Besonderheiten

Lohnabrechnung ist kein normaler Buchhaltungs-Vorgang.

Drei Eigenschaften machen Lohnabrechnung zu einem Sonderfall unter den Outsourcing-Themen — sie prägen die Art, wie wir Mandate aufstellen, Daten verarbeiten und Service-Level vereinbaren.

01

Daten-Sensitivität

Sensitive Daten als Standardfall

Lohndaten enthalten regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO — Religions­zugehörigkeit über die Kirchen­steuer, Gesundheits­daten über Krankheits­tage und Schwer­behinderten-Eigenschaft, mögliche Gewerkschafts­zugehörigkeit über Tarif-Bindung. Datenschutz ist hier nicht Add-on, sondern Konstruktions­prinzip jeder Abrechnung.

02

Fristen-Striktheit

Keine Verhandlungs-Marge bei Terminen

Lohnsteuer-Anmeldung zum 10. des Folge­monats, Beitrags­nachweise zum dritt­letzten Bank­arbeits­tag, Sofortmeldung bei Eintritt für melde­pflichtige Branchen. Lohn-Fristen kennen weder Aufschub noch Verhandlungs-Spielraum — versäumte Fristen lösen Säumnis­zuschläge und Bußgelder aus, unter Umständen mit Sozial­versicherungs-Strafrecht-Bezug.

03

Empfänger-Vielfalt

Sechs Außenanschlüsse aus einem Lauf

Eine einzige Abrechnung erzeugt Datenflüsse an Finanzamt, Krankenkassen, Berufs­genossenschaft, Sozial­versicherungs-Träger, Mitarbeitende und Finanz­buchhaltung. Jeder Empfänger hat eigenes Format, eigenen Kanal und eigene Fristen — die Lohn­abrechnung ist faktisch der zentrale Daten-Dreh­punkt im HR-Bereich.

Modelle der Zusammenarbeit

Zwei Wege, wie wir Ihre Lohnabrechnung betreiben.

Anders als bei der Finanz­buchhaltung lassen Lohn-Software-Hersteller wie DATEV, ADDISON, Sage oder Lexware die laufende Abrechnung in ihren Mandanten­portalen bewusst nicht zu — die Abrechnung selbst läuft ausschließlich in der Kanzlei-Software des Steuer­beraters. Für externes Lohn-Outsourcing ergeben sich daraus zwei strukturell unterschiedliche Aufstellungen: Wir arbeiten entweder direkt in Ihrem System oder vollständig in unserer eigenen Infrastruktur. Service-Tiefe und Qualität bleiben in beiden Modellen identisch — sie unterscheiden sich darin, wo die Abrechnung stattfindet und wo die Personaldaten liegen.

Modell 1

In Ihrer eigenen Systemlandschaft

Für Unternehmen mit eigener HR- oder ERP-Infrastruktur — typischerweise SAP HCM, Microsoft Dynamics 365 HR, Personio, Workday oder vergleichbar — verbinden wir uns über die von Ihnen vorgegebene Lösung mit Ihrem System und arbeiten direkt darin. Personaldaten verlassen Ihr Unternehmen zu keinem Zeitpunkt; Ihre Compliance-Vorgaben, Berechtigungs-Konzepte und Audit-Logiken greifen unverändert.

  • AnbindungVPN, RDP, Citrix oder Cloud-Mitarbeiter­lizenz
  • AbrechnungIn Ihrem HR-/Payroll-System (SAP, Dynamics, Personio u. a.)
  • IntegrationIn bestehende HR-Workflows und Self-Service-Portale
  • DatenhoheitVollständig — Audit-Trail und Compliance-Vorgaben unverändert
  • ProtokollierungDokumentierte Zugriffs-Protokolle, auf Wunsch Vier-Augen-Prinzip
  • KompatibilitätISO-27001-konforme Anbindungs-Anforderungen
Geeignet, wenn … Ihr Unternehmen eine eigene HR-Software betreibt, Sie in regulierten Branchen tätig sind oder Personaldaten aus Compliance-Gründen ausschließlich im eigenen Haus verarbeitet werden müssen. Investition: Stundenkontingent nach Aufwand zuzüglich einmaliger Einrichtung der Anbindung — individuell auf Anfrage.
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Modell 2 · Empfehlung

In unserer Lohnbuchhaltungs-Infrastruktur

Wir übernehmen die monatliche Lohnabrechnung vollständig in unserer eigenen Lohnbuchhaltungs-Infrastruktur mit AGENDA Lohnbuchhaltung. Ihre Lohndaten erreichen uns über ein dafür eingerichtetes Mandanten­portal mit verschlüsselter Übertragung; Abrechnung, Meldungen und Berichts­wesen erfolgen nach vereinbartem Service-Level. Mitarbeitende erhalten ihre Abrechnungen auf Wunsch direkt über ein eigenes Self-Service-Portal.

  • SystemAGENDA Lohnbuchhaltung in unserem Rechenzentrum
  • DatenübergabeMandantenportal mit Dokumentenarchiv, TLS-verschlüsselt
  • Self-ServiceOptionales Mitarbeiter-Portal für Abrechnungen und Bescheinigungen
  • MeldungenDEÜV, SV-Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldung vorbereitet
  • FiBu-SchnittstelleDATEV-Standardformat oder formatkompatibler Export
  • SachbearbeitungFester Sachbearbeiter mit benannter Vertretung
Geeignet, wenn … Ihr Unternehmen keine eigene Lohnbuchhaltungs-Software einsetzt oder eine bestehende Lösung gezielt ablösen möchte. Standard-Aufstellung für die Mehrheit kleiner und mittlerer Mandate. Investition: individuelle Kalkulation nach Anzahl Abrechnungen und Mandats­umfang — auf Anfrage.

Mischformen sind möglich

Etwa Personalstammdaten-Pflege durch Ihre HR-Abteilung bei gleichzeitiger Abrechnung in unserer System­landschaft, oder Übergangs-Modelle während einer Software-Ablösung. Im Erstgespräch klären wir, welche Konstellation zu Ihrer Aufstellung passt.

Datenflüsse

Eine Abrechnung — sechs Außenanschlüsse.

Aus einem einzigen monatlichen Lohnlauf entstehen Datenströme an sechs Empfänger — jeder mit eigenem Format, eigenem Kanal und eigenen Fristen. Die folgende Übersicht zeigt die Schnittstellen-Architektur einer typischen Mandats­landschaft. In beiden Modellen der Zusammenarbeit liegen diese Schnittstellen in unserer Verantwortung.

Zentrum

Monatlicher Lohnlauf

Einmal pro Periode — sechs Datenströme parallel

Finanzamt

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatlich oder quartalsweise zum 10. des Folge­monats. Wir fertigen die Anmeldung und übermitteln elektronisch über ELSTER. § 6 Nr. 4 StBerG erlaubt dies als Bestandteil der zulässigen Lohnbuchführung — auf Wunsch übernimmt auch Ihr Steuerberater die Übermittlung.

Krankenkassen

Beitragsnachweise und SV-Meldungen

Beitragsnachweise zum dritt­letzten Bank­arbeits­tag, DEÜV-Meldungen bei Ein- und Austritt sowie bei Änderungen, Jahres­meldungen bis Mitte Februar des Folge­jahres.

SV-Träger

Sofortmeldungen und Statusprüfungen

Sofortmeldung vor Arbeits­antritt für melde­pflichtige Branchen wie Bau, Gastronomie, Speditionen, Schaustellerei, Forstwirtschaft. Status­fest­stellungs-Verfahren bei Schein­selbst­ständigkeits-Risiko.

Berufsgenossenschaft

Mitglieder­meldung und Lohnnachweis

Jährliche Mitglieder­meldung mit Lohnnachweis-Daten zur Berechnung des Unfall­versicherungs-Beitrags. Fristen je BG unterschiedlich, typischerweise im Februar des Folge­jahres.

Mitarbeitende

Abrechnungen und Bescheinigungen

Lohn­abrechnung als PDF zum Abrechnungs-Stichtag, Lohnsteuer-Bescheinigung jährlich bis Ende Februar, Verdienst-/Arbeits-/Kranken­geld-/Eltern­geld-/Mutterschafts­geld-Bescheinigungen auf Anforderung — auf Wunsch über Self-Service-Portal.

Steuerberater / FiBu

Buchungssätze und Lohnkonten

Buchungssätze im DATEV-Standardformat oder im Format Ihrer Finanz­buchhaltungs-Software — automatisierte Übergabe in die Haupt­buchung. Jahresende-Lohnkonto auf Anforderung des Steuer­beraters für das Jahresabschluss-Mandat.

Leistungs-Spektrum

Was wir konkret übernehmen.

Unabhängig vom gewählten Modell deckt unser Leistungs­umfang die laufende Lohn- und Gehalts­abrechnung in voller Tiefe ab — von der monatlichen Standard-Abrechnung über Sonder­konstellationen wie Pfändungen oder Baulohn bis hin zur sauberen Schnitt­stelle in Ihre Finanz­buchhaltung. Service-Level, Abrechnungs-Stichtag und Berichts­frequenz vereinbaren wir vorab und legen sie schriftlich fest.

Kernleistung

Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung

Vollständige Abrechnung für Festangestellte, Minijobber, Werkstudenten und kurzfristig Beschäftigte — nach Tarif, Einzelvertrag oder Betriebs­vereinbarung. Pünktliche Auszahlung zum vereinbarten Stichtag.

Steuer

Lohnsteuer-Anmeldung

Wir fertigen die monatliche oder quartalsweise Lohnsteuer-Anmeldung vollständig — Erstellung, Plausibilitäts-Prüfung und elektronische Übermittlung über ELSTER. § 6 Nr. 4 StBerG erlaubt diese Tätigkeit ausdrücklich als Bestandteil der zulässigen Lohnbuchführung.

Sozialversicherung

SV-Meldungen und Beitragsnachweise

Frist­gerechte DEÜV-Meldungen an Krankenkassen und Sozialversicherungs-Träger. Monatliche Beitragsnachweise, jährliche Mitglieder­meldung zur Berufs­genossenschaft.

Personalbewegung

An- und Abmeldungen

Anmeldung neuer Mitarbeitender bei Eintritt, Abmeldung bei Austritt, Sofort­meldungen für melde­pflichtige Branchen — alle Fristen werden eingehalten.

Bescheinigungen

Bescheinigungswesen

Erstellung aller Bescheinigungen — Verdienst-, Arbeits-, Lohnsteuer-, Kranken­geld-, Eltern­geld- und Mutterschafts­geld-Bescheinigungen — auf Anforderung der Mitarbeitenden oder Behörden.

Pfändungs-Recht

Pfändungen und Lohnabtretungen

Verwaltung und Berechnung von Pfändungen, Insolvenz-Abtretungen und Unter­halts­verpflichtungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Pfändungs­frei­grenzen.

Stammdaten

Personalstammdaten-Pflege

Aufnahme und Pflege aller abrechnungs­relevanten Stammdaten — Steuerklasse, Konfession, SV-Nummer, Bank­verbindung, Tarif-Zuordnung — DSGVO-konform und revisions­sicher.

Spesen

Reisekosten- und Spesenabrechnung

Auf Wunsch Verarbeitung von Reisekosten, Verpflegungs-Mehraufwand und Pauschalen nach EStG. Integration in den Lohnlauf oder als separate Auszahlung.

Sonderfälle

Minijobs und kurzfristig Beschäftigte

Abrechnung über die Minijob-Zentrale, korrekte Anwendung der Gleitzone und Berücksichtigung der Anhebungen zum gesetzlichen Mindestlohn.

Branche

Baulohn und Branchenlösungen

SOKA-BAU-Meldungen, Baustellen-Zulagen, Auslösungen nach Bundes­rahmen-Tarif, 13. Monats­einkommen sowie tarif­gebundene Branchen — auf Anfrage und nach Vorprüfung der Konstellation.

FiBu-Anschluss

Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung

Lohnbuchungssätze werden im DATEV-Standardformat oder im Format Ihrer Finanz­buchhaltungs-Software bereit­gestellt — automatisierte Übergabe in die Haupt­buchung.

Betreuung

Mandats-Sachbearbeitung

Fester Lohn-Sach­bearbeiter pro Mandat mit benannter Vertretung. Strukturierte Eskalations-Pfade, Vier-Augen-Prinzip auf Wunsch, kein Ticketsystem.

Rechtliche Aufstellung

Lohnbuchführung — keine Steuerberatung.

Externe Lohnbuchführung ist eine Outsourcing-Tätigkeit mit klar gezogenen rechtlichen Grenzen. Wir arbeiten als Outsourcing-Partner für die laufende Lohnbuchführung auf Basis der ausdrücklichen Erlaubnis nach § 6 Nr. 4 StBerG. Steuerberatung im engeren Sinne bleibt Steuerberatern und Wirtschafts­prüfern vorbehalten, arbeits­rechtliche Beratung Anwältinnen und Anwälten sowie Tarif-Spezialisten.

Was wir leisten Was wir nicht leisten
Laufende Lohnabrechnung Monatliche Abrechnung mit allen Folge­handlungen — Beitragsabrechnungen für Sozialversicherungs-Träger, Vorbereitung der Lohnsteuer-Anmeldung, DEÜV-Meldungen, Bescheinigungen, An- und Abmeldungen, Pflege der Personalstammdaten. Steuerberatung im engeren Sinne Keine Auskünfte zu individuellen Lohnsteuer-Gestaltungs-Fragen oder zur Auslegung von Steuergesetzen. Keine Vertretung vor dem Finanzamt. Steuerberater-Vorbehalt nach StBerG.
Datenverarbeitung auf Beauftragten-Niveau Verarbeitung sensitiver Personaldaten unter Beachtung der Art. 9 DSGVO-Anforderungen, Auftrags­verarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 als Standard, namentlich benannte Sachbearbeiter, dokumentierte Zugriffs-Protokolle. Arbeitsrechtliche Beratung Keine arbeits­rechtliche Beratung, keine Tarifvertrags-Auslegung, keine Vertretung in Auseinander­setzungen mit Mitarbeitenden. Anwalts-Vorbehalt nach RDG, Tarif-Vorbehalt der einschlägigen Fach­berufe.
Lohnsteuer-Anmeldung fertigen und übermitteln Erstellung, Plausibilitäts-Prüfung und elektronische Übermittlung über ELSTER. § 6 Nr. 4 StBerG erlaubt diese Tätigkeit ausdrücklich als Bestandteil der zulässigen Lohnbuchführung. Vertretung in der Lohnsteuer-Außenprüfung Begleitung und Vertretung des Mandanten gegenüber Lohnsteuer-Außenprüfern des Finanzamts ist Steuerberater-Vorbehalt nach StBerG. Wir liefern die angeforderten Daten und Unterlagen — vertreten lassen müssen Sie sich durch Ihren Steuerberater.
Datenschutz

Datenschutz als Konstruktions­prinzip — nicht als Anhang.

Lohndaten gehören zu den sensitivsten Datensätzen, die ein Unternehmen verarbeitet. Wir behandeln sie auf Beauftragten-Niveau — vier Säulen, die sich aus unserer Doppel-Rolle als externer Datenschutz­beauftragter und Lohn-Outsourcing-Partner ergeben. Dreyfield ist als externer Datenschutz­beauftragter nach Art. 37 DSGVO bei zahlreichen Mandanten bestellt — die Anforderungen fließen nicht nach­träglich, sondern systematisch in unsere Lohn-Prozesse ein.

01

Art. 9 DSGVO

Sensitive Daten als Standardfall

Lohndaten enthalten regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten — Religion über Kirchensteuer, Gesundheit über Krankheits­tage, Gewerkschaft über Tarif-Zuordnung. Unsere Prozesse berücksichtigen dies standard­mäßig.

02

Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungs-Vertrag

Standardmäßig als Bestandteil jedes Mandats. Keine Daten ohne unterzeichneten AVV — kein Mandat ohne dokumentierte Verarbeitungs-Grundlage. TOMs nach Stand der Technik dokumentiert.

03

Infrastruktur

DE-Hosting, TLS-Verschlüsselung

Alle Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechen­zentren betrieben. Datenflüsse über das Mandanten­portal laufen TLS-verschlüsselt; Anhänge werden server­seitig verschlüsselt abgelegt.

04

Zugriffs-Kontrolle

Personalisiert und protokolliert

Nur namentlich benannte Sachbearbeiter haben Mandatszugriff. Jeder Zugriff wird protokolliert; auf Wunsch arbeiten wir nach Vier-Augen-Prinzip für besonders sensitive Vorgänge.

Vorgehen

So läuft die Übernahme.

Vom Erstgespräch bis zur ersten produktiven Lohnabrechnung vergehen je nach gewähltem Modell und Mandats­größe zwei bis sechs Wochen. Wir empfehlen einen Wechsel zum Jahres­anfang oder zum Quartals­anfang — beides ist möglich, der Jahres­wechsel ist daten­technisch sauberer in der Abgrenzung der Jahres­meldungen.

01

Erstgespräch & Modell-Festlegung

Strukturierte Klärung Ihrer Aufstellung — Mitarbeiter­zahl, Tarif- und Vertrags­struktur, bestehende Software-Landschaft, Steuer­berater-Konstellation, Sonder­konstellationen. Ergebnis: Empfehlung für eines der beiden Modelle und konkretes Angebot mit Service-Level, Pricing und Einrichtungs-Aufwand.

1–2 Wochen

02

Mandats-Einrichtung & Datenübernahme

Bei Modell 1 technische Anbindung an Ihre System­landschaft mit Ihrer IT (VPN, RDP, Citrix). Bei Modell 2 Anlage des Mandats in unserem AGENDA-System und Aufbau Ihres Mandanten­portals. In beiden Modellen Übernahme der Personal­stamm­daten, Lohnarten, Tarif-Konfiguration und Eröffnungs­stände aus dem Vorsystem.

1–3 Wochen

03

Probe-Abrechnung & Abnahme

Vor dem produktiven Start führen wir eine Probe-Abrechnung mit den Daten des Vor­monats durch. Geschäftsführung oder HR vergleicht das Ergebnis mit der bisherigen Abrechnung — Differenzen werden geklärt, Konfigurationen angepasst, dann die Abnahme dokumentiert.

1–2 Wochen

04

Produktiver Betrieb

Ab der ersten gemeinsamen Abrechnungs­periode läuft die Lohnabrechnung im definierten Rhythmus — Auszahlung pünktlich zum vereinbarten Stichtag, Meldungen frist­gerecht, Lohnsteuer-Anmeldung zur Übermittlung durch Sie, dokumentierte Service-Level mit definierten Reaktions­zeiten.

laufend

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten häufig fragen.

Welches der beiden Modelle passt zu uns?

Die Empfehlung ergibt sich aus drei Faktoren: ob Sie eine eigene HR-Software betreiben, wo die Daten aus Compliance-Gründen liegen müssen und wie hoch die Zahl der monatlichen Abrechnungen ist.

Modell 1 ist die Aufstellung für größere Unternehmen mit eigener HR-Software wie SAP HCM, Personio oder Workday — typisch ab dreistelligen Mitarbeiter­zahlen oder in regulierten Branchen, in denen Personaldaten das Unternehmen nicht verlassen dürfen. Modell 2 ist die Standard-Aufstellung für Unternehmen ohne eigene Lohn­software oder mit dem Wunsch, eine bestehende Lösung gezielt abzulösen — wirtschaftlich, schnell aufzusetzen, mit etabliertem Workflow. Im Erstgespräch klären wir die richtige Aufstellung typischer­weise innerhalb von 30 Minuten.

Wie sicher sind unsere Lohndaten bei Ihnen?

Lohndaten gehören zu den sensitivsten Datensätzen, die ein Unternehmen verarbeitet. Wir behandeln sie entsprechend: ausschließliches Hosting in deutschen Rechen­zentren, durchgehend TLS-verschlüsselte Übertragung, server­seitige Verschlüsselung der Anhänge, namentlich benannte Sachbearbeiter mit personalisierten Zugängen, vollständige Zugriffs-Protokollierung. Standard­mäßig schließen wir mit jedem Mandat einen Auftrags­verarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

Da Datenschutz eines unserer Kerngebiete ist — wir sind als externe Datenschutz­beauftragte bei zahlreichen Mandanten bestellt — fließen diese Anforderungen nicht nach­träglich, sondern systematisch in unsere Lohn-Prozesse ein.

Müssen wir unseren Steuerberater wechseln?

Nein. Im Regelfall bleibt Ihre bestehende Steuerberatungs-Beziehung unverändert. Wir übernehmen die laufende Lohnabrechnung einschließlich der Fertigung und Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung (§ 6 Nr. 4 StBerG) und liefern die Daten an Ihre Finanzbuchhaltung — aus Ihrer Systemlogik bei Modell 1, als DATEV-Standardexport bei Modell 2. Ihr Steuer­berater übernimmt weiterhin die individuelle steuerliche Beratung, die Vertretung in der Lohnsteuer-Außenprüfung sowie das Jahresende-Lohnkonto im Rahmen seines Jahres­abschluss-Mandats. Auf Wunsch kann Ihr Steuerberater auch die Lohnsteuer-Übermittlung übernehmen — die Aufteilung legen wir gemeinsam fest.

Funktioniert die Schnittstelle zu meinem Steuerberater?

Ja, in beiden Modellen. Bei Modell 1 erfolgt die Datenübergabe direkt aus Ihrem HR-System — DATEV-, ADDISON- und Stotax-Schnittstellen sind in den meisten gängigen Lösungen vorhanden oder einrichtbar. Bei Modell 2 exportieren wir die Lohndaten im DATEV-Standardformat (DATEV-CSV oder ASCII-Export) — Ihr Steuer­berater liest sie ohne Konvertierung in seine Lohn-Software ein, unabhängig davon, ob er DATEV, ADDISON, Sage oder andere Software einsetzt.

Was kostet die Lohnabrechnung pro Mitarbeitenden?

Die Investition richtet sich nach dem gewählten Modell, der Anzahl der Abrechnungen pro Monat, der Tarif- und Lohnarten-Komplexität sowie eventuellen Sonder­konstellationen wie Baulohn oder ausgeprägte Variabilität bei Bezügen. Standard-Konstellationen lassen sich mit einer Pauschale je Abrechnung kalkulieren; bei komplexeren Mandaten arbeiten wir mit Stundenkontingenten oder gemischten Modellen. Im Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot mit Pricing, Service-Level und Einrichtungs-Aufwand.

Übernehmen Sie auch Baulohn?

Ja, auf Anfrage und nach Vorprüfung. Baulohn umfasst Sonder­konstellationen wie SOKA-BAU-Meldungen, Baustellen-Zulagen, Auslösungen nach Bundes­rahmen-Tarif, das 13. Monats­einkommen sowie branchen­spezifische Tarif­verträge. Wir prüfen vor dem Mandat, ob Ihre konkrete Konstellation in unserem Standard­prozess abbildbar ist oder einen Branchen-Spezialisten erfordert; im zweiten Fall vermitteln wir aus unserem Netzwerk.

Wie laufen Pfändungen und Lohnabtretungen?

Wir verwalten und berechnen Pfändungen, Insolvenz-Abtretungen und Unterhalts­verpflichtungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Pfändungs­frei­grenzen. Pfändungs- und Überweisungs­beschlüsse werden DSGVO-konform abgelegt; die Einbehalts-Beträge werden im Lohnlauf automatisch berechnet und auf das jeweils zustehende Konto überwiesen. Die Kommunikation mit dem pfändenden Gläubiger bleibt beim Mandanten oder dessen Anwalt — wir liefern die Berechnungs-Daten.

Können unsere Mitarbeitenden ihre Abrechnungen digital abrufen?

Ja, in Modell 2 standardmäßig. Wir richten ein Self-Service-Portal ein, in dem Mitarbeitende ihre Abrechnungen, Lohnsteuer-Bescheinigungen und individuelle Bescheinigungen abrufen können — DSGVO-konform und passwort­geschützt. In Modell 1 hängt die Verfügbarkeit eines Self-Service-Portals von der jeweiligen HR-Software ab — die meisten modernen HR-Systeme wie Personio oder Workday bringen ein eigenes Mitarbeiter-Portal mit.

Was passiert bei Krankheit oder Urlaub des Sachbearbeiters?

Jedes Mandat hat einen festen Lohn-Sach­bearbeiter mit benannter Vertretung. Die Vertretung kennt die Eigenheiten des Mandats — Tarif-Zuordnungen, Sonder-Konstellationen, Ansprechpartner — und übernimmt im Vertretungs­fall ohne Informations­bruch. Pünktliche Abrechnung ist auch im Vertretungs­fall gewährleistet.

Wann ist der beste Zeitpunkt zu wechseln?

Der Jahreswechsel ist daten­technisch der sauberste Zeitpunkt — die Jahres­meldungen, Lohnsteuer-Bescheinigungen und Lohnkonten werden vom Vorgänger noch erstellt, ab Januar liegt die Abrechnung vollständig in unserer Verantwortung. Ein Wechsel zum Quartals­anfang ist gleichwertig möglich. Wechsel mitten im Monat oder nahe dem Abrechnungs-Stichtag raten wir ab — die Daten­abgrenzung wird hier unsauber.

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