Wirkungs-Bild

Was Outsourcing für Ihre Kanzlei bewirkt.

Externe Buchhaltung im Subunternehmer-Modus ist im Steuer­berater-Markt kein neues Phänomen — sondern eine etablierte Antwort auf drei Effekte, die fast jede wachsende Kanzlei betreffen.

01

Wachstums-Effekt

Skalierung ohne Personal-Aufbau

Mandate wachsen, Beleg­mengen steigen, Saison-Spitzen treffen jede Kanzlei. Ein verlässlicher Subunternehmer für die laufende Buchhaltung fängt Volumen-Schwankungen ab, ohne dass Sie zusätzliche Buchhalter einstellen, einarbeiten oder Software-Lizenzen aufstocken müssen.

02

Fokus-Effekt

Mehr Zeit für Beratung statt Buchung

Wenn die laufende Buch­führung der Mandate extern erledigt wird, verlagert sich die Wert­schöpfung Ihrer Kanzlei auf Jahres­abschluss, Steuer­beratung und Vertretung gegenüber den Finanzbehörden — die Tätigkeiten mit den höchsten Stunden-Sätzen und der stärksten Mandanten-Bindung.

03

Test-Pfad

Pilot-Mandat als Einstieg

Outsourcing muss nicht als Großprojekt starten. Ein einzelnes Pilot-Mandat reicht, um die Zusammen­arbeit zu testen, Prozesse einzu­spielen und über drei bis sechs Monate zu prüfen, ob das Modell für Ihre Kanzlei passt — bevor weiteres Volumen folgt.

Subunternehmer-Modell

Drei Akteure, klare Verantwortungs-Trennung.

Die zentrale Eigenschaft unserer Zusammen­arbeit für Kanzleien ist das Subunternehmer-Verhältnis: Wir arbeiten ausschließlich für Sie, nicht für Ihre Mandanten. Die Mandanten­beziehung bleibt zu jedem Zeitpunkt vollständig bei Ihrer Kanzlei — wir treten nach außen nicht in Erscheinung. White-Label ist der Standard, nicht die Sonder­konfiguration.

Auftraggeber

Mandant

Beauftragt Ihre Kanzlei mit der Steuer­beratung. Hat aus­schließlich Vertrags­verhältnis zu Ihrer Kanzlei, kennt Dreyfield in der Regel nicht.

Steuerberatungs-Vertrag

mandatiert

Mandats­verhältnis

Ihre Kanzlei

Führt das Mandat in voller Verantwortung. Übernimmt Steuer­beratung, Jahres­abschluss und Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Beauftragt Dreyfield als Subunternehmer für die laufende Buch­führung der Mandate.

§ 3 StBerG · § 57 StBerG

beauftragt

Subunternehmer

Dreyfield

Erledigt die Buchhaltung im Auftrag Ihrer Kanzlei. Tritt gegenüber dem Mandanten nicht in Erscheinung, kommuniziert ausschließlich mit Ihrer Kanzlei. Verschwiegenheits-verpflichtet analog § 57 StBerG.

§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG · Art. 28 DSGVO

White-Label-Standard

Mandanten-Kommunikation, Honorar­rechnungen, Auswertungen und Beratungs­gespräche laufen unverändert über Ihre Kanzlei. Wir treten gegenüber Ihren Mandanten nicht in Erscheinung — es sei denn, Sie wünschen aktiv eine direkte Kommunikation für bestimmte Routinen wie Beleg-Übergabe, was dann vorab dokumentiert wird.

Modelle der Zusammenarbeit

Drei Wege, wie wir für Ihre Kanzlei arbeiten.

Welche Aufstellung für Sie passt, ergibt sich aus drei Faktoren: Ihrer eigenen Kanzlei-Software-Landschaft, der Komplexität Ihrer Mandate und der Frage, wie viel Ihrer IT-Infrastruktur Sie öffnen wollen. Wir richten uns nach Ihrer Kanzlei-Aufstellung — nicht umgekehrt. Option C ist nicht ein drittes Modell, sondern die flexible Kombination von A und B nach Mandats-Typ.

Option A

In Ihrem Kanzlei-System

Wir arbeiten direkt in Ihrer bestehenden Kanzlei-Software — DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, DATEV LODAS oder Lohn und Gehalt, ADDISON, Stotax oder vergleichbar. Sie geben uns einen separaten Mitarbeiter-Zugang mit klar abgegrenzten Berechtigungen, wir folgen Ihren Buchungs­logiken, Kontenrahmen und Qualitäts­standards.

  • AnbindungRDP, VPN, Citrix oder DATEVconnect
  • SystemDATEV, ADDISON, Stotax, Sage Kanzlei o. ä.
  • BearbeitungBuchung nach Ihren Kanzlei-Vorgaben
  • DatenlageMandanten­daten verlassen Ihre Kanzlei nie
  • AuswertungenIn Ihrer gewohnten Software-Logik
  • AuditDokumentierte Zugriffe, Vier-Augen auf Wunsch
Geeignet, wenn … Ihre Kanzlei eigene IT-Infrastruktur betreibt, maximale Datenhoheit gewünscht ist und Sie Konsistenz in der Software-Landschaft halten möchten. Investition: Stunden­kontingent nach Aufwand zuzüglich einmaliger Einrichtung der Anbindung — individuell auf Anfrage.
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Option B

In unserer AGENDA-Systemlandschaft

Die Bearbeitung erfolgt vollständig in unserer eigenen System­landschaft mit AGENDA. Mandanten­daten erreichen uns über ein separates Mandanten­portal, wir buchen, rechnen ab und stellen die Daten in DATEV-konformem Format zur Übernahme in Ihr Kanzlei-System bereit. Auch als Pilot-Lösung geeignet.

  • SystemAGENDA in unserem Rechen­zentrum
  • DatenflussDATEV-Export oder direkter Schnittstellen-Push
  • AuswertungenBWA, Lohnjournal in Ihrem Wunsch-Format
  • Kanzlei-ITGeringer technischer Aufwand auf Ihrer Seite
  • AufsetzbarkeitSchnell, geringe Initial­kosten
  • EignungPilot-Modell oder kleinere Mandate
Geeignet, wenn … Ihre Kanzlei keine eigene Buchhaltungs-IT für externe Bearbeitung öffnen möchte, einzelne Mandate ohne Zugang zur Kanzlei-Software ausgelagert werden sollen oder ein Pilot-Mandat gestartet wird. Investition: Festpreis je Mandat oder Stunden­kontingent — abhängig von Beleg­menge und Komplexität.

Option C

Hybrid — pro Mandat individuell

Die in der Praxis häufigste Konstellation: Sie kombinieren Option A und Option B je nach Mandat. Komplexe oder strategisch wichtige Mandate bleiben in Ihrer Kanzlei-Software, kleinere Mandate oder saisonale Spitzen laufen in unserer System­landschaft. Skaliert flexibel mit Ihrem Mandanten­wachstum.

  • ZuordnungPro Mandat individuell zu A oder B
  • SaisonSpitzen abfangen ohne Personal-Aufbau
  • Pilot-PfadErst in B, später nach A migrieren
  • SkalierungMit dem Mandanten­wachstum Ihrer Kanzlei
  • SLAEinheitliche Service-Level über alle Mandate
  • SteuerungEine Ansprech­person für beide Modelle
Geeignet, wenn … Ihre Kanzlei ein gemischtes Mandanten­portfolio hat und maximale Flexibilität in der Auslagerungs-Strategie wahren möchte. Investition: Misch­kalkulation aus Stunden­kontingent (für A) und Fest­preisen je Mandat (für B) — gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.
Leistungs-Spektrum

Was wir für die Mandate Ihrer Kanzlei übernehmen.

Unser Leistungs-Umfang deckt die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung der Mandate Ihrer Kanzlei in voller Tiefe ab. Vorbehaltene Aufgaben nach § 3 StBerG — Jahres­abschluss, Steuer­erklärungen, individuelle steuerliche Beratung, Vertretung gegenüber den Finanzbehörden — bleiben vollständig in Ihrer Kanzlei.

FiBu

Laufende Finanzbuchhaltung

Buchung der Geschäfts­vorfälle, Beleg­erfassung und -kontierung, monatliche BWA, Summen- und Salden­liste, OPOS — nach Ihren Kontenrahmen und Buchungs­regeln.

Lohn

Lohn- und Gehalts­abrechnung

Monatliche Abrechnung mit DEÜV-Meldungen, Beitrags­nachweisen und Bescheinigungs­wesen für die Mandanten-Belegschaft. Lohnsteuer-Anmeldung nach § 6 Nr. 4 StBerG.

Voranmeldungen

Vorbereitung Voranmeldungen

USt-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung und Zusammen­fassende Meldung — vorbereitet zur Übermittlung über Ihren Kanzlei-ELSTER-Account.

OP-Management

Offene-Posten-Verwaltung

Pflege der OP-Listen, gestuftes Mahnwesen nach Kanzlei-Vorgaben, Konten-Klärung und Eskalations-Routinen für strittige Forderungen.

Anlagen / Sachkonten

Anlagen- und Sachkonten­buchhaltung

Pflege des Anlagen­verzeichnisses, Abschreibungs-Berechnung, Buchung von Zugängen, Abgängen und Umbuchungen — Basis für saubere Bilanz-Positionen.

Personal

Personalstamm­daten und Meldewesen

An- und Abmeldungen, Stammdaten-Pflege, eAU-Verarbeitung, Sofort­meldungen für melde­pflichtige Branchen sowie Pfändungs- und Lohn­abtretungs-Verwaltung.

Jahresabschluss

Vorbereitung Jahres­abschluss

Saubere Zuarbeit für Ihren Jahres­abschluss — alle Konten abgestimmt, Salden­bestätigungen eingeholt, Inventur geprüft, Konten-Klärung dokumentiert. Der Abschluss selbst verbleibt in Ihrer Kanzlei.

Schnittstellen

Datenübergabe und Schnitt­stellen

Datenflüsse in DATEV-Standardformat (Option B) oder direkt aus unserer in Ihre Software-Logik (Option A) — automatisierte Übergabe nach Ihrem Stichtag.

Berufsrechtliche Aufstellung

Verschwiegenheit, AVV, Vorbehalte — vollständig abgesichert.

Die Zusammenarbeit zwischen Ihrer Kanzlei und Dreyfield ist als Subunternehmer-Verhältnis im Sinne des Berufsrechts aufgesetzt. Vier Säulen sichern Ihre berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Aufstellung — vertraglich, technisch und organisatorisch.

01

§ 57 StBerG analog

Berufsrechtliche Verschwiegenheit

Sämtliche Dreyfield-Mitarbeitende mit Mandats­bezug sind arbeits­vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet, analog der Pflichten nach § 57 StBerG. Die Verpflichtung wird in einer separaten Erklärung pro Kanzlei-Beziehung dokumentiert.

02

Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungs-Vertrag

Bestandteil jeder Zusammen­arbeit ist ein AVV zwischen Ihrer Kanzlei (Verantwortlicher) und Dreyfield (Auftrags­verarbeiter). Wir liefern eine Standard-Fassung, die mit kanzleitypischen Anforderungen kompatibel ist — Anpassung an Ihre Datenschutz-Konzepte auf Wunsch.

03

§ 3 StBerG-Vorbehalt

Vorbehaltene Aufgaben bleiben bei Ihnen

Steuer­beratung, Vertretung gegenüber Finanz­behörden, Jahres­abschluss, Steuer­erklärungen und Betriebs­prüfungs-Begleitung bleiben vollständig in Ihrer Kanzlei. Wir übernehmen ausschließlich Tätigkeiten der § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG-Erlaubnis.

04

Datenschutz

Hosting in DE, TLS, Personalisierung

Aus­schließliches Hosting in deutschen Rechen­zentren (auch in Option B), durch­gängig TLS-verschlüsselte Daten­flüsse, namentlich benannte Mitarbeitende mit personalisierten Zugängen, voll­ständige Zugriffs-Protokollierung. Datenschutz ist eines unserer Kerngebiete.

Vorgehen

So starten wir die Zusammenarbeit.

Vom Erstgespräch bis zum produktiven Betrieb für die ersten Mandate vergehen je nach gewählter Option und Mandats-Zahl zwei bis sechs Wochen. Pilot-Mandate sind häufig schneller aufgesetzt und ein guter Einstiegs-Pfad für eine spätere Skalierung.

01

Erstgespräch & Modell-Festlegung

Strukturierte Klärung Ihrer Kanzlei-Aufstellung — Software-Landschaft, typische Mandats­größen, gewünschtes Auslagerungs-Volumen, Pilot-Mandat oder Vollbreite. Ergebnis: Empfehlung für Option A, B oder C, konkretes Angebot mit Service-Level und Pricing.

1–2 Wochen

02

Vertragliche & technische Einrichtung

Abschluss des Subunternehmer-Vertrags inkl. AVV nach Art. 28 DSGVO und Verschwiegenheits-Erklärungen. Bei Option A technische Anbindung an Ihre Kanzlei-IT mit Ihrer Systembetreuung; bei Option B Aufsetzen des Mandanten­portals und Übergabe-Formate.

1–3 Wochen

03

Mandate übergeben

Schritt­weise oder gebündelte Übernahme der Mandate nach Ihrem Zeitplan. Übernahme von Eröffnungs­beständen, Konten, OP-Listen und Lohn-Stammdaten. Probe­lauf bei einem Pilot-Mandat zur Abnahme der Buchungs­logik und Qualitäts­standards.

1–2 Wochen

04

Laufender Betrieb mit SLA

Ab der ersten gemeinsamen Periode läuft die Bearbeitung im definierten Rhythmus — vereinbarte Stichtage, dokumentierte Reaktions­zeiten, regelmäßige Kanzlei-Reviews zur Qualitäts­sicherung. Eskalations-Pfade und feste Ansprech­partner sind in der SLA festgeschrieben.

laufend

Häufige Fragen

Was Kanzleien häufig fragen.

Welche der drei Optionen passt zu unserer Kanzlei?

Option A ist der natürliche Pfad für etablierte Kanzleien mit eigener IT-Infrastruktur und festem Software-Stack — die Datenhoheit bleibt vollständig in Ihrer Kanzlei. Option B ist die typische Aufstellung für kleinere Kanzleien ohne eigene Buchhaltungs-IT oder als Pilot-Modell für eine erste Auslagerung. Option C ist die häufigste Konstellation in der Praxis — komplexe Mandate bleiben in Ihrer Software, kleinere Mandate laufen bei uns.

Im Erstgespräch klären wir die richtige Aufstellung typischer­weise innerhalb von 30 Minuten anhand Ihrer Kanzlei-Struktur und Ihres Mandanten­portfolios.

Bemerken unsere Mandanten, dass wir die Buchhaltung auslagern?

Nein, sofern Sie das nicht wünschen. Standard ist der vollständige White-Label-Modus: Mandanten­kommunikation, Honorar­rechnungen, Auswertungen und Beratungs­gespräche laufen unverändert über Ihre Kanzlei. Wir treten gegenüber Ihren Mandanten nicht in Erscheinung. Einzige Ausnahme: Wenn Sie aktiv eine direkte Kommunikation zwischen uns und einzelnen Mandanten wünschen — etwa zur Beleg­übergabe — wird das vorab festgelegt und mit dem jeweiligen Mandanten dokumentiert.

Wie ist die berufsrechtliche Verschwiegenheit abgesichert?

Die Verschwiegenheit ist auf drei Ebenen verankert: arbeits­vertraglich für alle Dreyfield-Mitarbeitenden mit Mandats­bezug, in einer separaten Verschwiegenheits-Erklärung pro Kanzlei-Beziehung, und im Subunternehmer-Vertrag selbst. Die Verpflichtungen entsprechen denen, die Sie als Berufs­träger nach § 57 StBerG zu beachten haben. Auf Wunsch legen wir Ihnen die Erklärungen unserer mit Ihrer Kanzlei betrauten Mitarbeitenden namentlich vor.

Können wir mit unterschiedlichen Software-Systemen arbeiten?

Ja. In Option A arbeiten wir in Ihrer Kanzlei-Software — DATEV ist häufig, aber wir kommen auch mit ADDISON, Stotax, Sage, Lexware und Branchen­lösungen zurecht. In Option B nutzen wir AGENDA als unsere Standard-System­landschaft und übergeben Daten in DATEV-konformem Format. Die Daten­formate für die Übergabe an Ihre Kanzlei-Software sind in der Regel standardisiert; bei Sonder­konstellationen klären wir die Schnitt­stelle gemeinsam mit Ihrem IT-Dienst­leister.

Wie wird die Qualität der Buchungen sichergestellt?

Auf drei Ebenen: Erstens durch das interne Vier-Augen-Prinzip — jede Buchung wird von einer zweiten Person gesichtet, bevor sie freigegeben wird. Zweitens durch dokumentierte Buchungs-Regeln, die wir gemeinsam mit Ihrer Kanzlei beim Mandats-Onboarding festlegen. Drittens durch regelmäßige Kanzlei-Reviews — typischer­weise quartals­weise —, in denen wir Stichproben besprechen, neue Sachverhalte klären und Optimierungen abstimmen.

Wer übermittelt die USt-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung?

Bei der USt-Voranmeldung übermittelt Ihre Kanzlei — die Übermittlung von Umsatzsteuer-Anmeldungen ist nach § 3 StBerG den Angehörigen der steuer­beratenden Berufe vorbehalten. Wir bereiten die Anmeldung vollständig vor und stellen sie zur Übermittlung über Ihren Kanzlei-ELSTER-Account bereit.

Bei der Lohnsteuer-Anmeldung wäre die Übermittlung uns nach § 6 Nr. 4 StBerG rechtlich erlaubt (anders als bei der USt-VA, weil die Lohnsteuer-Anmeldung ausdrücklich der zulässigen Lohnbuchführung zugeordnet ist). In der Subunternehmer-Konstellation übernimmt das aber typischerweise Ihre Kanzlei, weil der ELSTER-Account des Mandats bei Ihnen eingespielt ist und Steuer­anmeldungen einheitlich über Ihre Kanzlei laufen sollen. Die Aufteilung legen wir im Mandats-Onboarding fest.

Was kostet die Zusammenarbeit?

Pricing richtet sich nach dem gewählten Modell, dem Volumen und der Komplexität der zu übernehmenden Mandate. In Option A arbeiten wir typischer­weise mit Stunden­kontingenten; in Option B mit Festpreisen je Mandat oder Beleg­menge; in Option C mit einer Misch­kalkulation. Im Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot, das Service-Level, Pricing und Onboarding-Aufwand transparent ausweist.

Lohnt sich der Aufwand schon bei wenigen Mandaten?

Ja, häufig. Ein einzelnes Pilot-Mandat reicht in der Regel aus, um die Zusammen­arbeit zu testen, Prozesse einzu­spielen und über drei bis sechs Monate zu bewerten, ob das Modell für Ihre Kanzlei passt. Pilot-Mandate werden typischer­weise in Option B aufgesetzt, weil dort der initiale Einrichtungs-Aufwand am geringsten ist. Erst nach erfolgreichem Pilot wird üblicher­weise auf Option A oder C skaliert.

Was passiert, wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert?

Wir arbeiten mit klar definierten Kündigungs­fristen und einer dokumentierten Übergabe-Routine. Bei einem Wechsel zurück in Ihre Kanzlei oder zu einem anderen Dienst­leister stellen wir alle Daten in dem von Ihnen gewählten Format bereit, übergeben offene Punkte mit Status und sichern eine ordnungs­gemäße Mandats-Schließung. Die Mandanten­beziehung bleibt davon ohnehin unberührt — sie war zu jedem Zeitpunkt Ihre.

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