Nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG müssen Verpflichtete Unternehmen grundsätzlich alle ihre Beschäftigten erstmalig und laufend in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung, die insoweit bestehenden geldwäscherechtlichen Vorschriften und Pflichten sowie Datenschutzbestimmungen schulen. Die Unterrichtung kann dabei im Rahmen von Präsenz-Schulungen erfolgen oder unter Verwendung von inhaltlich angemessenen und aktuellen IT-gestützten Schulungsprogrammen oder Schulungsunterlagen (E-Learning). Die Schulungen zur Geldwäscheprävention sind Teil interner Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche. Dreyfield & Partner hat maßgeschneiderte Schulungskonzepte entwickelt, die sowohl Geschäftsleitung als auch Mitarbeiter in geldwäscherechtlichen Fragestellungen und Typologien unterweisen.

Unsere Leistungen

  • Entwicklung und Erstellung von individuellen Schulungsmaterialien für Ihr Unternehmen (auf Wunsch in Ihrem Corporate Design)
  • Planung und Durchführung von individuellen Mitarbeiter-Schulungen (je nach den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen für die jeweilige Branche und die individuelle Risikosituation des Unternehmens)
  • Planung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen (in Präsenz oder digital via Online-Meeting)
  • Planung und Durchführung von erweiterten Schulungen für Geschäftsführer und Führungskräfte
  • Vermittlung von Basiswissen zum Vermeiden, Erkennen und Bekämpfen von Geldwäsche
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter anhand von realistischen Fallbeispielen
  • Erstellung von Teilnahmenachweisen und Zertifikaten

Kontakt

Governance, Compliance & Risk Advisory
E-Mail: compliance (at) dreyfield.de
Telefon: +49 (0) 89 12414-9020