Geldwäscheprävention in der KanzleiPflichten der Rechtsanwaltskanzlei nach dem Geldwäschegesetz
Eine Schulung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Kanzleimitarbeitende zu den geldwäscherechtlichen Pflichten. Sie lernen, bei welchen Mandaten die Verpflichteteneigenschaft entsteht, wie das Spannungsverhältnis zwischen Verschwiegenheitspflicht und Meldepflicht aufzulösen ist und wie Sie Sorgfaltspflichten und Risikoanalyse in der Kanzlei umsetzen.
- Kompakt in 2–3 Stunden
- Inhouse online oder vor Ort
- Rechtssicher und praxisnah
Anders als etwa Steuerberater sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht automatisch Verpflichtete des Geldwäschegesetzes, sondern nur mandatsabhängig: Die Verpflichteteneigenschaft nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG entsteht, sobald ein Mandat eines der abschließend aufgeführten Kataloggeschäfte betrifft — etwa die Mitwirkung an Immobilien- oder Gesellschaftstransaktionen oder Treuhand- und Anderkontotätigkeiten. Diese Schulung vermittelt, wie die Kanzlei die Verpflichteteneigenschaft je Mandat feststellt, die Sorgfaltspflichten erfüllt (Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigter, Risikobewertung als Herzstück der Prüfung) und Risikoanalyse sowie interne Sicherungsmaßnahmen dokumentiert. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Spannungsverhältnis zwischen anwaltlicher Verschwiegenheit und Meldepflicht: Nach § 43 Abs. 2 GwG besteht keine Meldepflicht für Informationen aus einem der Schweigepflicht unterliegenden Mandat — es sei denn, der Anwalt weiß, dass das Mandat für Geldwäsche genutzt wird. Behandelt werden außerdem das Verbot, den Mandanten über eine Meldung zu informieren (§ 47 GwG), und die Aufsicht durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. Ziel ist die rechtssichere Umsetzung im Kanzleialltag.
Module der Schulung
Verpflichtung je Mandat
- Mandatsabhängige Verpflichteteneigenschaft (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG)
- Kataloggeschäfte: Immobilien, Gesellschaften, Treuhand und Anderkonto
- Aufsicht durch die zuständige Rechtsanwaltskammer
Sorgfalt und Risikoanalyse
- Identifizierung und Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten
- Risikobewertung als Herzstück der Mandatsprüfung
- Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen dokumentieren
Verschwiegenheit und Meldung
- Meldepflicht-Ausnahme bei Mandatsgeheimnis (§ 43 Abs. 2 GwG, § 203 StGB)
- Rückausnahme bei Kenntnis des Geldwäschezwecks
- Verbot der Mandanteninformation über eine Meldung (§ 47 GwG)
Was die Teilnehmenden mitnehmen
Verpflichtung erkennen
Die Teilnehmenden stellen je Mandat fest, ob eine Verpflichtung besteht.
Sorgfalt umsetzen
Sie führen Sorgfaltspflichten und Risikoanalyse in der Kanzlei durch.
Verschwiegenheit wahren
Sie lösen das Verhältnis von Schweigepflicht und Meldepflicht korrekt auf.
Termine und Verfügbarkeit
Unsicher, welches Format zu Ihrem Team passt?
Ob offene Schulung für einzelne Beschäftigte oder Inhouse-Tag für die ganze Belegschaft — wir beraten Sie in einem kurzen Erstgespräch, welches Format und welcher Zuschnitt für Ihre Situation sinnvoll sind.















