Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

651375122

Arbeitgeber benötigen nach dem deutschen Arbeitssicherheits­gesetz (ASiG) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz: SiFa). Die Aufgaben und Pflichten der Fachkraft für Arbeitssicherheit ergeben sich sowohl aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als auch aus der DGUV Vorschrift 2 (Vorgabe der gesetzlichen Unfallversicherung):

Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Besondere Anlässe für eine Betreuung können unter anderem sein:

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren,
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial
    zur Folge haben,
  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Ar-
    beit,
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben wir die Aufgabe, Sie beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere:

  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  • Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
  • Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten sowie Dokumentation eventueller Mängel und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen Sie durch eine fachkompetente und rechtssichere Betreuung. Unser Ziel ist, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.

651375122