Externer Brandschutz­beauftragter

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Als externer Brandschutzbeauftragter überwachen wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und arbeiten mit den Mitarbeitern, dem Management und den Brandschutzbehörden zusammen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Wir überprüfen die Brandschutzmaßnahmen und die Brandschutzausrüstung, erstellen Notfallpläne und führen regelmäßig Brandschutzübungen durch und übernehmen die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen und die Einhaltung der Brandschutzvorschriften.

Durch regelmäßige Begehungen in Ihrem Unternehmen, weisen Sie auf mögliche Brandrisiken hin, sprechen Handlungsempfehlungen aus und stimmen mögliche Lösungsansätze mit Ihnen ab.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob auch Sie in Ihrem Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigen, beraten wir Sie gerne. Folgende Einrichtungen sind verpflichtet einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen:

  • Verkaufs- und Versammlungsstätten
  • Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Schulen und Hochschulen
  • Industriebauten mit über 5000 qm² Grundfläche
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