Gesellschaftsrecht
Compliance organisieren – Organisationsverschulden vermeiden.
Compliance im Gesellschaftsrecht bedeutet zum einen die Einhaltung der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, die in erster Linie im GmbH-Gesetz und Aktiengesetz verankert sind, aber auch in weiteren Gesetzen wie etwa den Gesetzen betreffend Wertpapiere und Wertpapierhandel bei börsennotierten Gesellschaften.
Zum anderen bedeutet Compliance im Gesellschaftsrecht aber auch die Schaffung von Organisationsstrukturen sowie die Regelung und Überwachung von Verantwortlichkeiten im Fall der Pflichtendelegation. Denn den meisten Geschäftsführern und Vorständen ist zwar bewusst, dass Sie für eigene Gesetzesverstöße haften – nur den wenigsten ist jedoch bewusst, dass Ihre Aufgabe in erster Linie darin besteht, Gesetzesverstöße organisatorisch im Unternehmen zu verhindern.
In diesem Fall spricht man vom „betrieblichen Organisationsverschulden“: hiernach haftet die Unternehmensleitung, wenn sie versäumt hat, allgemeine organisatorische Anordnungen zu treffen. Das betriebliche Organisationsverschulden kennt drei Formen:
- Selektionsverschulden: liegt vor, wenn ein Unternehmen die Verantwortung an ungeeignete Mitarbeiter delegiert
- Anweisungsverschulden: Arbeitsanweisungen fehlen, sind fehlerhaft oder lückenhaft
- Überwachungsverschulden: Kontrollen werden gar nicht oder lückenhaft durchgeführt
Wesentliche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch dem Deutschen Corporate Governance Kodex zu, der nunmehr seit rund acht Jahren gilt und Richtlinien für die Leitung und Überwachung von Aktiengesellschaften – bezogen auf das Innenverhältnis zum Zusammenwirken der Leitungsorgane Vorstand und Aufsichtsrat und bezogen auf das Außenverhältnis über das Verhältnis zu bestimmten Bezugsgruppen, in erster Linie zu den Aktionären, enthält.
Die relevanten Regelungen des Gesellschaftsrechts sind vielfältig und deren Einhaltung bedarf ständiger Überwachung und Kontrolle. Dies kann gerade in kleineren Unternehmen oftmals nicht ohne externe Beratung gewährleistet werden.
Darum unterstützen wir Sie gerne als Externer Compliance-Beauftragter.
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