Wann ein Interims-Mandat die richtige Antwort ist.
Interims-Management ist kein Allheilmittel und keine Beratungsleistung. Es ist die richtige Antwort, wenn eine Position kurzfristig ausfällt, wenn ein Vorhaben operative Führung braucht oder wenn eine Sondersituation entschiedenes Handeln verlangt — und keiner im Haus dafür freigespielt werden kann oder soll. Vier Konstellationen begegnen uns in der Praxis am häufigsten.
Plötzliche Vakanz im Management
Krankheit, Kündigung, Trennung in Konfliktsituation oder ein nicht besetzter Geschäftsführer- oder Bereichsleiter-Posten. Ein Interim sichert die Handlungsfähigkeit, bis eine dauerhafte Nachfolge steht — typischerweise drei bis zwölf Monate.
Sondersituation oder Krise
Liquiditätsengpass, drohende Krise nach StaRUG-Maßstäben, gescheitertes Projekt, dringender Restrukturierungs-Bedarf. Externe Führung bringt Distanz zu gewachsenen Strukturen mit und kann unbequeme Entscheidungen schneller treffen.
Transformations- oder Projekt-Mandat
System-Einführung, Carve-out, Standort-Verlagerung, Integration nach Zukauf, Aufbau einer Compliance-Funktion. Der bestehende Apparat soll weiterlaufen — die zusätzliche Aufgabe braucht eigenständige Führung mit Mandat zur Entscheidung.
Wachstums- oder Skalierungsphase
Das Unternehmen ist über die nächste Größenklasse hinausgewachsen, die bestehende Führung kommt an Kapazitätsgrenzen, eine Festanstellung wäre verfrüht oder noch nicht trennscharf zu definieren. Ein Interim überbrückt, bis das Profil klar ist.
Die Funktionen, die wir auf Zeit übernehmen.
Unsere Interims-Mandate liegen im kaufmännischen, organisatorischen und compliance-nahen Führungsbereich. Wir übernehmen die Funktion mit voller operativer Verantwortung — formell durch Bestellung als Geschäftsführer, durch Prokura, Handlungsvollmacht oder als zugewiesene Bereichsleitung im Anstellungsverhältnis auf Zeit. Reine Beratungs-Mandate ohne Linien-Verantwortung gehören nicht zu unserem Interims-Geschäft; dafür haben wir gesonderte Beratungs-Angebote.
Linien-Funktionen
Mandate mit dauerhafter Linien-Verantwortung im operativen Tagesgeschäft — formelle Bestellung, Personal-Verantwortung, Außenvertretung.
01
Linien-Funktion
Geschäftsführung auf Zeit
Übernahme einer Geschäftsführer-Position bei GmbH, GmbH & Co. KG oder AG-Vorstand auf Zeit — mit Bestellung im Handelsregister, Vertretungsbefugnis und voller Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG.
02
Linien-Funktion
CFO und kaufmännische Leitung
Verantwortung für Finanzen, Controlling, Buchhaltung, Liquiditätssteuerung und Reporting — bis hin zu Bankgesprächen, Investoren-Reporting, Jahresabschluss-Steuerung und Auseinandersetzung mit Wirtschaftsprüfern.
03
Linien-Funktion
Bereichs- oder Standortleitung
Operative Leitung einer Niederlassung, eines Werks oder einer Sparte mit eigener Personal-, Ergebnis- und Kunden-Verantwortung. Häufige Konstellation bei Standort-Verlagerungen, Carve-outs oder nach unerwartetem Ausfall.
04
Linien-Funktion
IT- und Digitalisierungs-Leitung
Übergangsleitung der IT, Steuerung von System-Einführungen oder Migrations-Projekten, Aufstellung der IT-Sicherheits-Funktion. Verbindung von Linien-Verantwortung mit Programm-Steuerung über die Mandatszeit.
Spezial-Mandate
Mandate mit fachlich-thematischem Schwerpunkt — Compliance, Restrukturierung, Programm-Steuerung oder Nachfolge-Begleitung. Häufig mit Schnittstellen zu unserem Beratungsgeschäft.
05
Spezial-Mandat
Compliance- und Datenschutz-Mandate
Aufbau oder Übergangsleitung der Compliance-Funktion, Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO, Begleitung von Audits, Behörden-Verfahren und Konzernanfragen — Kerngebiet von Dreyfield.
06
Spezial-Mandat
Restrukturierung und Sanierung
Übernahme der Geschäftsführung in Sanierungs-Lagen, Begleitung eines StaRUG-Verfahrens, Steuerung in der Eigenverwaltung — in enger Abstimmung mit Sanierungsberatern, Banken und Gesellschaftern.
07
Spezial-Mandat
Projekt- und Programm-Leitung
Verantwortung für ein abgrenzbares Vorhaben mit Ergebnis-Mandat — etwa Einführung eines ERP-Systems, Aufbau einer neuen Funktion, Post-Merger-Integration oder Reorganisation einer Konzernfunktion.
08
Spezial-Mandat
Übergangs-Begleitung bei Nachfolge
Begleitung in der Übergabe-Phase einer geregelten Unternehmens- oder Bereichsnachfolge — in der Funktion oder in einer Doppelspitze, bis die Nachfolger eigenständig tragen.
Erstgespräch
Unsicher, ob Ihre Lage ein Interims-Mandat oder ein Beratungs-Mandat verlangt? Wir klären das in 30 Minuten.
Was Interims-Management von Beratung und Festanstellung unterscheidet.
Ein Interims-Mandat ist weder ein Beratungsprojekt noch ein Test für eine Festanstellung. Es ist eine zeitlich befristete Linien-Funktion mit voller Verantwortung — vertraglich, organisatorisch und persönlich klar von beiden Modellen abgegrenzt. Diese Trennschärfe ist der Grund, warum Interims-Management überhaupt funktioniert.
| Beratung | Interims-Management | Festanstellung | |
|---|---|---|---|
| Charakter | Empfehlung | Linien-Funktion auf Zeit | Linien-Funktion dauerhaft |
| Verantwortung | Konzept, nicht Linie | Volle operative Verantwortung | Volle operative Verantwortung |
| Vertretungsbefugnis | Keine | Bestellung, Prokura oder Handlungsvollmacht | Bestellung, Prokura oder Handlungsvollmacht |
| Zeithorizont | Projektphase | 3 bis 12 Monate, verlängerbar | Unbefristet |
| Personal-Verantwortung | Keine direkte | Volle Personal-Verantwortung | Volle Personal-Verantwortung |
| Übergabe-Pflicht | Empfehlungs-Paket | Strukturierte Übergabe an Nachfolge | Keine — bleibt im Amt |
Verantwortung statt Empfehlung
Wir entscheiden, unterschreiben, vertreten das Unternehmen nach außen — innerhalb des Rahmens, der mit Gesellschaftern, Aufsichtsorganen und Geschäftsführer-Kollegen vorab abgestimmt ist. Ein Beratungsbericht reicht im Interim nicht; im Zweifel sind wir es, die das schwierige Gespräch führen.
Klare zeitliche Befristung
Mandate werden grundsätzlich mit definiertem Ende aufgesetzt — typischerweise drei bis zwölf Monate, mit ausdrücklicher Verlängerungsoption, falls Übergabe oder Nachbesetzung mehr Zeit verlangen. Dauerhafte Bindung ist ausdrücklich nicht das Ziel; jede Verlängerung wird neu vereinbart und begründet.
Vertrag und Vergütung
Aufstellung als Dienstvertrag oder als befristeter Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, Vergütung als Tagessatz oder Mandatspauschale. Erfolgskomponenten sind möglich, wenn das Mandat klare Ergebnisziele hat. Tagessätze richten sich nach Funktion, Mandatsdauer und Verantwortungs-Tiefe und werden vorab transparent ausgewiesen.
Geordnete Beendigung
Übergabe an Nachfolger ist Bestandteil jedes Mandats — typischerweise mit dokumentiertem Übergabe-Konzept, persönlicher Einarbeitung der Nachfolger und vereinbarter Nachsorge-Phase. Ein Interim, der nicht übergeben kann, hat sein Mandat nicht erfüllt.
Was im Mandat geregelt wird
Funktion und Vertretungsbefugnis (formelle Bestellung, Eintragung im Handelsregister, Prokura). Berichts- und Eskalations-Pfade (wer wird wann informiert, welche Entscheidungen sind zustimmungspflichtig). Mandatsziele und Erfolgs-Maßstab (konkret und überprüfbar formuliert). D&O-Versicherung (Klarstellung der Versicherungsdeckung für die Mandatszeit). Vertraulichkeit und Wettbewerb (NDA, Wettbewerbsklauseln, Umgang mit Mandats-Wissen nach Mandatsende). Dreyfield ist als externer Datenschutzbeauftragter und Compliance-Berater bei zahlreichen Mandanten bestellt — Interims-Mandate aus den Bereichen Finanzen, IT und Compliance sind eine natürliche Erweiterung des laufenden Beratungsgeschäfts mit Vertretungs-Reserve im Hintergrund.
Vom Erstgespräch in die Verantwortung.
Vom unverbindlichen Erstgespräch bis zum operativen Antritt vergehen je nach Dringlichkeit ein bis vier Wochen. In Krisen- oder Vakanz-Lagen ist ein Antritt innerhalb weniger Tage möglich, wenn Mandatsrahmen und Eintragungs-Voraussetzungen rasch geklärt werden können.
Erstgespräch und Lage-Einschätzung
Strukturierte Klärung der Ausgangslage — Anlass, Funktion, Zeithorizont, Vertretungsbefugnisse, kritische Themen der ersten Wochen. Ergebnis: Einschätzung, ob ein Interims-Mandat die richtige Antwort ist, und welcher Profil-Zuschnitt passt.
~30 Min · vertraulich
Mandats-Definition und Vertrag
Festlegung von Mandatszielen, Berichts- und Eskalations-Pfaden, Erfolgs-Maßstab, Mandatsdauer und Vergütung. Aufsetzen des Dienst- oder Anstellungsvertrags inklusive D&O-Klarstellung, Vertraulichkeits-Vereinbarung und ggf. Bestellung im Handelsregister.
1–2 Wochen
Onboarding und Antritt
Übergabe der zentralen Vorgänge, Vorstellung in der Organisation, Klärung der laufenden Themen mit Vorgänger, Geschäftsführer-Kollegen, Beirat oder Gesellschaftern. Erste Lagebild-Notiz nach typischerweise zwei bis vier Wochen.
2–4 Wochen
Operativer Betrieb
Führung der Funktion in der vereinbarten Tiefe — Entscheidungen werden getroffen, Verträge unterschrieben, Personal-Themen verantwortet. Regelmäßiges Reporting an Gesellschafter oder Aufsichtsorgan im vereinbarten Rhythmus, mit klar markierten Entscheidungs-Vorlagen und offenen Punkten.
3–12 Monate
Übergabe und Nachsorge
Strukturierte Übergabe an die dauerhafte Nachfolge — schriftliches Übergabe-Konzept, persönliche Einarbeitung über zwei bis acht Wochen, Mitwirkung bei der Auswahl der Nachfolge auf Wunsch. Nachsorge-Phase mit definierter Erreichbarkeit für offene Fragen.
2–8 Wochen + 3–6 Monate Nachsorge
Was Mandantinnen und Mandanten häufig fragen.
Wie lange dauert ein typisches Interims-Mandat?
Die Mehrheit unserer Mandate liegt zwischen drei und zwölf Monaten. Vakanz-Mandate — etwa nach unerwartetem Ausfall einer Geschäftsführung — sind häufig kürzer, weil parallel die Nachbesetzung läuft. Transformations- und Restrukturierungs-Mandate dauern typischerweise sechs bis achtzehn Monate, weil hier neben der Linien-Verantwortung Ergebnisziele zu erreichen sind. Verlängerungen sind möglich und werden ausdrücklich vereinbart, dauerhafte Bindungen sind nicht das Ziel.
Wie schnell können Sie antreten?
In dringenden Lagen — etwa bei plötzlicher Vakanz oder Krise — ist ein Antritt innerhalb weniger Tage möglich, sofern Mandatsrahmen, Vertretungsbefugnisse und gegebenenfalls die Eintragung im Handelsregister rasch geklärt werden können. Bei planbaren Mandaten — etwa zur Überbrückung einer Nachfolge oder zur Begleitung eines geplanten Vorhabens — sind ein bis vier Wochen Vorlauf üblich, damit Mandats-Definition und Onboarding sauber vorbereitet werden können.
Was kostet ein Interims-Mandat?
Die Vergütung erfolgt als Tagessatz oder als Mandatspauschale. Tagessätze richten sich nach Funktion, Verantwortungs-Tiefe, Mandatsdauer und Branchen-Spezifika und werden im Erstgespräch transparent ausgewiesen. Erfolgskomponenten sind möglich, wenn das Mandat klare, gemeinsam vereinbarte Ergebnisziele hat — sie sind die Ausnahme, nicht die Regel. Reisekosten und mandatsbezogene Sachkosten werden gesondert abgerechnet.
Übernehmen Sie auch die Bestellung als Geschäftsführer?
Ja, sofern die Aufstellung das verlangt. Bei einem Geschäftsführer-Interim erfolgt regelmäßig die formelle Bestellung mit Eintragung im Handelsregister, Vertretungsbefugnis nach § 35 GmbHG und Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG. Voraussetzung sind eine zureichende D&O-Versicherung, die geregelte Übertragung der Vertretungsbefugnis und ein klar definierter Mandatsrahmen mit Gesellschaftern oder Beirat. In Sonderkonstellationen — etwa bei sensibleren Branchen — klären wir Aufnahmebedingungen und Versicherbarkeit vorab.
Was unterscheidet Sie von einer klassischen Beratung?
Beratung empfiehlt — Interims-Management entscheidet und verantwortet. Die organisatorische und persönliche Konsequenz ist eine andere: Wir treten in die Linie ein, übernehmen Personal-Verantwortung, unterschreiben Verträge, vertreten das Unternehmen gegenüber Banken, Behörden, Kunden und Lieferanten. Beratungsleistungen — etwa Konzepterarbeitung ohne Linien-Verantwortung — bieten wir gesondert an, halten sie aber bewusst von Interims-Mandaten getrennt, damit beide Modelle ihren jeweiligen Mehrwert entfalten.
Wie ist die Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall geregelt?
Jedes Mandat wird mit einer namentlich benannten Vertretung aus unserem Haus aufgesetzt — typischerweise eine Person aus dem fachlich nahestehenden Team, die in den ersten Wochen mit den Kernthemen vertraut gemacht wird. Bei längerem Ausfall — den wir in der Praxis selten erleben — ist auf diese Weise sichergestellt, dass die Mandats-Funktion nicht ruht. Diese Vertretungs-Struktur unterscheidet uns von rein einzelpersonen-getragenen Interims-Anbietern.
Welche Branchen und Unternehmensgrößen bedienen Sie?
Unser Schwerpunkt liegt im deutschen Mittelstand — von inhabergeführten GmbHs ab etwa fünf Millionen Euro Umsatz bis zu konzernintegrierten Tochtergesellschaften und Familienunternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitenden. Branchen-Schwerpunkte ergeben sich aus den Beratungs-Mandaten von Dreyfield: Dienstleistung, IT- und beratungsnahe Branchen, Gesundheitswesen, Handel und Industrie mit kaufmännischem oder compliance-getriebenem Aufgabenzuschnitt. In stark regulierten Branchen — etwa Banken, Versicherungen — arbeiten wir mit auf das jeweilige Aufsichtsrecht spezialisierten Partnern zusammen.
Wie ist die Vertraulichkeit im Mandat gesichert?
Jedes Mandat wird durch eine Vertraulichkeits-Vereinbarung flankiert, die über das Mandatsende hinaus wirkt. Im laufenden Mandat gilt — wie bei festangestellten Führungskräften — eine umfassende Verschwiegenheits- und Treuepflicht. Mandats-Wissen wird intern nur in dem Kreis geteilt, der für Vertretung, Eskalation und Qualitätssicherung tatsächlich erforderlich ist; namentliche Bekanntgabe der mit dem Mandat befassten Personen ist auf Wunsch Bestandteil der Aufstellung.
Begleiten Sie auch die Suche nach der Nachfolge?
Auf Wunsch ja. In vielen Mandaten ist die Nachfolge-Klärung Teil der Mandatsziele — wir formulieren das Anforderungsprofil, begleiten Auswahl-Gespräche, unterstützen bei der Verhandlung und sorgen für eine strukturierte Einarbeitung. Wir treten dabei nicht als Personalberater oder Headhunter auf; die eigentliche Suche und Vorauswahl liegt bei spezialisierten Dienstleistern oder Ihrer eigenen HR-Funktion. Unsere Rolle ist, dass die Nachfolge fachlich und situativ trägt, wenn das Interim endet.
Was passiert, wenn das Mandat nicht funktioniert?
Jedes Mandat ist mit klar definierten Kündigungsfristen aufgesetzt — typischerweise vier Wochen zum Monatsende, in der ersten Mandatsphase verkürzt. Bei einer einvernehmlichen Beendigung organisieren wir eine geordnete Übergabe an die nächste interne oder externe Lösung. Mandatswissen, Unterlagen und offene Vorgänge werden dokumentiert übergeben, vertrauliche Unterlagen werden nach Abschluss vereinbarungsgemäß gelöscht oder zurückgeführt. Eine konfliktfreie Beendigung ist Teil unseres beruflichen Selbstverständnisses — auch dann, wenn ein Mandat nicht den erhofften Verlauf nimmt.
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