KI-Kompetenz nach EU AI ActVerantwortungsvoll mit KI arbeiten

Die KI-Kompetenz-Schulung nach Art. 4 KI-VO online — Grundlagen, Chancen und Grenzen von KI sowie der rechtssichere Einsatz im Arbeitsalltag.

  • Adressiert die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO
  • Jederzeit startbar, im eigenen Tempo
  • Teilnahmebescheinigung nach bestandener Lernerfolgskontrolle (≥ 80 %)
Worum es geht

Diese Online-Unterweisung vermittelt allen Beschäftigten grundlegendes Wissen über Künstliche Intelligenz und fördert ein kritisches Verständnis für deren Einsatz im Arbeitsalltag. Die KI-Verordnung verlangt seit Februar 2025 ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei Betreibern und Anbietern.

Die Teilnehmenden lernen zentrale Begriffe, verstehen Funktionsprinzipien und setzen sich mit rechtlichen sowie ethischen Fragen auseinander — praxisnah und anwendungsbezogen.

Inhalte

Kapitel des E-Learnings

01

Grundlagen

  • Was ist Künstliche Intelligenz?
  • Funktionsprinzipien generativer KI
  • Chancen und Grenzen
02

Rechtlicher Rahmen

  • Die EU-KI-Verordnung im Überblick
  • Risikoklassen von KI-Systemen
  • KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4
03

Sicher anwenden

  • Datenschutz und Vertraulichkeit beim Prompten
  • Halluzinationen und Quellenkritik
  • Verantwortung bei KI-gestützten Entscheidungen
04

Lernerfolgskontrolle

  • Abschließendes Quiz mit Wissensabfrage zu allen Modulen
  • Bestehensgrenze: mindestens 80 % richtige Antworten
  • Bei Nichtbestehen beliebig wiederholbar
  • Teilnahmebescheinigung erst nach bestandener Kontrolle
Lernziele

Was die Teilnehmenden mitnehmen

KI verstehen

Grundbegriffe und Funktionsweise von KI-Systemen nachvollziehen.

Recht kennen

Die Risikoklassen und Pflichten der EU-KI-Verordnung einordnen.

Sicher nutzen

KI im Arbeitsalltag datenschutzkonform und kritisch einsetzen.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtliche Grundlage

Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025.

Die Wirksamkeit der Unterweisung wird durch eine abschließende Lernerfolgskontrolle abgesichert: Erst nach Erreichen von mindestens 80 % im Wissensquiz wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Durchführung, Inhalte und das Ergebnis werden revisionssicher dokumentiert.