Arbeitsrecht

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Compliance im Arbeitsrecht: von Anfang bis Ende des Arbeitsverhältnisses.

Gerade im Arbeitsrecht existieren eine Vielzahl von Schutzvorschriften und Regelungen, die es zu beachten gilt. Das Mindestlohngesetz, die Vorschriften zur Antidiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungs­gesetz, die Regelungen im Betriebsverfassungsrecht oder tarifvertragliche Vorschriften – arbeits­rechtliche Regelungen stellen die gesetzliche Grundlage für den Alltag der Personalverwaltung und des Unternehmens dar.

Compliance im Arbeitsrecht spielt daher eine immer wichtiger werdende Rolle, gerade auch im Rahmen der Personal­verwaltung. Unter­nehmen müssen sich darüber hinaus regelmäßig mit den eigenen Richtlinien auseinander­setzen, um stets die Einhaltung der Richtlinien zu kontrollieren und Haftungen auszuschließen. Dabei ist den richtigen Überblick zu behalten aufgrund der Vielzahl der Themenfelder besonders wichtig.

In der Praxis finden sich bereits bei der Anbahnung eines Anstellungsverhältnisses erste Compliance-Richt­linien, auf die geachtet werden muss. Bestimmt wird dies bspw. durch den vom Bundesarbeitsgericht geprägten Fragen­katalog „Was darf ich als Arbeitgeber fragen und was nicht?”. Was schon im Bewerbungs­verfahren angefangen hat, muss auch im laufenden Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. Compliance im Arbeitsrecht ist also ein ständiger Begleiter. Auch in der arbeitsvertraglichen Gestaltung und bei der Be­end­igung des Arbeits­ver­hält­nisses sind Compliance-Richtlinien ein weiterer Bestandteil.

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