Der neue Sorgfaltspflichtengesetz
23. Juli 2021 | Letzte Aktualisierung: 8. April 2024
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Der neue Sorgfaltspflichtengesetz
23. Juli 2021 | Letzte Aktualisierung: 8. April 2024
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ kurz Sorgfaltspflichtengesetz oder auch Lieferkettengesetz genannt, ist beschlossen. Das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz schafft Rechtsklarheit für die Wirtschaft und stärkt die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen. Das Ziel des Gesetzes ist, in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Unternehmensgröße zu verpflichten, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen. Es sollen darüber hinaus die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden. Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Zivilgesellschaft werden gestärkt, da das Sorgfaltspflichtengesetz den Umweltschutz erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Die Kontrollinstanz soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein.
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