Datenschutz für Geschäftsführer und FührungskräfteSorgfaltspflichten und Haftung im Blick
Eine Schulung für Geschäftsführung und Führungskräfte, die Datenschutz als Leitungsaufgabe verstehen müssen. Im Mittelpunkt stehen die Verantwortung des Unternehmens, die persönlichen Sorgfaltspflichten der Leitungsebene und die Frage, wann Datenschutzverstöße zu Haftung und Bußgeldern führen.
- Praxisnah auf Ihre Verarbeitungssituation zugeschnitten
- Inhouse — online oder bei Ihnen vor Ort
- Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer Schulungspflicht
Die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt nicht der Datenschutzbeauftragte, sondern die Unternehmensleitung. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Organisation des Datenschutzes — gegenüber dem Unternehmen aus ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 43 GmbHG, § 93 AktG), gegenüber Aufsichtsbehörden über das Bußgeldregime der DSGVO (Art. 83 mit Rahmen bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes) und gegenüber Betroffenen über den Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO. Diese Schulung ordnet die Pflichten der Leitungsebene ein, zeigt, wie sich Verantwortung wirksam organisieren und delegieren lässt, und macht deutlich, wo die Grenzen der Delegation liegen. Sie richtet sich an Personen mit Leitungs- und Führungsverantwortung, die Datenschutz nicht im Detail umsetzen, aber sicher steuern müssen.
Module der Schulung
Verantwortung der Leitungsebene
- Der Verantwortliche im Sinne der DSGVO — wer haftet wofür
- Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) als Führungsaufgabe
- Abgrenzung: Aufgaben der Leitung gegenüber denen des Datenschutzbeauftragten
Sorgfaltspflichten und Organisation
- Technische und organisatorische Maßnahmen verantworten (Art. 24, 32 DSGVO)
- Wirksame Delegation und ihre Grenzen
- Dokumentation als Nachweis ordnungsgemäßer Organisation
Haftung und Bußgelder
- Bußgeldrahmen der DSGVO (Art. 83) und die Praxis der Aufsichtsbehörden
- Persönliche Haftung gegenüber dem Unternehmen (§ 43 GmbHG, § 93 AktG)
- Schadensersatzansprüche Betroffener (Art. 82 DSGVO)
Steuern statt umsetzen
- Datenschutz-Organisation aufbauen und überwachen
- Berichtswege, Kennzahlen und Management-Aufmerksamkeit
- Verhalten bei Datenpannen und Behördenanfragen aus Leitungssicht
Aufbau des Schulungstags
Verantwortung verstehen
- Wer ist Verantwortlicher und welche Pflichten folgen daraus
- Rechenschaftspflicht als Leitungsaufgabe
Haftung einordnen
- Bußgeld- und Haftungsrisiken konkret
- Fallbeispiele aus der Aufsichtspraxis
Wirksam steuern
- Organisation, Delegation und Überwachung
- Fragerunde zu Ihrer konkreten Situation
Was die Teilnehmenden mitnehmen
Verantwortung kennen
Die Teilnehmenden wissen, welche datenschutzrechtlichen Pflichten die Leitungsebene trägt und wo sie persönlich haftet.
Haftung einschätzen
Sie können Bußgeld- und Haftungsrisiken realistisch bewerten und einordnen.
Wirksam organisieren
Sie wissen, wie sich Datenschutz-Verantwortung delegieren, dokumentieren und überwachen lässt.
Termine und Verfügbarkeit
Unsicher, welches Format zu Ihrem Team passt?
Ob offene Schulung für einzelne Beschäftigte oder Inhouse-Tag für die ganze Belegschaft — wir beraten Sie in einem kurzen Erstgespräch, welches Format und welcher Zuschnitt für Ihre Situation sinnvoll sind.















