Corona-Krise: bis zu 4000€ für geförderte Unternehmensberatung

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Die Corona-Pandemie und die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung stellen die deutsche Unternehmen und Menschen in unserem Land vor große Herausforderungen, die in dieser Form noch nie da gewesen sind.

Das zentrale wirtschaftspolitische Ziel der Bundesregierung ist, unsere Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und damit die erfolgreiche Vielfalt besonders der kleinen und mittleren Unternehmen zu erhalten. Seit heute gibt es für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die von der Corona-Krise betroffen sind, eine neue Förderung für professionelle Beratungen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen.

Mit den Ergänzungen der Richtlinie werden professionelle Beratungsleistungen mit bis zu 4.000 Euro ohne Eigenanteil gefördert. BAFA-Präsident Torsten Safarik begrüßt diese Neuerungen: „Mehr Geld, schnell und unbürokratisch – mit der Förderung von Unternehmensberatungen für von Corona betroffene Unternehmen helfen wir einen Weg durch die Krise zu finden.“ Um den Unternehmen und Menschen weiterzuhelfen gewährt das BAFA in vielen Bereichen großzügige Fristverlängerungen, wie z.B. bei der normalerweise strikten Frist in der Besonderen Ausgleichsregelung und den allgemeinen Fristen im Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“.

Außerdem werden bis auf weiteres die Stichprobenkontrollen bei Energieaudits ausgesetzt. Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Link: https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bundesamt/2020_05_bafa_corona.html

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich um allgemeine und öffentlich zugängliche Informationen, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu bewerten sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen über die sich in Zusammenhang mit diesem Thema befindlichen Informationen treffen. Für die Richtigkeit der in diesem Artikel enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.