KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VOOnline-Unterweisung für Kanzlei-Teams
Die kompakte Online-Unterweisung vermittelt Ihren Mitarbeitenden die KI-Kompetenz nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung — mit klaren Regeln, welche Eingaben in KI-Systeme zulässig sind und welche nicht.
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 der EU-KI-Verordnung Betreiber von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen — das betrifft praktisch jede Kanzlei, in der KI-Werkzeuge zum Einsatz kommen. Diese Unterweisung vermittelt genau diese Kompetenz in kompakter Form und mit klarem Fokus auf den Kanzleialltag.
Ihre Mitarbeitenden lernen, wie KI-Systeme arbeiten und wo ihre Grenzen liegen, vor allem aber: welche Daten in welche Systeme dürfen. Anhand konkreter Beispiele aus der Steuerberatung wird eingeübt, zulässige von unzulässigen Eingaben zu unterscheiden, Mandantengeheimnisse zu schützen und im Zweifel richtig zu reagieren. Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert die Unterweisung als Nachweis-Baustein nach Art. 4 KI-VO.
Kapitel des E-Learnings
Warum KI-Kompetenz Pflicht ist
- Art. 4 KI-VO: Inhalt und Geltung seit Februar 2025
- Was der Nachweis für die Kanzlei bedeutet
So arbeiten KI-Systeme
- Sprachmodelle, Halluzinationen und Bias
- Warum KI-Ergebnisse geprüft werden müssen
Was darf in die KI — und was nicht
- Mandantengeheimnis und personenbezogene Daten
- Beispiele: zulässige und unzulässige Eingaben
- Anonymisieren statt riskieren
Richtig handeln im Zweifel
- Freigegebene Systeme und Ansprechpersonen
- Umgang mit Fehlern und fragwürdigen Ausgaben
Was die Teilnehmenden mitnehmen
Daten sicher einordnen
Mitarbeitende unterscheiden zuverlässig, welche Inhalte in KI-Systeme dürfen und welche nicht.
Ergebnisse kritisch prüfen
Halluzinationen und typische Fehlerbilder werden erkannt, bevor sie in Arbeitsergebnisse gelangen.
Nachweis nach Art. 4 KI-VO
Die Bescheinigung dokumentiert die Unterweisung als Baustein der gesetzlich geforderten KI-Kompetenz.
Preise je Teilnehmer
| 10–49 Mitarbeitende | 29 € |
|---|---|
| 50–99 Mitarbeitende | 25 € |
| 100–249 Mitarbeitende | 20 € |
Alle Preise je Teilnehmer, netto zzgl. USt. Mindestabnahme 10 Teilnehmer. Sonderkonditionen ab 250 MA.
Rechtliche Grundlage
Art. 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Für Kanzleien kommt der besondere Schutz der Mandantengeheimnisse hinzu: § 203 StGB stellt deren unbefugte Offenbarung unter Strafe, die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG gilt technologieneutral, und die DSGVO setzt der Verarbeitung personenbezogener Daten in KI-Systemen enge Grenzen. Die Unterweisung übersetzt diese Vorgaben in einfache, im Alltag anwendbare Regeln.















