Datenschutz für Geschäftsführer und FührungskräfteSorgfaltspflichten und Haftung im Blick

Eine Schulung für Geschäftsführung und Führungskräfte, die Datenschutz als Leitungsaufgabe verstehen müssen. Im Mittelpunkt stehen die Verantwortung des Unternehmens, die persönlichen Sorgfaltspflichten der Leitungsebene und die Frage, wann Datenschutzverstöße zu Haftung und Bußgeldern führen.

  • Praxisnah auf Ihre Verarbeitungssituation zugeschnitten
  • Inhouse — online oder bei Ihnen vor Ort
  • Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer Schulungspflicht
Worum es geht

Die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt nicht der Datenschutzbeauftragte, sondern die Unternehmensleitung. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Organisation des Datenschutzes — gegenüber dem Unternehmen aus ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 43 GmbHG, § 93 AktG), gegenüber Aufsichtsbehörden über das Bußgeldregime der DSGVO (Art. 83 mit Rahmen bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes) und gegenüber Betroffenen über den Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO. Diese Schulung ordnet die Pflichten der Leitungsebene ein, zeigt, wie sich Verantwortung wirksam organisieren und delegieren lässt, und macht deutlich, wo die Grenzen der Delegation liegen. Sie richtet sich an Personen mit Leitungs- und Führungsverantwortung, die Datenschutz nicht im Detail umsetzen, aber sicher steuern müssen.

Inhalte

Module der Schulung

01

Verantwortung der Leitungsebene

  • Der Verantwortliche im Sinne der DSGVO — wer haftet wofür
  • Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) als Führungsaufgabe
  • Abgrenzung: Aufgaben der Leitung gegenüber denen des Datenschutzbeauftragten
02

Sorgfaltspflichten und Organisation

  • Technische und organisatorische Maßnahmen verantworten (Art. 24, 32 DSGVO)
  • Wirksame Delegation und ihre Grenzen
  • Dokumentation als Nachweis ordnungsgemäßer Organisation
03

Haftung und Bußgelder

  • Bußgeldrahmen der DSGVO (Art. 83) und die Praxis der Aufsichtsbehörden
  • Persönliche Haftung gegenüber dem Unternehmen (§ 43 GmbHG, § 93 AktG)
  • Schadensersatzansprüche Betroffener (Art. 82 DSGVO)
04

Steuern statt umsetzen

  • Datenschutz-Organisation aufbauen und überwachen
  • Berichtswege, Kennzahlen und Management-Aufmerksamkeit
  • Verhalten bei Datenpannen und Behördenanfragen aus Leitungssicht
Ablauf

Aufbau des Schulungstags

Block 1

Verantwortung verstehen

  • Wer ist Verantwortlicher und welche Pflichten folgen daraus
  • Rechenschaftspflicht als Leitungsaufgabe
Block 2

Haftung einordnen

  • Bußgeld- und Haftungsrisiken konkret
  • Fallbeispiele aus der Aufsichtspraxis
Block 3

Wirksam steuern

  • Organisation, Delegation und Überwachung
  • Fragerunde zu Ihrer konkreten Situation
Lernziele

Was die Teilnehmenden mitnehmen

Verantwortung kennen

Die Teilnehmenden wissen, welche datenschutzrechtlichen Pflichten die Leitungsebene trägt und wo sie persönlich haftet.

Haftung einschätzen

Sie können Bußgeld- und Haftungsrisiken realistisch bewerten und einordnen.

Wirksam organisieren

Sie wissen, wie sich Datenschutz-Verantwortung delegieren, dokumentieren und überwachen lässt.

Termine

Termine und Verfügbarkeit

Inhouse nach Ihrem Wunschtermin. Wir schulen Ihr Team an einem Tag Ihrer Wahl — online oder bei Ihnen vor Ort. Nennen Sie uns im Anfrageformular Ihren Wunschzeitraum und die ungefähre Teilnehmerzahl.

Unsicher, welches Format zu Ihrem Team passt?

Ob offene Schulung für einzelne Beschäftigte oder Inhouse-Tag für die ganze Belegschaft — wir beraten Sie in einem kurzen Erstgespräch, welches Format und welcher Zuschnitt für Ihre Situation sinnvoll sind.