NRW: Bis zu 2000€ Zuschuss für digitale Projekte

15. November 2021 | Letzte Aktualisierung:  12. September 2022
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NRW: Bis zu 2000€ Zuschuss für digitale Projekte

15. November 2021 | Letzte Aktualisierung:  12. September 2022

Seit dem 2. November fördern die Landes-Programme „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ digitale Projekte des Einzelhandels, Gastgewerbes & der touristischen Wirtschaft NRW. Der Fördertopf beträgt 10 Mio. Euro. Pro Betrieb gibt es einen Zuschuss von mindestens 500 € bis maximal 2.000 €. Investieren Sie im Rahmen dieser Spanne, erhalten Sie also 100 % Förderung.

Was wird gefördert?

Beispiele gastgewerbliche und touristische Wirtschaft:

  • Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
  • Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente wie zum Beispiel 3D-Video-Rundgang
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Digitale Gutschein- und Shopsysteme

Beispiele Einzelhandel

  • Anschaffung oder Erweiterung von Software-Lizenzen, Content-Management- bzw. Redaktions-Systemen, Social-Media-Management- und Monitoring-Tools zum Beispiel für Webseiten, Online-Shops oder Social-Media-Anwendungen.
  • Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem Einzelhandel sowie der gastgewerblichen und touristischen Wirtschaft, das heißt:
Unternehmen mit

  • Unternehmenssitz in NRW
  • 1 bis 49 Beschäftigten
  • bis 10 Mio. € Umsatz oder Jahresbilanzsumme
    von bis zu 10 Mio. €

Einfache Antragsstellung

Stellen Sie Ihren Antrag noch heute, denn der Fördertopf ist auf insgesamt 10 Mio. Euro begrenzt. Die Antragsstellung darf nur einmal erfolgen und ist online mit wenigen Angaben innerhalb von rund 15 Minuten durchgeführt.

Bearbeitungszeitraum: nach Antragsstellung ca. 6 Wochen.
Maßnahmenbeginn: nach zugesagter Förderung. Vorher begonnene Arbeiten sind nicht förderfähig.
Zeit zur Maßnahmendurchführung: 2 Monate.

Zur Antragsstellung:
Antragstellung für Einzelhandel
Antragstellung für Gastronomie & Tourismus

Beratung

Gerne beraten wir Sie bei der Antragstellung und unterbreiten Ihnen kurzfristig Optimierungslösungen zur Umsetzung innerhalb Ihres Unternehmens.

Dreyfield & Partner
Standort Düsseldorf
Tel.: 0 211 / 9726-4840
E-Mail: [email protected]

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