Anlass

Wann ein Interims-Mandat die richtige Antwort ist.

Interims-Management ist kein Allheilmittel und keine Beratungs­leistung. Es ist die richtige Antwort, wenn eine Position kurzfristig ausfällt, wenn ein Vorhaben operative Führung braucht oder wenn eine Sondersituation entschiedenes Handeln verlangt — und keiner im Haus dafür freigespielt werden kann oder soll. Vier Konstellationen begegnen uns in der Praxis am häufigsten.

Konstellation 1

Plötzliche Vakanz im Management

Krankheit, Kündigung, Trennung in Konflikt­situation oder ein nicht besetzter Geschäfts­führer- oder Bereichs­leiter-Posten. Ein Interim sichert die Handlungs­fähigkeit, bis eine dauerhafte Nachfolge steht — typischerweise drei bis zwölf Monate.

Konstellation 2

Sondersituation oder Krise

Liquiditäts­engpass, drohende Krise nach StaRUG-Maßstäben, gescheitertes Projekt, dringender Restrukturierungs-Bedarf. Externe Führung bringt Distanz zu gewachsenen Strukturen mit und kann unbequeme Entscheidungen schneller treffen.

Konstellation 3

Transformations- oder Projekt-Mandat

System-Einführung, Carve-out, Standort-Verlagerung, Integration nach Zukauf, Aufbau einer Compliance-Funktion. Der bestehende Apparat soll weiterlaufen — die zusätzliche Aufgabe braucht eigenständige Führung mit Mandat zur Entscheidung.

Konstellation 4

Wachstums- oder Skalierungs­phase

Das Unternehmen ist über die nächste Größen­klasse hinaus­gewachsen, die bestehende Führung kommt an Kapazitäts­grenzen, eine Festanstellung wäre verfrüht oder noch nicht trennscharf zu definieren. Ein Interim überbrückt, bis das Profil klar ist.

Mandats­bereiche

Die Funktionen, die wir auf Zeit übernehmen.

Unsere Interims-Mandate liegen im kaufmännischen, organisatorischen und compliance-nahen Führungs­bereich. Wir übernehmen die Funktion mit voller operativer Verantwortung — formell durch Bestellung als Geschäfts­führer, durch Prokura, Handlungsvollmacht oder als zugewiesene Bereichs­leitung im Anstellungs­verhältnis auf Zeit. Reine Beratungs-Mandate ohne Linien-Verantwortung gehören nicht zu unserem Interims-Geschäft; dafür haben wir gesonderte Beratungs-Angebote.

Linien-Funktionen

Mandate mit dauerhafter Linien-Verantwortung im operativen Tages­geschäft — formelle Bestellung, Personal-Verantwortung, Außen­vertretung.

01

Linien-Funktion

Geschäfts­führung auf Zeit

Übernahme einer Geschäfts­führer-Position bei GmbH, GmbH & Co. KG oder AG-Vorstand auf Zeit — mit Bestellung im Handels­register, Vertretungs­befugnis und voller Sorgfalts­pflicht nach § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG.

02

Linien-Funktion

CFO und kaufmännische Leitung

Verantwortung für Finanzen, Controlling, Buchhaltung, Liquiditäts­steuerung und Reporting — bis hin zu Bank­gesprächen, Investoren-Reporting, Jahres­abschluss-Steuerung und Auseinander­setzung mit Wirtschafts­prüfern.

03

Linien-Funktion

Bereichs- oder Standort­leitung

Operative Leitung einer Niederlassung, eines Werks oder einer Sparte mit eigener Personal-, Ergebnis- und Kunden-Verantwortung. Häufige Konstellation bei Standort-Verlagerungen, Carve-outs oder nach unerwartetem Ausfall.

04

Linien-Funktion

IT- und Digitalisierungs-Leitung

Übergangs­leitung der IT, Steuerung von System-Einführungen oder Migrations-Projekten, Aufstellung der IT-Sicherheits-Funktion. Verbindung von Linien-Verantwortung mit Programm-Steuerung über die Mandats­zeit.

Spezial-Mandate

Mandate mit fachlich-thematischem Schwerpunkt — Compliance, Restrukturierung, Programm-Steuerung oder Nachfolge-Begleitung. Häufig mit Schnitt­stellen zu unserem Beratungs­geschäft.

05

Spezial-Mandat

Compliance- und Datenschutz-Mandate

Aufbau oder Übergangs­leitung der Compliance-Funktion, Bestellung als externer Datenschutz­beauftragter nach Art. 37 DSGVO, Begleitung von Audits, Behörden-Verfahren und Konzern­anfragen — Kerngebiet von Dreyfield.

06

Spezial-Mandat

Restrukturierung und Sanierung

Übernahme der Geschäfts­führung in Sanierungs-Lagen, Begleitung eines StaRUG-Verfahrens, Steuerung in der Eigen­verwaltung — in enger Abstimmung mit Sanierungs­beratern, Banken und Gesellschaftern.

07

Spezial-Mandat

Projekt- und Programm-Leitung

Verantwortung für ein abgrenzbares Vorhaben mit Ergebnis-Mandat — etwa Einführung eines ERP-Systems, Aufbau einer neuen Funktion, Post-Merger-Integration oder Reorganisation einer Konzern­funktion.

08

Spezial-Mandat

Übergangs-Begleitung bei Nachfolge

Begleitung in der Übergabe-Phase einer geregelten Unter­nehmens- oder Bereichs­nachfolge — in der Funktion oder in einer Doppel­spitze, bis die Nachfolger eigenständig tragen.

Erstgespräch

Unsicher, ob Ihre Lage ein Interims-Mandat oder ein Beratungs-Mandat verlangt? Wir klären das in 30 Minuten.

Aufstellung

Was Interims-Management von Beratung und Festanstellung unterscheidet.

Ein Interims-Mandat ist weder ein Beratungs­projekt noch ein Test für eine Festanstellung. Es ist eine zeitlich befristete Linien-Funktion mit voller Verantwortung — vertraglich, organisatorisch und persönlich klar von beiden Modellen abgegrenzt. Diese Trennschärfe ist der Grund, warum Interims-Management überhaupt funktioniert.

Beratung Interims-Management Festanstellung
Charakter Empfehlung Linien-Funktion auf Zeit Linien-Funktion dauerhaft
Verantwortung Konzept, nicht Linie Volle operative Verantwortung Volle operative Verantwortung
Vertretungs­befugnis Keine Bestellung, Prokura oder Handlungs­vollmacht Bestellung, Prokura oder Handlungs­vollmacht
Zeit­horizont Projekt­phase 3 bis 12 Monate, verlängerbar Unbefristet
Personal-Verantwortung Keine direkte Volle Personal-Verantwortung Volle Personal-Verantwortung
Übergabe-Pflicht Empfehlungs-Paket Strukturierte Übergabe an Nachfolge Keine — bleibt im Amt
Prinzip 1

Verantwortung statt Empfehlung

Wir entscheiden, unterschreiben, vertreten das Unter­nehmen nach außen — innerhalb des Rahmens, der mit Gesellschaftern, Aufsichts­organen und Geschäfts­führer-Kollegen vorab abgestimmt ist. Ein Beratungs­bericht reicht im Interim nicht; im Zweifel sind wir es, die das schwierige Gespräch führen.

Prinzip 2

Klare zeitliche Befristung

Mandate werden grundsätzlich mit definiertem Ende aufgesetzt — typischerweise drei bis zwölf Monate, mit ausdrücklicher Verlängerungs­option, falls Übergabe oder Nachbesetzung mehr Zeit verlangen. Dauerhafte Bindung ist ausdrücklich nicht das Ziel; jede Verlängerung wird neu vereinbart und begründet.

Prinzip 3

Vertrag und Vergütung

Aufstellung als Dienst­vertrag oder als befristeter Geschäfts­führer-Anstellungs­vertrag, Vergütung als Tagessatz oder Mandats­pauschale. Erfolgs­komponenten sind möglich, wenn das Mandat klare Ergebnis­ziele hat. Tagessätze richten sich nach Funktion, Mandatsdauer und Verantwortungs-Tiefe und werden vorab transparent ausgewiesen.

Prinzip 4

Geordnete Beendigung

Übergabe an Nachfolger ist Bestandteil jedes Mandats — typischerweise mit dokumentiertem Übergabe-Konzept, persönlicher Einarbeitung der Nachfolger und vereinbarter Nachsorge-Phase. Ein Interim, der nicht übergeben kann, hat sein Mandat nicht erfüllt.

Was im Mandat geregelt wird

Funktion und Vertretungs­befugnis (formelle Bestellung, Eintragung im Handels­register, Prokura). Berichts- und Eskalations-Pfade (wer wird wann informiert, welche Entscheidungen sind zustimmungs­pflichtig). Mandatsziele und Erfolgs-Maßstab (konkret und überprüfbar formuliert). D&O-Versicherung (Klar­stellung der Versicherungs­deckung für die Mandats­zeit). Vertraulichkeit und Wettbewerb (NDA, Wettbewerbs­klauseln, Umgang mit Mandats-Wissen nach Mandatsende). Dreyfield ist als externer Datenschutz­beauftragter und Compliance-Berater bei zahlreichen Mandanten bestellt — Interims-Mandate aus den Bereichen Finanzen, IT und Compliance sind eine natürliche Erweiterung des laufenden Beratungs­geschäfts mit Vertretungs-Reserve im Hintergrund.

Vorgehen

Vom Erst­gespräch in die Verantwortung.

Vom unverbindlichen Erst­gespräch bis zum operativen Antritt vergehen je nach Dringlichkeit ein bis vier Wochen. In Krisen- oder Vakanz-Lagen ist ein Antritt innerhalb weniger Tage möglich, wenn Mandatsrahmen und Eintragungs-Voraussetzungen rasch geklärt werden können.

01

Erst­gespräch und Lage-Einschätzung

Strukturierte Klärung der Ausgangs­lage — Anlass, Funktion, Zeit­horizont, Vertretungs­befugnisse, kritische Themen der ersten Wochen. Ergebnis: Einschätzung, ob ein Interims-Mandat die richtige Antwort ist, und welcher Profil-Zuschnitt passt.

~30 Min · vertraulich

02

Mandats-Definition und Vertrag

Festlegung von Mandats­zielen, Berichts- und Eskalations-Pfaden, Erfolgs-Maßstab, Mandats­dauer und Vergütung. Aufsetzen des Dienst- oder Anstellungs­vertrags inklusive D&O-Klarstellung, Vertraulichkeits-Vereinbarung und ggf. Bestellung im Handels­register.

1–2 Wochen

03

Onboarding und Antritt

Übergabe der zentralen Vorgänge, Vorstellung in der Organisation, Klärung der laufenden Themen mit Vorgänger, Geschäfts­führer-Kollegen, Beirat oder Gesellschaftern. Erste Lagebild-Notiz nach typischerweise zwei bis vier Wochen.

2–4 Wochen

04

Operativer Betrieb

Führung der Funktion in der vereinbarten Tiefe — Entscheidungen werden getroffen, Verträge unterschrieben, Personal-Themen verantwortet. Regelmäßiges Reporting an Gesellschafter oder Aufsichts­organ im vereinbarten Rhythmus, mit klar markierten Entscheidungs-Vorlagen und offenen Punkten.

3–12 Monate

05

Übergabe und Nachsorge

Strukturierte Übergabe an die dauerhafte Nachfolge — schriftliches Übergabe-Konzept, persönliche Einarbeitung über zwei bis acht Wochen, Mitwirkung bei der Auswahl der Nachfolge auf Wunsch. Nachsorge-Phase mit definierter Erreichbar­keit für offene Fragen.

2–8 Wochen + 3–6 Monate Nachsorge

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten häufig fragen.

Wie lange dauert ein typisches Interims-Mandat?

Die Mehrheit unserer Mandate liegt zwischen drei und zwölf Monaten. Vakanz-Mandate — etwa nach unerwartetem Ausfall einer Geschäfts­führung — sind häufig kürzer, weil parallel die Nachbesetzung läuft. Transformations- und Restrukturierungs-Mandate dauern typischerweise sechs bis achtzehn Monate, weil hier neben der Linien-Verantwortung Ergebnis­ziele zu erreichen sind. Verlängerungen sind möglich und werden ausdrücklich vereinbart, dauerhafte Bindungen sind nicht das Ziel.

Wie schnell können Sie antreten?

In dringenden Lagen — etwa bei plötzlicher Vakanz oder Krise — ist ein Antritt innerhalb weniger Tage möglich, sofern Mandatsrahmen, Vertretungs­befugnisse und gegebenenfalls die Eintragung im Handels­register rasch geklärt werden können. Bei planbaren Mandaten — etwa zur Überbrückung einer Nachfolge oder zur Begleitung eines geplanten Vorhabens — sind ein bis vier Wochen Vorlauf üblich, damit Mandats-Definition und Onboarding sauber vorbereitet werden können.

Was kostet ein Interims-Mandat?

Die Vergütung erfolgt als Tagessatz oder als Mandats­pauschale. Tagessätze richten sich nach Funktion, Verantwortungs-Tiefe, Mandatsdauer und Branchen-Spezifika und werden im Erst­gespräch transparent ausgewiesen. Erfolgs­komponenten sind möglich, wenn das Mandat klare, gemeinsam vereinbarte Ergebnis­ziele hat — sie sind die Ausnahme, nicht die Regel. Reisekosten und mandats­bezogene Sachkosten werden gesondert abgerechnet.

Übernehmen Sie auch die Bestellung als Geschäfts­führer?

Ja, sofern die Aufstellung das verlangt. Bei einem Geschäfts­führer-Interim erfolgt regelmäßig die formelle Bestellung mit Eintragung im Handels­register, Vertretungs­befugnis nach § 35 GmbHG und Sorgfalts­pflicht nach § 43 GmbHG. Voraussetzung sind eine zureichende D&O-Versicherung, die geregelte Übertragung der Vertretungs­befugnis und ein klar definierter Mandats­rahmen mit Gesellschaftern oder Beirat. In Sonder­konstellationen — etwa bei sensibleren Branchen — klären wir Aufnahme­bedingungen und Versicherbar­keit vorab.

Was unterscheidet Sie von einer klassischen Beratung?

Beratung empfiehlt — Interims-Management entscheidet und verantwortet. Die organisatorische und persönliche Konsequenz ist eine andere: Wir treten in die Linie ein, übernehmen Personal-Verantwortung, unterschreiben Verträge, vertreten das Unter­nehmen gegenüber Banken, Behörden, Kunden und Lieferanten. Beratungs­leistungen — etwa Konzept­erarbeitung ohne Linien-Verantwortung — bieten wir gesondert an, halten sie aber bewusst von Interims-Mandaten getrennt, damit beide Modelle ihren jeweiligen Mehrwert entfalten.

Wie ist die Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall geregelt?

Jedes Mandat wird mit einer namentlich benannten Vertretung aus unserem Haus aufgesetzt — typischerweise eine Person aus dem fachlich nahestehenden Team, die in den ersten Wochen mit den Kernthemen vertraut gemacht wird. Bei längerem Ausfall — den wir in der Praxis selten erleben — ist auf diese Weise sichergestellt, dass die Mandats-Funktion nicht ruht. Diese Vertretungs-Struktur unterscheidet uns von rein einzelpersonen-getragenen Interims-Anbietern.

Welche Branchen und Unter­nehmens­größen bedienen Sie?

Unser Schwerpunkt liegt im deutschen Mittelstand — von inhaber­geführten GmbHs ab etwa fünf Millionen Euro Umsatz bis zu konzern­integrierten Tochter­gesellschaften und Familien­unter­nehmen mit mehreren hundert Mitarbeitenden. Branchen-Schwerpunkte ergeben sich aus den Beratungs-Mandaten von Dreyfield: Dienstleistung, IT- und beratungsnahe Branchen, Gesundheits­wesen, Handel und Industrie mit kaufmännischem oder compliance-getriebenem Aufgaben­zuschnitt. In stark regulierten Branchen — etwa Banken, Versicherungen — arbeiten wir mit auf das jeweilige Aufsichts­recht spezialisierten Partnern zusammen.

Wie ist die Vertraulichkeit im Mandat gesichert?

Jedes Mandat wird durch eine Vertraulichkeits-Vereinbarung flankiert, die über das Mandatsende hinaus wirkt. Im laufenden Mandat gilt — wie bei festangestellten Führungs­kräften — eine umfassende Verschwiegenheits- und Treue­pflicht. Mandats-Wissen wird intern nur in dem Kreis geteilt, der für Vertretung, Eskalation und Qualitäts­sicherung tatsächlich erforderlich ist; namentliche Bekanntgabe der mit dem Mandat befassten Personen ist auf Wunsch Bestandteil der Aufstellung.

Begleiten Sie auch die Suche nach der Nachfolge?

Auf Wunsch ja. In vielen Mandaten ist die Nachfolge-Klärung Teil der Mandats­ziele — wir formulieren das Anforderungs­profil, begleiten Auswahl-Gespräche, unterstützen bei der Verhandlung und sorgen für eine strukturierte Einarbeitung. Wir treten dabei nicht als Personal­berater oder Headhunter auf; die eigentliche Suche und Vorauswahl liegt bei spezialisierten Dienstleistern oder Ihrer eigenen HR-Funktion. Unsere Rolle ist, dass die Nachfolge fachlich und situativ trägt, wenn das Interim endet.

Was passiert, wenn das Mandat nicht funktioniert?

Jedes Mandat ist mit klar definierten Kündigungs­fristen aufgesetzt — typischerweise vier Wochen zum Monatsende, in der ersten Mandats­phase verkürzt. Bei einer einvernehmlichen Beendigung organisieren wir eine geordnete Übergabe an die nächste interne oder externe Lösung. Mandats­wissen, Unterlagen und offene Vorgänge werden dokumentiert übergeben, vertrauliche Unterlagen werden nach Abschluss vereinbarungs­gemäß gelöscht oder zurück­geführt. Eine konfliktfreie Beendigung ist Teil unseres beruflichen Selbst­verständnisses — auch dann, wenn ein Mandat nicht den erhofften Verlauf nimmt.

Kontakt

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