Eine Krise hat fünf Stadien — je früher Sie erkannt wird, desto mehr Optionen bieten sich.
In der Sanierungs-Praxis unterscheidet man typischerweise fünf aufeinander aufbauende Krisenstadien. In den Stadien 1 bis 3 stehen alle Werkzeuge offen — vom Strategie-Reset über die operative Restrukturierung bis zur Profitabilitäts-Steuerung. In Stadium 4 bleiben präventive Verfahren wie StaRUG möglich, in Stadium 5 — der eingetretenen Insolvenz — kommt das unausweichliche gerichtliche Insolvenzverfahren. Die Geschäftsleitung trägt seit Januar 2021 nach § 1 StaRUG ausdrücklich die Pflicht zur Krisenfrüherkennung. Ein gutes Risiko-Management wird daher zur Pflicht.
01
Stadium 1
Stakeholder-Krise
Vertrauensverlust zwischen Eigentümern, Management oder Aufsichtsrat. Ungelöste Nachfolge-Fragen, Gesellschafter-Konflikte, schwelende Management-Differenzen.
Maximal. Mediation, Gremien-Beratung, klärende Strategie-Workshops.
02
Stadium 2
Strategie-Krise
Wettbewerbsnachteile, Geschäftsmodell unter Druck, Marktanteilsverluste, technologisches Hinterherhinken. Finanzielle Reserven noch vorhanden.
Hoch. Strategie-Re-Set, Geschäftsmodell-Anpassung, Portfolio-Bereinigung.
03
Stadium 3
Erfolgs-Krise
Sinkende Profitabilität, Margenverlust, EBIT-Einbrüche, schrumpfendes Eigenkapital. Wirtschaftliche Probleme werden sichtbar, Liquidität noch ausreichend.
Mittel. Operative Restrukturierung, IDW S 6 bei Bank-Druck.
04
Stadium 4
Liquiditäts-Krise
Zahlungsstockungen, drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Cash-Flow-Probleme, Kreditlinien voll, verzögerte Zahlungen.
Eingeschränkt. StaRUG-Verfahren, Schutzschirm-Vorbereitung.
05
Stadium 5
Insolvenz
Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO oder Überschuldung nach § 19 InsO eingetreten. Insolvenzantragspflicht binnen drei Wochen.
Gerichtliches Verfahren. Eigenverwaltung, Schutzschirm, Regelinsolvenz.
Wann unsere Beratung sinnvoll wird.
Frühwarn-Signale finden sich in operativen, finanziellen und stakeholder-bezogenen Indikatoren. Sechs typische Marker greifen wir hier auf — sie alle sind in der Praxis vor der eigentlichen Liquiditätskrise sichtbar, oft Monate oder Quartale früher. Wer diese Indikatoren systematisch erhebt, erfüllt einen Kernbestandteil der Krisenfrüherkennungs-Pflicht nach § 1 StaRUG; wer sie ignoriert, riskiert den Verlust des Handlungsspielraums.
Anhaltender Umsatzrückgang
Mehrere aufeinanderfolgende Quartale mit Umsatzrückgang, schwächelnde Auftragslage, sinkende Folge-Aufträge bei Stamm-Kunden.
Margenerosion und Verluste in Folge
Sinkende EBIT-Marge unter Branchenschnitt, anhaltende operative Verluste, schrumpfendes Eigenkapital ohne erkennbare Trendwende.
Schrumpfender Liquiditäts-Puffer
Kreditlinien voll in Anspruch genommen, kurzfristige Bridge-Finanzierungen, gesunkene Cash-Reichweite unter sechs Wochen, Factoring als Dauerzustand.
Verzögerte Zahlungen
Mahnschreiben an Lieferanten, verzögerte Lohn- und Gehaltszahlungen, Mahnungen vom Finanzamt, verlängerte Forderungslaufzeiten gegenüber Kunden.
Verschärfte Stakeholder-Bedingungen
Bank verschärft Konditionen oder kündigt Kreditlinien, Warenkreditversicherer kürzt Limits, Lieferanten verlangen Vorkasse, Investoren ziehen Zusagen zurück.
Vertragslandschaft bricht weg
Großkunden setzen Lieferanten neu auf, Rahmenverträge laufen aus, Schlüssel-Mitarbeitende kündigen, Compliance-Vorfälle gefährden Lizenzen oder Zertifikate.
Welches Werkzeug passt zu welcher Krisentiefe.
Welche Werkzeuge wir in einem Mandat einsetzen, hängt vom Krisenstadium und der zeitlichen Lage ab. Drei Cluster decken das übliche Spektrum mittelständischer Sanierungen ab — von früher operativer Restrukturierung über das formale Sanierungskonzept als Verhandlungsbasis bis zur insolvenznahen Begleitung in Eigenverwaltung oder Schutzschirm. Die Übergänge sind fließend; oft kombinieren wir Werkzeuge aus zwei benachbarten Clustern in einem Mandat.
Cluster I
Operative Restrukturierung
Strategie-Re-Set, Geschäftsmodell-Anpassung, Profitabilitäts-Programm, Cost-Out-Initiativen, Liquiditäts-Steuerung im 13-Wochen-Raster. Die meisten Mandate beginnen hier — ohne formales Konzept, mit direktem operativen Eingriff in Strukturen und Kennzahlen.
Cluster II
Tragfähiges Sanierungskonzept
Wenn Banken oder Großgläubiger ein formales Sanierungskonzept als Verhandlungsbasis erwarten, erarbeiten wir die methodische Substanz — von der Krisen-Ursachenanalyse bis zur integrierten Planrechnung. Die Konzept-Struktur ist so aufgebaut, dass sie einer Prüfung nach IDW S 6 durch einen Wirtschaftsprüfer standhält; das Testat selbst liefert eine WP-Gesellschaft. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ergänzt das StaRUG-Verfahren den präventiven Rechtsrahmen.
Cluster III
Eigenverwaltung und CRO-Begleitung
In insolvenznahen Lagen begleiten wir die Geschäftsleitung in der Vorbereitung und während eines Schutzschirmverfahrens oder einer Eigenverwaltung. Wir steuern die Liquidität im Wochenraster, bereiten Gläubiger-Verhandlungen vor und übernehmen auf Wunsch die Interim-CRO-Funktion. Die rechtliche Vertretung gegenüber Gericht und Sachwalter übernimmt eine Sanierungs-Kanzlei aus unserem Partner-Netzwerk.
Was in einem belastbaren Sanierungskonzept enthalten sein muss.
Wenn Banken oder Großgläubiger ein formales Sanierungskonzept als Verhandlungsbasis erwarten, erarbeiten wir die methodische Substanz: Krisen-Ursachenanalyse, Leitbild des sanierten Unternehmens, Maßnahmen-Programm und integrierte Planrechnung. Diese sechs Bestandteile bilden die Struktur eines belastbaren Konzepts und entsprechen den Anforderungen an eine Prüfung nach IDW S 6 — dem Berufsstandard, an dem sich Wirtschaftsprüfer bei der Testierung orientieren. Das Testat selbst übernimmt eine Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft aus unserem Partner-Netzwerk; wir liefern die methodische Konzeption.
Beschreibung des Unternehmens
Rechtliche und wirtschaftliche Struktur, Geschäftsmodell, Branche und Marktposition, organisatorischer Aufbau. Datengrundlage für die nachfolgenden Analysen.
Krisenstadium und Krisenursachen
Einordnung in das fünfstufige Krisenmodell, Analyse der externen und internen Ursachen. Verzahnung mit Strategie, Operations, Finanzstruktur und Stakeholder-Beziehungen.
Leitbild des sanierten Unternehmens
Soll-Zustand nach der Sanierung — Strategie, Geschäftsmodell, Wettbewerbsposition, Organisationsstruktur. Die normative Grundlage für die Maßnahmen-Planung.
Sanierungsmaßnahmen mit Zeitplan
Operative, leistungswirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Meilensteinen. Quantifizierte Effekte je Maßnahme, Phasenlogik der Umsetzung.
Integrierte Planrechnung
GuV, Bilanz und Cashflow über zwei bis drei Jahre. Worst-, Real- und Best-Case-Szenarien, Liquiditätsplanung im Wochenraster für die erste Phase, Sensitivitäts-Analyse der Schlüssel-Annahmen.
Beurteilung der Sanierungsfähigkeit
Positiv-Aussage zur Sanierungsfähigkeit mit Plausibilisierung. Risikoabwägung, kritische Erfolgsfaktoren, Frühwarn-Indikatoren für die Umsetzungsphase. Grundlage für die anschließende Prüfung und Testierung durch eine Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft.
Präventive Restrukturierung in vier Phasen.
Seit dem 1. Januar 2021 erlaubt das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine außergerichtliche Restrukturierung bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Das Verfahren findet vor dem Insolvenzantrag statt, die Geschäftsleitung bleibt im Amt, das Verfahren ist nicht öffentlich. Vier Phasen prägen den typischen Ablauf — wir begleiten Sie als Berater durch alle vier, die formale Vertretung gegenüber dem Restrukturierungsgericht übernimmt eine Partner-Kanzlei.
Anzeige beim Restrukturierungsgericht
Schuldner zeigt das Restrukturierungsvorhaben beim zuständigen Restrukturierungsgericht an (§ 31 StaRUG). Voraussetzung ist die drohende Zahlungsunfähigkeit. Ab Anzeige laufen Schutzwirkungen und das gesetzliche Restrukturierungsregime.
Tag 0
Restrukturierungsplan erstellen
Erstellung des Restrukturierungsplans mit Gruppenbildung der Planbetroffenen (Banken, Lieferanten, sonstige Gläubiger). Ggf. Antrag auf Stabilisierungsanordnung als Schutz vor Einzelzwangsvollstreckung während der Verhandlungen.
2–8 Wochen
Abstimmung in Gruppen
Plan wird den Gruppen zur Abstimmung vorgelegt. Mehrheitsentscheidung in jeder Gruppe nach Kopf- und Forderungsmehrheit. Möglichkeit des Cross-Class Cram-Down — überstimmte Gruppen können unter Voraussetzungen mitgezogen werden.
2–4 Wochen
Plan-Bestätigung durch Gericht
Restrukturierungsgericht prüft Plan und Abstimmungsergebnis. Bei Bestätigung wird der Plan bindend für alle Planbetroffenen — auch für überstimmte. Mit Bestätigung Übergang zur Umsetzungsphase.
2–6 Wochen
Was wir leisten — und wo wir mit Partnern zusammenarbeiten.
Sanierung ist Teamarbeit. Wir bringen die Beratungs-Leistung — Krisendiagnose, Maßnahmen-Erarbeitung, operative Begleitung. Für rechtliche Vertretung und WP-Testat arbeiten wir mit ausgewählten Sanierungs-Kanzleien und Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften zusammen. Diese Aufteilung schafft saubere Rollen im Mandat: ein methodischer Berater (wir), ein rechtlicher Vertreter und ein prüfender Testierer. Drei Perspektiven, die sich gegenseitig kalibrieren.
Im Mandat
Was wir leisten
- Krisendiagnose und Stadien-Einordnung
- Liquiditäts-Steuerung im 13-Wochen-Raster
- Operative Restrukturierungs-Maßnahmen
- Methodische Erarbeitung des Sanierungskonzepts (Struktur, Inhalte, Planrechnung)
- Verhandlungs-Coaching mit Banken und Gläubigern
- Interim-CRO-Funktion auf Mandatsbasis
- Begleitung im StaRUG-Verfahren als Berater
Partner-Netzwerk
Wo wir Partner einbinden
- Rechtliche Vertretung im RDG-Vorbehalt — Sanierungs-Kanzlei
- Testat / Plausibilitätsurteil nach IDW S 6 — Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft
- Sachwalter- oder Eigenverwalter-Funktion — gerichtlich bestellt
- Steuerliche Vertretung im StBerG-Vorbehalt — Steuerberater
- Insolvenzverwaltung in der Regelinsolvenz — gerichtlich bestellt
Was Geschäftsleitungen im Sanierungsmandat oft fragen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, uns anzusprechen?
So früh wie möglich. In den Stadien 1 bis 3 (Stakeholder, Strategie, Erfolg) stehen alle Sanierungs-Werkzeuge offen, bei Stadium 4 (drohende Zahlungsunfähigkeit) bleibt das präventive StaRUG-Verfahren, in Stadium 5 (eingetretene Insolvenz) kommt nur noch das gerichtliche Verfahren. Die Geschäftsleitung trägt nach § 1 StaRUG seit Januar 2021 ausdrücklich die Pflicht zur Krisenfrüherkennung — wer wartet, riskiert nicht nur Sanierungsoptionen, sondern auch persönliche Haftungsrisiken.
Was unterscheidet das StaRUG-Verfahren von der Insolvenz?
Das StaRUG-Verfahren findet vor der Insolvenz statt — Voraussetzung ist die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO, nicht die eingetretene. Es ist deutlich weniger einschneidend: die Geschäftsleitung bleibt im Amt, das Verfahren ist nicht öffentlich (keine Eintragung im Insolvenzregister), der laufende Geschäftsbetrieb wird in der Regel nicht gestört. Bei der klassischen Insolvenz dagegen wird die Geschäftsleitung durch einen Insolvenzverwalter ersetzt (außer bei Eigenverwaltung), das Verfahren ist öffentlich, und es entstehen Reputationswirkungen gegenüber Kunden und Lieferanten.
Was kostet die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts?
Je nach Unternehmensgröße und Komplexität typischerweise im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Für ein mittelständisches Unternehmen mit 50 bis 300 Mitarbeitenden sind 80.000 bis 250.000 EUR netto für die methodische Erarbeitung der Sanierungs-Konzeption realistisch. Wenn Banken oder Großgläubiger zusätzlich ein Testat nach IDW S 6 verlangen, beauftragt der Mandant eine Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft separat — die Testat-Kosten liegen je nach Umfang typischerweise bei weiteren 30.000 bis 80.000 EUR netto. Wir kalkulieren transparent nach abgeschlossener Erstdiagnose; ein Festpreis-Angebot mit Phasen-Abrechnung schafft Planbarkeit auch in finanziell engen Lagen.
Können Sie Sanierungskonzepte „nach IDW S 6″ erstellen?
Wir können Sanierungskonzepte erarbeiten — die Erstellung ist nicht Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Der IDW Standard S 6 ist allerdings ein Berufsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, der WPs bei der Testierung bindet. Wir formulieren unsere Konzepte deshalb so, dass sie inhaltlich und strukturell einer Prüfung nach IDW S 6 standhalten — das eigentliche Testat oder Plausibilitätsurteil leistet eine Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft aus unserem Partner-Netzwerk. Diese Aufteilung entspricht der berufsrechtlich sauberen Linie: Konzeption durch den Sanierungs-Berater, Testierung durch den Wirtschaftsprüfer.
Ist ein WP-Testat zum Sanierungskonzept zwingend?
Gesetzlich nicht zwingend. In der Praxis verlangen Banken und Großgläubiger es jedoch regelmäßig — die positive Sanierungsfähigkeits-Aussage in einem Sanierungskonzept entfaltet ihre volle Wirkung erst mit dem Testat eines Wirtschaftsprüfers. Ohne Testat bleibt das Konzept ein interner Plan und genügt selten als Verhandlungsgrundlage gegenüber Banken. Wir erarbeiten das Konzept in einer Struktur, die eine anschließende Testierung nach IDW S 6 ermöglicht — die Testierung selbst leistet eine WP-Gesellschaft, mit der wir partnerschaftlich zusammenarbeiten.
Können Sie die Eigenverwaltung übernehmen?
Nein. Der Eigenverwalter (bei Schutzschirm nach § 270d InsO oder klassischer Eigenverwaltung nach § 270b ff. InsO) wird durch das Insolvenzgericht bestellt. Wir beraten und begleiten die Geschäftsleitung bei der Vorbereitung des Antrags und der Auswahl eines geeigneten Sachwalters — die Funktion selbst übernimmt eine spezialisierte Sanierungs-Kanzlei. Unsere Rolle in dieser Phase: methodische Begleitung der Geschäftsleitung, Verhandlungs-Coaching mit Gläubigerausschuss, Liquiditäts-Steuerung im Verfahren.
Was ist die Aufgabe eines Chief Restructuring Officers?
Der CRO ist eine zeitlich befristete Geschäftsführungs- oder Senior-Manager-Position in einem Krisenunternehmen, die für die Sanierungs-Umsetzung verantwortlich ist. Er steuert die Liquidität im Wochenraster, koordiniert die Verhandlungen mit Gläubigern und Banken, treibt die operativen Sanierungsmaßnahmen voran und berichtet regelmäßig an Geschäftsführung, Beirat oder Gesellschafter. Wir übernehmen die Interim-CRO-Funktion in Mandaten, die einen externen Treiber brauchen — meist parallel zur weiterlaufenden Geschäftsführung, mit klar abgegrenzten Befugnissen und Reporting-Strukturen.
Was machen wir, wenn die Bank die Kreditlinie kündigt?
Erste Sofortmaßnahme ist die Liquiditäts-Sicherung: 13-Wochen-Cashflow-Plan aufsetzen, kurzfristige Maßnahmen identifizieren (Forderungs-Eintreibung, Working-Capital-Steuerung, Notlauf-Kostenkürzung). Parallel: Verhandlungsbasis mit der Bank aufbauen, alternative Finanzierungsquellen prüfen (Mezzanine, Distressed-Investoren, Factoring-Erweiterung). Mittelfristig: Sanierungskonzept als Verhandlungsgrundlage. Bei Verschärfung: StaRUG-Verfahren mit Stabilisierungsanordnung als Schutz vor weiteren Maßnahmen der Bank.
Wie vertraulich ist ein Erstgespräch?
Strikt vertraulich. Wir behandeln jedes Erstgespräch unter berufsrechtlicher Verschwiegenheits-Pflicht. Es entstehen keine Verpflichtungen, kein Mandat ohne explizite Auftragserteilung. Die Tatsache eines Erstgesprächs wird nicht an Dritte (Banken, Gläubiger, Investoren, Wettbewerber) kommuniziert. Wir empfehlen ausdrücklich, frühzeitig zu sprechen — wer im Stadium 1 oder 2 anruft, wahrt sich Optionen, die bei späterer Krisentiefe nicht mehr offen stehen.
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