Lohnabrechnung ist kein normaler Buchhaltungs-Vorgang.
Drei Eigenschaften machen Lohnabrechnung zu einem Sonderfall unter den Outsourcing-Themen — sie prägen die Art, wie wir Mandate aufstellen, Daten verarbeiten und Service-Level vereinbaren.
01
Daten-Sensitivität
Sensitive Daten als Standardfall
Lohndaten enthalten regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO — Religionszugehörigkeit über die Kirchensteuer, Gesundheitsdaten über Krankheitstage und Schwerbehinderten-Eigenschaft, mögliche Gewerkschaftszugehörigkeit über Tarif-Bindung. Datenschutz ist hier nicht Add-on, sondern Konstruktionsprinzip jeder Abrechnung.
02
Fristen-Striktheit
Keine Verhandlungs-Marge bei Terminen
Lohnsteuer-Anmeldung zum 10. des Folgemonats, Beitragsnachweise zum drittletzten Bankarbeitstag, Sofortmeldung bei Eintritt für meldepflichtige Branchen. Lohn-Fristen kennen weder Aufschub noch Verhandlungs-Spielraum — versäumte Fristen lösen Säumniszuschläge und Bußgelder aus, unter Umständen mit Sozialversicherungs-Strafrecht-Bezug.
03
Empfänger-Vielfalt
Sechs Außenanschlüsse aus einem Lauf
Eine einzige Abrechnung erzeugt Datenflüsse an Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Sozialversicherungs-Träger, Mitarbeitende und Finanzbuchhaltung. Jeder Empfänger hat eigenes Format, eigenen Kanal und eigene Fristen — die Lohnabrechnung ist faktisch der zentrale Daten-Drehpunkt im HR-Bereich.
Zwei Wege, wie wir Ihre Lohnabrechnung betreiben.
Anders als bei der Finanzbuchhaltung lassen Lohn-Software-Hersteller wie DATEV, ADDISON, Sage oder Lexware die laufende Abrechnung in ihren Mandantenportalen bewusst nicht zu — die Abrechnung selbst läuft ausschließlich in der Kanzlei-Software des Steuerberaters. Für externes Lohn-Outsourcing ergeben sich daraus zwei strukturell unterschiedliche Aufstellungen: Wir arbeiten entweder direkt in Ihrem System oder vollständig in unserer eigenen Infrastruktur. Service-Tiefe und Qualität bleiben in beiden Modellen identisch — sie unterscheiden sich darin, wo die Abrechnung stattfindet und wo die Personaldaten liegen.
Modell 1
In Ihrer eigenen Systemlandschaft
Für Unternehmen mit eigener HR- oder ERP-Infrastruktur — typischerweise SAP HCM, Microsoft Dynamics 365 HR, Personio, Workday oder vergleichbar — verbinden wir uns über die von Ihnen vorgegebene Lösung mit Ihrem System und arbeiten direkt darin. Personaldaten verlassen Ihr Unternehmen zu keinem Zeitpunkt; Ihre Compliance-Vorgaben, Berechtigungs-Konzepte und Audit-Logiken greifen unverändert.
- AnbindungVPN, RDP, Citrix oder Cloud-Mitarbeiterlizenz
- AbrechnungIn Ihrem HR-/Payroll-System (SAP, Dynamics, Personio u. a.)
- IntegrationIn bestehende HR-Workflows und Self-Service-Portale
- DatenhoheitVollständig — Audit-Trail und Compliance-Vorgaben unverändert
- ProtokollierungDokumentierte Zugriffs-Protokolle, auf Wunsch Vier-Augen-Prinzip
- KompatibilitätISO-27001-konforme Anbindungs-Anforderungen
Modell 2 · Empfehlung
In unserer Lohnbuchhaltungs-Infrastruktur
Wir übernehmen die monatliche Lohnabrechnung vollständig in unserer eigenen Lohnbuchhaltungs-Infrastruktur mit AGENDA Lohnbuchhaltung. Ihre Lohndaten erreichen uns über ein dafür eingerichtetes Mandantenportal mit verschlüsselter Übertragung; Abrechnung, Meldungen und Berichtswesen erfolgen nach vereinbartem Service-Level. Mitarbeitende erhalten ihre Abrechnungen auf Wunsch direkt über ein eigenes Self-Service-Portal.
- SystemAGENDA Lohnbuchhaltung in unserem Rechenzentrum
- DatenübergabeMandantenportal mit Dokumentenarchiv, TLS-verschlüsselt
- Self-ServiceOptionales Mitarbeiter-Portal für Abrechnungen und Bescheinigungen
- MeldungenDEÜV, SV-Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldung vorbereitet
- FiBu-SchnittstelleDATEV-Standardformat oder formatkompatibler Export
- SachbearbeitungFester Sachbearbeiter mit benannter Vertretung
Mischformen sind möglich
Etwa Personalstammdaten-Pflege durch Ihre HR-Abteilung bei gleichzeitiger Abrechnung in unserer Systemlandschaft, oder Übergangs-Modelle während einer Software-Ablösung. Im Erstgespräch klären wir, welche Konstellation zu Ihrer Aufstellung passt.
Eine Abrechnung — sechs Außenanschlüsse.
Aus einem einzigen monatlichen Lohnlauf entstehen Datenströme an sechs Empfänger — jeder mit eigenem Format, eigenem Kanal und eigenen Fristen. Die folgende Übersicht zeigt die Schnittstellen-Architektur einer typischen Mandatslandschaft. In beiden Modellen der Zusammenarbeit liegen diese Schnittstellen in unserer Verantwortung.
Monatlicher Lohnlauf
Einmal pro Periode — sechs Datenströme parallel
Lohnsteuer-Anmeldung
Monatlich oder quartalsweise zum 10. des Folgemonats. Wir fertigen die Anmeldung und übermitteln elektronisch über ELSTER. § 6 Nr. 4 StBerG erlaubt dies als Bestandteil der zulässigen Lohnbuchführung — auf Wunsch übernimmt auch Ihr Steuerberater die Übermittlung.
Beitragsnachweise und SV-Meldungen
Beitragsnachweise zum drittletzten Bankarbeitstag, DEÜV-Meldungen bei Ein- und Austritt sowie bei Änderungen, Jahresmeldungen bis Mitte Februar des Folgejahres.
Sofortmeldungen und Statusprüfungen
Sofortmeldung vor Arbeitsantritt für meldepflichtige Branchen wie Bau, Gastronomie, Speditionen, Schaustellerei, Forstwirtschaft. Statusfeststellungs-Verfahren bei Scheinselbstständigkeits-Risiko.
Mitgliedermeldung und Lohnnachweis
Jährliche Mitgliedermeldung mit Lohnnachweis-Daten zur Berechnung des Unfallversicherungs-Beitrags. Fristen je BG unterschiedlich, typischerweise im Februar des Folgejahres.
Abrechnungen und Bescheinigungen
Lohnabrechnung als PDF zum Abrechnungs-Stichtag, Lohnsteuer-Bescheinigung jährlich bis Ende Februar, Verdienst-/Arbeits-/Krankengeld-/Elterngeld-/Mutterschaftsgeld-Bescheinigungen auf Anforderung — auf Wunsch über Self-Service-Portal.
Buchungssätze und Lohnkonten
Buchungssätze im DATEV-Standardformat oder im Format Ihrer Finanzbuchhaltungs-Software — automatisierte Übergabe in die Hauptbuchung. Jahresende-Lohnkonto auf Anforderung des Steuerberaters für das Jahresabschluss-Mandat.
Was wir konkret übernehmen.
Unabhängig vom gewählten Modell deckt unser Leistungsumfang die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung in voller Tiefe ab — von der monatlichen Standard-Abrechnung über Sonderkonstellationen wie Pfändungen oder Baulohn bis hin zur sauberen Schnittstelle in Ihre Finanzbuchhaltung. Service-Level, Abrechnungs-Stichtag und Berichtsfrequenz vereinbaren wir vorab und legen sie schriftlich fest.
Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
Vollständige Abrechnung für Festangestellte, Minijobber, Werkstudenten und kurzfristig Beschäftigte — nach Tarif, Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung. Pünktliche Auszahlung zum vereinbarten Stichtag.
Lohnsteuer-Anmeldung
Wir fertigen die monatliche oder quartalsweise Lohnsteuer-Anmeldung vollständig — Erstellung, Plausibilitäts-Prüfung und elektronische Übermittlung über ELSTER. § 6 Nr. 4 StBerG erlaubt diese Tätigkeit ausdrücklich als Bestandteil der zulässigen Lohnbuchführung.
SV-Meldungen und Beitragsnachweise
Fristgerechte DEÜV-Meldungen an Krankenkassen und Sozialversicherungs-Träger. Monatliche Beitragsnachweise, jährliche Mitgliedermeldung zur Berufsgenossenschaft.
An- und Abmeldungen
Anmeldung neuer Mitarbeitender bei Eintritt, Abmeldung bei Austritt, Sofortmeldungen für meldepflichtige Branchen — alle Fristen werden eingehalten.
Bescheinigungswesen
Erstellung aller Bescheinigungen — Verdienst-, Arbeits-, Lohnsteuer-, Krankengeld-, Elterngeld- und Mutterschaftsgeld-Bescheinigungen — auf Anforderung der Mitarbeitenden oder Behörden.
Pfändungen und Lohnabtretungen
Verwaltung und Berechnung von Pfändungen, Insolvenz-Abtretungen und Unterhaltsverpflichtungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Pfändungsfreigrenzen.
Personalstammdaten-Pflege
Aufnahme und Pflege aller abrechnungsrelevanten Stammdaten — Steuerklasse, Konfession, SV-Nummer, Bankverbindung, Tarif-Zuordnung — DSGVO-konform und revisionssicher.
Reisekosten- und Spesenabrechnung
Auf Wunsch Verarbeitung von Reisekosten, Verpflegungs-Mehraufwand und Pauschalen nach EStG. Integration in den Lohnlauf oder als separate Auszahlung.
Minijobs und kurzfristig Beschäftigte
Abrechnung über die Minijob-Zentrale, korrekte Anwendung der Gleitzone und Berücksichtigung der Anhebungen zum gesetzlichen Mindestlohn.
Baulohn und Branchenlösungen
SOKA-BAU-Meldungen, Baustellen-Zulagen, Auslösungen nach Bundesrahmen-Tarif, 13. Monatseinkommen sowie tarifgebundene Branchen — auf Anfrage und nach Vorprüfung der Konstellation.
Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung
Lohnbuchungssätze werden im DATEV-Standardformat oder im Format Ihrer Finanzbuchhaltungs-Software bereitgestellt — automatisierte Übergabe in die Hauptbuchung.
Mandats-Sachbearbeitung
Fester Lohn-Sachbearbeiter pro Mandat mit benannter Vertretung. Strukturierte Eskalations-Pfade, Vier-Augen-Prinzip auf Wunsch, kein Ticketsystem.
Lohnbuchführung — keine Steuerberatung.
Externe Lohnbuchführung ist eine Outsourcing-Tätigkeit mit klar gezogenen rechtlichen Grenzen. Wir arbeiten als Outsourcing-Partner für die laufende Lohnbuchführung auf Basis der ausdrücklichen Erlaubnis nach § 6 Nr. 4 StBerG. Steuerberatung im engeren Sinne bleibt Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern vorbehalten, arbeitsrechtliche Beratung Anwältinnen und Anwälten sowie Tarif-Spezialisten.
| Was wir leisten | Was wir nicht leisten |
|---|---|
| Laufende Lohnabrechnung Monatliche Abrechnung mit allen Folgehandlungen — Beitragsabrechnungen für Sozialversicherungs-Träger, Vorbereitung der Lohnsteuer-Anmeldung, DEÜV-Meldungen, Bescheinigungen, An- und Abmeldungen, Pflege der Personalstammdaten. | Steuerberatung im engeren Sinne Keine Auskünfte zu individuellen Lohnsteuer-Gestaltungs-Fragen oder zur Auslegung von Steuergesetzen. Keine Vertretung vor dem Finanzamt. Steuerberater-Vorbehalt nach StBerG. |
| Datenverarbeitung auf Beauftragten-Niveau Verarbeitung sensitiver Personaldaten unter Beachtung der Art. 9 DSGVO-Anforderungen, Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 als Standard, namentlich benannte Sachbearbeiter, dokumentierte Zugriffs-Protokolle. | Arbeitsrechtliche Beratung Keine arbeitsrechtliche Beratung, keine Tarifvertrags-Auslegung, keine Vertretung in Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden. Anwalts-Vorbehalt nach RDG, Tarif-Vorbehalt der einschlägigen Fachberufe. |
| Lohnsteuer-Anmeldung fertigen und übermitteln Erstellung, Plausibilitäts-Prüfung und elektronische Übermittlung über ELSTER. § 6 Nr. 4 StBerG erlaubt diese Tätigkeit ausdrücklich als Bestandteil der zulässigen Lohnbuchführung. | Vertretung in der Lohnsteuer-Außenprüfung Begleitung und Vertretung des Mandanten gegenüber Lohnsteuer-Außenprüfern des Finanzamts ist Steuerberater-Vorbehalt nach StBerG. Wir liefern die angeforderten Daten und Unterlagen — vertreten lassen müssen Sie sich durch Ihren Steuerberater. |
Datenschutz als Konstruktionsprinzip — nicht als Anhang.
Lohndaten gehören zu den sensitivsten Datensätzen, die ein Unternehmen verarbeitet. Wir behandeln sie auf Beauftragten-Niveau — vier Säulen, die sich aus unserer Doppel-Rolle als externer Datenschutzbeauftragter und Lohn-Outsourcing-Partner ergeben. Dreyfield ist als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO bei zahlreichen Mandanten bestellt — die Anforderungen fließen nicht nachträglich, sondern systematisch in unsere Lohn-Prozesse ein.
01
Art. 9 DSGVO
Sensitive Daten als Standardfall
Lohndaten enthalten regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten — Religion über Kirchensteuer, Gesundheit über Krankheitstage, Gewerkschaft über Tarif-Zuordnung. Unsere Prozesse berücksichtigen dies standardmäßig.
02
Art. 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungs-Vertrag
Standardmäßig als Bestandteil jedes Mandats. Keine Daten ohne unterzeichneten AVV — kein Mandat ohne dokumentierte Verarbeitungs-Grundlage. TOMs nach Stand der Technik dokumentiert.
03
Infrastruktur
DE-Hosting, TLS-Verschlüsselung
Alle Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Datenflüsse über das Mandantenportal laufen TLS-verschlüsselt; Anhänge werden serverseitig verschlüsselt abgelegt.
04
Zugriffs-Kontrolle
Personalisiert und protokolliert
Nur namentlich benannte Sachbearbeiter haben Mandatszugriff. Jeder Zugriff wird protokolliert; auf Wunsch arbeiten wir nach Vier-Augen-Prinzip für besonders sensitive Vorgänge.
So läuft die Übernahme.
Vom Erstgespräch bis zur ersten produktiven Lohnabrechnung vergehen je nach gewähltem Modell und Mandatsgröße zwei bis sechs Wochen. Wir empfehlen einen Wechsel zum Jahresanfang oder zum Quartalsanfang — beides ist möglich, der Jahreswechsel ist datentechnisch sauberer in der Abgrenzung der Jahresmeldungen.
Erstgespräch & Modell-Festlegung
Strukturierte Klärung Ihrer Aufstellung — Mitarbeiterzahl, Tarif- und Vertragsstruktur, bestehende Software-Landschaft, Steuerberater-Konstellation, Sonderkonstellationen. Ergebnis: Empfehlung für eines der beiden Modelle und konkretes Angebot mit Service-Level, Pricing und Einrichtungs-Aufwand.
1–2 Wochen
Mandats-Einrichtung & Datenübernahme
Bei Modell 1 technische Anbindung an Ihre Systemlandschaft mit Ihrer IT (VPN, RDP, Citrix). Bei Modell 2 Anlage des Mandats in unserem AGENDA-System und Aufbau Ihres Mandantenportals. In beiden Modellen Übernahme der Personalstammdaten, Lohnarten, Tarif-Konfiguration und Eröffnungsstände aus dem Vorsystem.
1–3 Wochen
Probe-Abrechnung & Abnahme
Vor dem produktiven Start führen wir eine Probe-Abrechnung mit den Daten des Vormonats durch. Geschäftsführung oder HR vergleicht das Ergebnis mit der bisherigen Abrechnung — Differenzen werden geklärt, Konfigurationen angepasst, dann die Abnahme dokumentiert.
1–2 Wochen
Produktiver Betrieb
Ab der ersten gemeinsamen Abrechnungsperiode läuft die Lohnabrechnung im definierten Rhythmus — Auszahlung pünktlich zum vereinbarten Stichtag, Meldungen fristgerecht, Lohnsteuer-Anmeldung zur Übermittlung durch Sie, dokumentierte Service-Level mit definierten Reaktionszeiten.
laufend
Was Mandantinnen und Mandanten häufig fragen.
Welches der beiden Modelle passt zu uns?
Die Empfehlung ergibt sich aus drei Faktoren: ob Sie eine eigene HR-Software betreiben, wo die Daten aus Compliance-Gründen liegen müssen und wie hoch die Zahl der monatlichen Abrechnungen ist.
Modell 1 ist die Aufstellung für größere Unternehmen mit eigener HR-Software wie SAP HCM, Personio oder Workday — typisch ab dreistelligen Mitarbeiterzahlen oder in regulierten Branchen, in denen Personaldaten das Unternehmen nicht verlassen dürfen. Modell 2 ist die Standard-Aufstellung für Unternehmen ohne eigene Lohnsoftware oder mit dem Wunsch, eine bestehende Lösung gezielt abzulösen — wirtschaftlich, schnell aufzusetzen, mit etabliertem Workflow. Im Erstgespräch klären wir die richtige Aufstellung typischerweise innerhalb von 30 Minuten.
Wie sicher sind unsere Lohndaten bei Ihnen?
Lohndaten gehören zu den sensitivsten Datensätzen, die ein Unternehmen verarbeitet. Wir behandeln sie entsprechend: ausschließliches Hosting in deutschen Rechenzentren, durchgehend TLS-verschlüsselte Übertragung, serverseitige Verschlüsselung der Anhänge, namentlich benannte Sachbearbeiter mit personalisierten Zugängen, vollständige Zugriffs-Protokollierung. Standardmäßig schließen wir mit jedem Mandat einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Da Datenschutz eines unserer Kerngebiete ist — wir sind als externe Datenschutzbeauftragte bei zahlreichen Mandanten bestellt — fließen diese Anforderungen nicht nachträglich, sondern systematisch in unsere Lohn-Prozesse ein.
Müssen wir unseren Steuerberater wechseln?
Nein. Im Regelfall bleibt Ihre bestehende Steuerberatungs-Beziehung unverändert. Wir übernehmen die laufende Lohnabrechnung einschließlich der Fertigung und Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung (§ 6 Nr. 4 StBerG) und liefern die Daten an Ihre Finanzbuchhaltung — aus Ihrer Systemlogik bei Modell 1, als DATEV-Standardexport bei Modell 2. Ihr Steuerberater übernimmt weiterhin die individuelle steuerliche Beratung, die Vertretung in der Lohnsteuer-Außenprüfung sowie das Jahresende-Lohnkonto im Rahmen seines Jahresabschluss-Mandats. Auf Wunsch kann Ihr Steuerberater auch die Lohnsteuer-Übermittlung übernehmen — die Aufteilung legen wir gemeinsam fest.
Funktioniert die Schnittstelle zu meinem Steuerberater?
Ja, in beiden Modellen. Bei Modell 1 erfolgt die Datenübergabe direkt aus Ihrem HR-System — DATEV-, ADDISON- und Stotax-Schnittstellen sind in den meisten gängigen Lösungen vorhanden oder einrichtbar. Bei Modell 2 exportieren wir die Lohndaten im DATEV-Standardformat (DATEV-CSV oder ASCII-Export) — Ihr Steuerberater liest sie ohne Konvertierung in seine Lohn-Software ein, unabhängig davon, ob er DATEV, ADDISON, Sage oder andere Software einsetzt.
Was kostet die Lohnabrechnung pro Mitarbeitenden?
Die Investition richtet sich nach dem gewählten Modell, der Anzahl der Abrechnungen pro Monat, der Tarif- und Lohnarten-Komplexität sowie eventuellen Sonderkonstellationen wie Baulohn oder ausgeprägte Variabilität bei Bezügen. Standard-Konstellationen lassen sich mit einer Pauschale je Abrechnung kalkulieren; bei komplexeren Mandaten arbeiten wir mit Stundenkontingenten oder gemischten Modellen. Im Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot mit Pricing, Service-Level und Einrichtungs-Aufwand.
Übernehmen Sie auch Baulohn?
Ja, auf Anfrage und nach Vorprüfung. Baulohn umfasst Sonderkonstellationen wie SOKA-BAU-Meldungen, Baustellen-Zulagen, Auslösungen nach Bundesrahmen-Tarif, das 13. Monatseinkommen sowie branchenspezifische Tarifverträge. Wir prüfen vor dem Mandat, ob Ihre konkrete Konstellation in unserem Standardprozess abbildbar ist oder einen Branchen-Spezialisten erfordert; im zweiten Fall vermitteln wir aus unserem Netzwerk.
Wie laufen Pfändungen und Lohnabtretungen?
Wir verwalten und berechnen Pfändungen, Insolvenz-Abtretungen und Unterhaltsverpflichtungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Pfändungsfreigrenzen. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden DSGVO-konform abgelegt; die Einbehalts-Beträge werden im Lohnlauf automatisch berechnet und auf das jeweils zustehende Konto überwiesen. Die Kommunikation mit dem pfändenden Gläubiger bleibt beim Mandanten oder dessen Anwalt — wir liefern die Berechnungs-Daten.
Können unsere Mitarbeitenden ihre Abrechnungen digital abrufen?
Ja, in Modell 2 standardmäßig. Wir richten ein Self-Service-Portal ein, in dem Mitarbeitende ihre Abrechnungen, Lohnsteuer-Bescheinigungen und individuelle Bescheinigungen abrufen können — DSGVO-konform und passwortgeschützt. In Modell 1 hängt die Verfügbarkeit eines Self-Service-Portals von der jeweiligen HR-Software ab — die meisten modernen HR-Systeme wie Personio oder Workday bringen ein eigenes Mitarbeiter-Portal mit.
Was passiert bei Krankheit oder Urlaub des Sachbearbeiters?
Jedes Mandat hat einen festen Lohn-Sachbearbeiter mit benannter Vertretung. Die Vertretung kennt die Eigenheiten des Mandats — Tarif-Zuordnungen, Sonder-Konstellationen, Ansprechpartner — und übernimmt im Vertretungsfall ohne Informationsbruch. Pünktliche Abrechnung ist auch im Vertretungsfall gewährleistet.
Wann ist der beste Zeitpunkt zu wechseln?
Der Jahreswechsel ist datentechnisch der sauberste Zeitpunkt — die Jahresmeldungen, Lohnsteuer-Bescheinigungen und Lohnkonten werden vom Vorgänger noch erstellt, ab Januar liegt die Abrechnung vollständig in unserer Verantwortung. Ein Wechsel zum Quartalsanfang ist gleichwertig möglich. Wechsel mitten im Monat oder nahe dem Abrechnungs-Stichtag raten wir ab — die Datenabgrenzung wird hier unsauber.
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