Hinweisgeberschutz nach HinSchGMeldewege kennen, Hinweisgeber schützen

Das Hinweisgeberschutzgesetz online erklärt — wer geschützt ist, welche Meldewege bestehen und wie mit Meldungen vertraulich umzugehen ist.

  • Vermittelt die Vorgaben des HinSchG (Umsetzung EU-Whistleblower-RL)
  • Jederzeit startbar, im eigenen Tempo
  • Teilnahmebescheinigung nach bestandener Lernerfolgskontrolle (≥ 80 %)
Worum es geht

Diese Online-Unterweisung vermittelt allen Beschäftigten die Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einrichten und Hinweisgeber vor Repressalien schützen.

Die Teilnehmenden lernen, welche Verstöße meldefähig sind, welche Meldewege bestehen und wie der Schutz der Vertraulichkeit gewährleistet wird.

Inhalte

Kapitel des E-Learnings

01

Grundlagen

  • Ziel und Anwendungsbereich des HinSchG
  • Wer ist geschützt?
  • Welche Verstöße sind meldefähig?
02

Meldewege

  • Interne Meldestelle
  • Externe Meldestelle
  • Vertraulichkeit und Datenschutz
03

Schutz

  • Verbot von Repressalien
  • Pflichten der Beschäftigten
  • Umgang mit Meldungen
04

Lernerfolgskontrolle

  • Abschließendes Quiz mit Wissensabfrage zu allen Modulen
  • Bestehensgrenze: mindestens 80 % richtige Antworten
  • Bei Nichtbestehen beliebig wiederholbar
  • Teilnahmebescheinigung erst nach bestandener Kontrolle
Lernziele

Was die Teilnehmenden mitnehmen

Schutz verstehen

Wissen, wer als Hinweisgeber geschützt ist und wovor.

Meldewege kennen

Interne und externe Meldewege sowie deren Ablauf einordnen.

Vertraulich handeln

Den vertraulichen Umgang mit Meldungen sicherstellen.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtliche Grundlage

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 um. Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle zu betreiben.

Die Wirksamkeit der Unterweisung wird durch eine abschließende Lernerfolgskontrolle abgesichert: Erst nach Erreichen von mindestens 80 % im Wissensquiz wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Durchführung, Inhalte und das Ergebnis werden revisionssicher dokumentiert.