Handels- und Wirtschaftsrecht

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Handelsrechtliche Vorschriften beachten und kontrollieren.

Compliance im Wirtschafts- und Handelsrecht bedeutet zum einen die Einhaltung der handels- und wirtschaftsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben, die in erster Linie im BGB und im Handelsgesetzbuch zu finden sind.

Zum anderen bedeutet Compliance im Handelsrecht aber auch die Schaffung von Organisationsstrukturen sowie die Regelung und Überwachung von Verantwortlichkeiten im Fall der Pflichtendelegation. Denn den meisten Geschäftsführern und Vorständen ist zwar bewusst, dass Sie für eigene Gesetzesverstöße haften – nur den wenigsten ist jedoch bewusst, dass Ihre Aufgabe in erster Linie darin besteht, Gesetzesverstöße organisatorisch im Unternehmen zu verhindern.

Wesentliche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch dem Deutschen Corporate Governance Kodex zu, der nunmehr seit rund acht Jahren gilt und Richtlinien für die Leitung und Überwachung von Aktiengesellschaften – bezogen auf das Innenverhältnis zum Zusammenwirken der Leitungsorgane Vorstand und Aufsichtsrat und bezogen auf das Außenverhältnis über das Verhältnis zu bestimmten Bezugsgruppen, in erster Linie zu den Aktionären, enthält.

Die relevanten Regelungen des Gesellschaftsrechts sind vielfältig und deren Einhaltung bedarf ständiger Überwachung und Kontrolle. Dies kann gerade in kleineren Unternehmen oftmals nicht ohne externe Beratung gewährleistet werden.

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