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden durch geeignete Maßnahmen — insbesondere Schulungen — über die Methoden der Geldwäsche und die einzuhaltenden Pflichten unterrichtet werden.

Die Wirksamkeit der Unterweisung wird durch eine abschließende Lernerfolgskontrolle abgesichert: Erst nach Erreichen von mindestens 80 % im Wissensquiz wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Durchführung, Inhalte und das Ergebnis werden revisionssicher dokumentiert.