Neue Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

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Digitale Verkaufsplattformen wie AirBnb, ebay Kleinanzeigen und Co. boomen: gebrauchte Kleidungsstücke oder Elektrogeräte, Vermietung von privaten Unterkünften oder Fahrzeugen sowie private Dienstleistungen (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen) werden auf digitalen Plattformen gehandelt. Immer wieder geschieht das jedoch am Fiskus vorbei. Den EU-Staaten entgehen so Steuereinnahmen, auch weil ihnen bislang ein Instrument zur Ermittlung und Überwachung der Umsätze fehlt. Außerdem stellt diese Praxis der digitalen Plattformen einen unlauteren Wettbewerb gegenüber dem stationären Handel dar.

Mit der Richtlinie (EU) 2021/514 vom 22. März 2021 möchte die EU dem entgegenwirken. Sie verpflichtet die Betreiber von digitalen Plattformen, den europäischen Steuerbehörden Informationen über Transaktionen ihrer registrierten Verkäufer offenzulegen. Konkret geht es dabei um die Einkünfte, die diese durch die kommerzielle Nutzung der Plattform erzielen – unabhängig davon, ob die Leistung oder die Ware über die Plattform oder anderweitig abgerechnet wurde.

Seit 1. Januar 2023 gelten daher neue Sorgfalts- und Dokumentationsbestimmungen sowie Meldepflichten für Betreiber von Online-Portalen, über deren Plattform Verkäufer mit potenziellen Käufern in Verbindung treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte „relevante Tätigkeiten“ auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Zahlungsanbieter, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.

Was muss gemeldet werden?

Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steuernummer des Verkäufers sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten.

Wie können sich Plattformbetreiber vorbereiten?

Die erste Meldung müssen Plattformbetreiber am 31. Januar 2024 einreichen. Zu melden sind Transaktionen, die ab dem 1. Januar 2023 stattfinden. Plattformbetreiber sollten sich deshalb umgehend mit den neuen Vorschriften auseinandersetzen. Anhand einer ersten Betroffenheitsanalyse wäre zu prüfen, ob das Geschäftsmodell in den Anwendungsbereich der DAC7-Richtlinie beziehungsweise des nationalen PStTG fällt und ob die auf dem Online-Portal stattfindenden Aktivitäten meldepflichtig sind. Falls ja, müssen Prozesse implementiert werden, um die meldepflichtigen Daten ab dem 1. Januar 2023 rechtskonform sammeln, verifizieren und archivieren zu können; der Datenschutz stellt hier eine besondere Herausforderung dar.

So unterstützen wir Sie.

Gerne beraten wir Sie, ob Ihre Plattform unter die DAC7-Richtlinie fällt und Sie zukünftig die Umsätze Ihrer registrierten Verkäufer melden müssen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne dabei, (automatisierte) Prozesse zur Erhebung und Meldung der relevanten Daten aufzusetzen. Darüber hinaus beraten wir Sie auch zu datenschutztechnischen Fragestellungen.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich um allgemeine und öffentlich zugängliche Informationen, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu bewerten sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen über die sich in Zusammenhang mit diesem Thema befindlichen Informationen treffen. Für die Richtigkeit der in diesem Artikel enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.