Bank- und Kapitalmarktrecht
Kapitalmarktrechtliche Anforderungen und Folgepflichten beachten.
Im Rahmen unserer Beratung von Kreditinstituten und börsennotierten Unternehmen unterstützen wir bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und Regulatorieren, wie beispielsweise der Umsetzung der Betrugs- und Geldwäscheprävention im Rahmen des Geldwäschegesetzes oder der Whistleblower-Richtlinie. Aber auch Themen wie Insiderhandel stehen im Vordergrund der Unternehmens-Compliance.
Unsere Expertise
Seit Ende 2008 gibt es die internationale Norm ISO 31000 Risiko-Management. Diese beschreibt den Aufbau eines Risiko-Management-Systems. Das Risiko-Management-System stellt…
Mehr erfahren...Das Transparenzregister wurde in Deutschland am 27.06.2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015). Als…
Mehr erfahren...Das „Know-your-Employee“-Prinzip (KYE – zu deutsch: Kenne-deinen-Mitarbeiter) verpflichtet Unternehmen Ihre Mitarbeiter einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen (§ 6 II Nr. 5…
Mehr erfahren...Bei Bartransaktionen ab 10.000 Euro erfordert das Geldwäschegesetz eine umfassende Überprüfung der einschlägigen Vertragspartner nach dem „Know–Your–Customer“-Prinzip (KYC – zu…
Mehr erfahren...Grundvoraussetzung für eine gesetzeskonforme Prävention ist, dass Sie sich zunächst über das individuelle Geldwäscherisiko Ihres Unternehmens Klarheit verschaffen. Unsere Leistungen…
Mehr erfahren...Nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG müssen Verpflichtete Unternehmen grundsätzlich alle ihre Beschäftigten erstmalig und laufend in Bezug…
Mehr erfahren...Wir übernehmen die Funktion des Geldwäschebeauftragten in Ihrem Unternehmen. Mit einer initialen Risikoanalyse bewerten wir Ihr geldwäschespezifisches Risikomanagement und geben…
Mehr erfahren...Die Corona-Krise 2020 hat es uns gezeigt: es gibt Krisenszenarien und Notfälle, mit denen kein Unternehmen gerechnet hat. Logischerweise hat…
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