Einleitung

Eine Krise hat fünf Stadien — je früher Sie erkannt wird, desto mehr Optionen bieten sich.

In der Sanierungs-Praxis unterscheidet man typischerweise fünf aufeinander aufbauende Krisenstadien. In den Stadien 1 bis 3 stehen alle Werkzeuge offen — vom Strategie-Reset über die operative Restrukturierung bis zur Profitabilitäts-Steuerung. In Stadium 4 bleiben präventive Verfahren wie StaRUG möglich, in Stadium 5 — der eingetretenen Insolvenz — kommt das unausweichliche gerichtliche Insolvenzverfahren. Die Geschäftsleitung trägt seit Januar 2021 nach § 1 StaRUG ausdrücklich die Pflicht zur Krisenfrüh­erkennung. Ein gutes Risiko-Management wird daher zur Pflicht.

01

Stadium 1

Stakeholder-Krise

Vertrauensverlust zwischen Eigentümern, Management oder Aufsichtsrat. Ungelöste Nachfolge-Fragen, Gesellschafter-Konflikte, schwelende Management-Differenzen.

Handlungs­spielraum

Maximal. Mediation, Gremien-Beratung, klärende Strategie-Workshops.

02

Stadium 2

Strategie-Krise

Wettbewerbsnachteile, Geschäftsmodell unter Druck, Markt­anteils­verluste, technologisches Hinter­herhinken. Finanzielle Reserven noch vorhanden.

Handlungs­spielraum

Hoch. Strategie-Re-Set, Geschäfts­modell-Anpassung, Portfolio-Bereinigung.

03

Stadium 3

Erfolgs-Krise

Sinkende Profitabilität, Margen­verlust, EBIT-Einbrüche, schrumpfendes Eigenkapital. Wirtschaftliche Probleme werden sichtbar, Liquidität noch ausreichend.

Handlungs­spielraum

Mittel. Operative Restrukturierung, IDW S 6 bei Bank-Druck.

04

Stadium 4

Liquiditäts-Krise

Zahlungs­stockungen, drohende Zahlungs­unfähigkeit nach § 18 InsO. Cash-Flow-Probleme, Kreditlinien voll, verzögerte Zahlungen.

Handlungs­spielraum

Eingeschränkt. StaRUG-Verfahren, Schutz­schirm-Vorbereitung.

05

Stadium 5

Insolvenz

Zahlungs­unfähigkeit nach § 17 InsO oder Überschuldung nach § 19 InsO eingetreten. Insolvenz­antragspflicht binnen drei Wochen.

Handlungs­spielraum

Gerichtliches Verfahren. Eigen­verwaltung, Schutzschirm, Regelinsolvenz.

Frühwarn-Signale

Wann unsere Beratung sinnvoll wird.

Frühwarn-Signale finden sich in operativen, finanziellen und stakeholder-bezogenen Indikatoren. Sechs typische Marker greifen wir hier auf — sie alle sind in der Praxis vor der eigentlichen Liquiditäts­krise sichtbar, oft Monate oder Quartale früher. Wer diese Indikatoren systematisch erhebt, erfüllt einen Kernbestandteil der Krisenfrüh­erkennungs-Pflicht nach § 1 StaRUG; wer sie ignoriert, riskiert den Verlust des Handlungs­spielraums.

Indikator 01 · Umsatz

Anhaltender Umsatz­rückgang

Mehrere aufeinander­folgende Quartale mit Umsatzrückgang, schwächelnde Auftragslage, sinkende Folge-Aufträge bei Stamm-Kunden.

Indikator 02 · Profitabilität

Margen­erosion und Verluste in Folge

Sinkende EBIT-Marge unter Branchen­schnitt, anhaltende operative Verluste, schrumpfendes Eigenkapital ohne erkennbare Trend­wende.

Indikator 03 · Liquidität

Schrumpfender Liquiditäts-Puffer

Kreditlinien voll in Anspruch genommen, kurzfristige Bridge-Finanzierungen, gesunkene Cash-Reichweite unter sechs Wochen, Factoring als Dauer­zustand.

Indikator 04 · Zahlungs­verhalten

Verzögerte Zahlungen

Mahn­schreiben an Lieferanten, verzögerte Lohn- und Gehalts­zahlungen, Mahnungen vom Finanzamt, verlängerte Forderungs­laufzeiten gegenüber Kunden.

Indikator 05 · Stakeholder

Verschärfte Stakeholder-Bedingungen

Bank verschärft Konditionen oder kündigt Kreditlinien, Waren­kredit­versicherer kürzt Limits, Lieferanten verlangen Vorkasse, Investoren ziehen Zusagen zurück.

Indikator 06 · Geschäfts­basis

Vertrags­landschaft bricht weg

Großkunden setzen Lieferanten neu auf, Rahmen­verträge laufen aus, Schlüssel-Mitarbeitende kündigen, Compliance-Vorfälle gefährden Lizenzen oder Zertifikate.

Handlungs-Spektrum

Welches Werkzeug passt zu welcher Krisentiefe.

Welche Werkzeuge wir in einem Mandat einsetzen, hängt vom Krisenstadium und der zeitlichen Lage ab. Drei Cluster decken das übliche Spektrum mittelständischer Sanierungen ab — von früher operativer Restrukturierung über das formale Sanierungs­konzept als Verhandlungsbasis bis zur insolvenznahen Begleitung in Eigen­verwaltung oder Schutzschirm. Die Übergänge sind fließend; oft kombinieren wir Werkzeuge aus zwei benachbarten Clustern in einem Mandat.

Frühe Phase
I
II
III
Insolvenznah

Cluster I

Operative Restrukturierung

Stadium 1–3

Strategie-Re-Set, Geschäfts­modell-Anpassung, Profitabilitäts-Programm, Cost-Out-Initiativen, Liquiditäts-Steuerung im 13-Wochen-Raster. Die meisten Mandate beginnen hier — ohne formales Konzept, mit direktem operativen Eingriff in Strukturen und Kennzahlen.

Cluster II

Tragfähiges Sanierungs­konzept

Stadium 3–4

Wenn Banken oder Großgläubiger ein formales Sanierungs­konzept als Verhandlungs­basis erwarten, erarbeiten wir die methodische Substanz — von der Krisen-Ursachen­analyse bis zur integrierten Planrechnung. Die Konzept-Struktur ist so aufgebaut, dass sie einer Prüfung nach IDW S 6 durch einen Wirtschafts­prüfer standhält; das Testat selbst liefert eine WP-Gesellschaft. Bei drohender Zahlungs­unfähigkeit ergänzt das StaRUG-Verfahren den präventiven Rechtsrahmen.

Cluster III

Eigen­verwaltung und CRO-Begleitung

Stadium 4–5

In insolvenznahen Lagen begleiten wir die Geschäfts­leitung in der Vorbereitung und während eines Schutz­schirm­verfahrens oder einer Eigen­verwaltung. Wir steuern die Liquidität im Wochenraster, bereiten Gläubiger-Verhandlungen vor und übernehmen auf Wunsch die Interim-CRO-Funktion. Die rechtliche Vertretung gegenüber Gericht und Sachwalter übernimmt eine Sanierungs-Kanzlei aus unserem Partner-Netzwerk.

Sanierungs­konzept

Was in einem belastbaren Sanierungs­konzept enthalten sein muss.

Wenn Banken oder Großgläubiger ein formales Sanierungs­konzept als Verhandlungs­basis erwarten, erarbeiten wir die methodische Substanz: Krisen-Ursachen­analyse, Leitbild des sanierten Unternehmens, Maßnahmen-Programm und integrierte Planrechnung. Diese sechs Bestandteile bilden die Struktur eines belastbaren Konzepts und entsprechen den Anforderungen an eine Prüfung nach IDW S 6 — dem Berufsstandard, an dem sich Wirtschafts­prüfer bei der Testierung orientieren. Das Testat selbst übernimmt eine Wirtschafts­prüfungs-Gesellschaft aus unserem Partner-Netzwerk; wir liefern die methodische Konzeption.

Bestandteil 01 · Bestandsaufnahme

Beschreibung des Unter­nehmens

Rechtliche und wirtschaftliche Struktur, Geschäfts­modell, Branche und Markt­position, organisatorischer Aufbau. Daten­grundlage für die nachfolgenden Analysen.

Bestandteil 02 · Krisen-Analyse

Krisenstadium und Krisen­ursachen

Einordnung in das fünfstufige Krisenmodell, Analyse der externen und internen Ursachen. Verzahnung mit Strategie, Operations, Finanz­struktur und Stakeholder-Beziehungen.

Bestandteil 03 · Leitbild

Leitbild des sanierten Unter­nehmens

Soll-Zustand nach der Sanierung — Strategie, Geschäfts­modell, Wettbewerbs­position, Organisations­struktur. Die normative Grundlage für die Maßnahmen-Planung.

Bestandteil 04 · Maßnahmen

Sanierungs­maßnahmen mit Zeitplan

Operative, leistungs­wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Meilensteinen. Quantifizierte Effekte je Maßnahme, Phasen­logik der Umsetzung.

Bestandteil 05 · Planrechnung

Integrierte Planrechnung

GuV, Bilanz und Cashflow über zwei bis drei Jahre. Worst-, Real- und Best-Case-Szenarien, Liquiditäts­planung im Wochenraster für die erste Phase, Sensitivitäts-Analyse der Schlüssel-Annahmen.

Bestandteil 06 · Sanierungs­fähigkeit

Beurteilung der Sanierungs­fähigkeit

Positiv-Aussage zur Sanierungs­fähigkeit mit Plausibilisierung. Risiko­abwägung, kritische Erfolgs­faktoren, Frühwarn-Indikatoren für die Umsetzungs­phase. Grundlage für die anschließende Prüfung und Testierung durch eine Wirtschafts­prüfungs-Gesellschaft.

StaRUG-Verfahren

Präventive Restrukturierung in vier Phasen.

Seit dem 1. Januar 2021 erlaubt das Unternehmens­stabilisierungs- und -restrukturierungs­gesetz (StaRUG) eine außer­gerichtliche Restrukturierung bei drohender Zahlungs­unfähigkeit nach § 18 InsO. Das Verfahren findet vor dem Insolvenz­antrag statt, die Geschäfts­leitung bleibt im Amt, das Verfahren ist nicht öffentlich. Vier Phasen prägen den typischen Ablauf — wir begleiten Sie als Berater durch alle vier, die formale Vertretung gegenüber dem Restrukturierungs­gericht übernimmt eine Partner-Kanzlei.

01

Anzeige beim Restrukturierungs­gericht

Schuldner zeigt das Restrukturierungs­vorhaben beim zuständigen Restrukturierungs­gericht an (§ 31 StaRUG). Voraussetzung ist die drohende Zahlungs­unfähigkeit. Ab Anzeige laufen Schutz­wirkungen und das gesetzliche Restrukturierungs­regime.

Tag 0

02

Restrukturierungs­plan erstellen

Erstellung des Restrukturierungs­plans mit Gruppenbildung der Plan­betroffenen (Banken, Lieferanten, sonstige Gläubiger). Ggf. Antrag auf Stabilisierungs­anordnung als Schutz vor Einzelzwangs­vollstreckung während der Verhandlungen.

2–8 Wochen

03

Abstimmung in Gruppen

Plan wird den Gruppen zur Abstimmung vorgelegt. Mehrheits­entscheidung in jeder Gruppe nach Kopf- und Forderungs­mehrheit. Möglichkeit des Cross-Class Cram-Down — überstimmte Gruppen können unter Voraussetzungen mitgezogen werden.

2–4 Wochen

04

Plan-Bestätigung durch Gericht

Restrukturierungs­gericht prüft Plan und Abstimmungs­ergebnis. Bei Bestätigung wird der Plan bindend für alle Plan­betroffenen — auch für überstimmte. Mit Bestätigung Übergang zur Umsetzungs­phase.

2–6 Wochen

Mandats-Rolle

Was wir leisten — und wo wir mit Partnern zusammen­arbeiten.

Sanierung ist Teamarbeit. Wir bringen die Beratungs-Leistung — Krisendiagnose, Maßnahmen-Erarbeitung, operative Begleitung. Für rechtliche Vertretung und WP-Testat arbeiten wir mit ausgewählten Sanierungs-Kanzleien und Wirtschafts­prüfungs-Gesellschaften zusammen. Diese Aufteilung schafft saubere Rollen im Mandat: ein methodischer Berater (wir), ein rechtlicher Vertreter und ein prüfender Testierer. Drei Perspektiven, die sich gegenseitig kalibrieren.

Im Mandat

Was wir leisten

  • Krisendiagnose und Stadien-Einordnung
  • Liquiditäts-Steuerung im 13-Wochen-Raster
  • Operative Restrukturierungs-Maßnahmen
  • Methodische Erarbeitung des Sanierungs­konzepts (Struktur, Inhalte, Planrechnung)
  • Verhandlungs-Coaching mit Banken und Gläubigern
  • Interim-CRO-Funktion auf Mandats­basis
  • Begleitung im StaRUG-Verfahren als Berater

Partner-Netzwerk

Wo wir Partner einbinden

  • Rechtliche Vertretung im RDG-Vorbehalt — Sanierungs-Kanzlei
  • Testat / Plausibilitäts­urteil nach IDW S 6 — Wirtschafts­prüfungs-Gesellschaft
  • Sachwalter- oder Eigen­verwalter-Funktion — gerichtlich bestellt
  • Steuerliche Vertretung im StBerG-Vorbehalt — Steuer­berater
  • Insolvenz­verwaltung in der Regel­insolvenz — gerichtlich bestellt
Häufige Fragen

Was Geschäftsleitungen im Sanierungs­mandat oft fragen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, uns anzusprechen?

So früh wie möglich. In den Stadien 1 bis 3 (Stakeholder, Strategie, Erfolg) stehen alle Sanierungs-Werkzeuge offen, bei Stadium 4 (drohende Zahlungs­unfähigkeit) bleibt das präventive StaRUG-Verfahren, in Stadium 5 (eingetretene Insolvenz) kommt nur noch das gerichtliche Verfahren. Die Geschäfts­leitung trägt nach § 1 StaRUG seit Januar 2021 ausdrücklich die Pflicht zur Krisenfrüh­erkennung — wer wartet, riskiert nicht nur Sanierungs­optionen, sondern auch persönliche Haftungs­risiken.

Was unterscheidet das StaRUG-Verfahren von der Insolvenz?

Das StaRUG-Verfahren findet vor der Insolvenz statt — Voraussetzung ist die drohende Zahlungs­unfähigkeit nach § 18 InsO, nicht die eingetretene. Es ist deutlich weniger einschneidend: die Geschäfts­leitung bleibt im Amt, das Verfahren ist nicht öffentlich (keine Eintragung im Insolvenz­register), der laufende Geschäfts­betrieb wird in der Regel nicht gestört. Bei der klassischen Insolvenz dagegen wird die Geschäfts­leitung durch einen Insolvenz­verwalter ersetzt (außer bei Eigen­verwaltung), das Verfahren ist öffentlich, und es entstehen Reputations­wirkungen gegenüber Kunden und Lieferanten.

Was kostet die Erarbeitung eines Sanierungs­konzepts?

Je nach Unternehmens­größe und Komplexität typischerweise im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Für ein mittelständisches Unternehmen mit 50 bis 300 Mitarbeitenden sind 80.000 bis 250.000 EUR netto für die methodische Erarbeitung der Sanierungs-Konzeption realistisch. Wenn Banken oder Großgläubiger zusätzlich ein Testat nach IDW S 6 verlangen, beauftragt der Mandant eine Wirtschafts­prüfungs-Gesellschaft separat — die Testat-Kosten liegen je nach Umfang typischerweise bei weiteren 30.000 bis 80.000 EUR netto. Wir kalkulieren transparent nach abgeschlossener Erstdiagnose; ein Festpreis-Angebot mit Phasen-Abrechnung schafft Planbarkeit auch in finanziell engen Lagen.

Können Sie Sanierungs­konzepte „nach IDW S 6″ erstellen?

Wir können Sanierungs­konzepte erarbeiten — die Erstellung ist nicht Wirtschafts­prüfern vorbehalten. Der IDW Standard S 6 ist allerdings ein Berufs­standard des Instituts der Wirtschafts­prüfer, der WPs bei der Testierung bindet. Wir formulieren unsere Konzepte deshalb so, dass sie inhaltlich und strukturell einer Prüfung nach IDW S 6 standhalten — das eigentliche Testat oder Plausibilitäts­urteil leistet eine Wirtschafts­prüfungs-Gesellschaft aus unserem Partner-Netzwerk. Diese Aufteilung entspricht der berufsrechtlich sauberen Linie: Konzeption durch den Sanierungs-Berater, Testierung durch den Wirtschafts­prüfer.

Ist ein WP-Testat zum Sanierungs­konzept zwingend?

Gesetzlich nicht zwingend. In der Praxis verlangen Banken und Großgläubiger es jedoch regelmäßig — die positive Sanierungs­fähigkeits-Aussage in einem Sanierungs­konzept entfaltet ihre volle Wirkung erst mit dem Testat eines Wirtschafts­prüfers. Ohne Testat bleibt das Konzept ein interner Plan und genügt selten als Verhandlungs­grundlage gegenüber Banken. Wir erarbeiten das Konzept in einer Struktur, die eine anschließende Testierung nach IDW S 6 ermöglicht — die Testierung selbst leistet eine WP-Gesellschaft, mit der wir partnerschaftlich zusammen­arbeiten.

Können Sie die Eigen­verwaltung übernehmen?

Nein. Der Eigenverwalter (bei Schutz­schirm nach § 270d InsO oder klassischer Eigen­verwaltung nach § 270b ff. InsO) wird durch das Insolvenz­gericht bestellt. Wir beraten und begleiten die Geschäfts­leitung bei der Vorbereitung des Antrags und der Auswahl eines geeigneten Sachwalters — die Funktion selbst übernimmt eine spezialisierte Sanierungs-Kanzlei. Unsere Rolle in dieser Phase: methodische Begleitung der Geschäfts­leitung, Verhandlungs-Coaching mit Gläubiger­ausschuss, Liquiditäts-Steuerung im Verfahren.

Was ist die Aufgabe eines Chief Restructuring Officers?

Der CRO ist eine zeitlich befristete Geschäftsführungs- oder Senior-Manager-Position in einem Krisenunternehmen, die für die Sanierungs-Umsetzung verantwortlich ist. Er steuert die Liquidität im Wochen­raster, koordiniert die Verhandlungen mit Gläubigern und Banken, treibt die operativen Sanierungs­maßnahmen voran und berichtet regelmäßig an Geschäfts­führung, Beirat oder Gesellschafter. Wir übernehmen die Interim-CRO-Funktion in Mandaten, die einen externen Treiber brauchen — meist parallel zur weiter­laufenden Geschäfts­führung, mit klar abgegrenzten Befugnissen und Reporting-Strukturen.

Was machen wir, wenn die Bank die Kreditlinie kündigt?

Erste Sofortmaßnahme ist die Liquiditäts-Sicherung: 13-Wochen-Cashflow-Plan aufsetzen, kurzfristige Maßnahmen identifizieren (Forderungs-Eintreibung, Working-Capital-Steuerung, Notlauf-Kosten­kürzung). Parallel: Verhandlungs­basis mit der Bank aufbauen, alternative Finanzierungs­quellen prüfen (Mezzanine, Distressed-Investoren, Factoring-Erweiterung). Mittelfristig: Sanierungs­konzept als Verhandlungs­grundlage. Bei Verschärfung: StaRUG-Verfahren mit Stabilisierungs­anordnung als Schutz vor weiteren Maßnahmen der Bank.

Wie vertraulich ist ein Erstgespräch?

Strikt vertraulich. Wir behandeln jedes Erstgespräch unter berufsrechtlicher Verschwiegenheits-Pflicht. Es entstehen keine Verpflichtungen, kein Mandat ohne explizite Auftrags­erteilung. Die Tatsache eines Erstgesprächs wird nicht an Dritte (Banken, Gläubiger, Investoren, Wettbewerber) kommuniziert. Wir empfehlen ausdrücklich, frühzeitig zu sprechen — wer im Stadium 1 oder 2 anruft, wahrt sich Optionen, die bei späterer Krisentiefe nicht mehr offen stehen.

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