Geldwäscheprävention im NotariatPflichten der Notarstelle nach dem Geldwäschegesetz

Eine Schulung für Notarinnen und Notare sowie Mitarbeitende der Notarstelle zu den geldwäscherechtlichen Pflichten. Sie lernen, bei welchen Kataloggeschäften die Verpflichteteneigenschaft greift, wie die Identifizierung und die Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten ablaufen und wann eine Beurkundung abzulehnen oder eine Verdachtsmeldung abzugeben ist.

  • Kompakt in 2–3 Stunden
  • Inhouse online oder vor Ort
  • Rechtssicher und praxisnah
Worum es geht

Notarinnen und Notare sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Verpflichtete des Geldwäschegesetzes, soweit sie an bestimmten Kataloggeschäften mitwirken — insbesondere Immobiliengeschäften sowie Gesellschaftsgründungen und Kapitalerhöhungen. Diese Schulung vermittelt den Anwendungsbereich für die Notarstelle, die Sorgfaltspflichten (Identifizierung der Beteiligten, Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten, Einsicht in das Transparenzregister) und die verstärkten Sorgfaltspflichten bei höherem Risiko nach § 15 GwG. Ein Schwerpunkt liegt auf den notarspezifischen Besonderheiten: dem Beurkundungsverbot bei intransparenten oder nicht im Transparenzregister eingetragenen Beteiligten, der Risikoanalyse und den internen Sicherungsmaßnahmen sowie der Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) über das Portal goAML. Aufsichtsbehörde ist die jeweils zuständige Notarkammer. Behandelt wird außerdem, warum bei Notarstellen in der Regel kein Geldwäschebeauftragter zu bestellen ist. Ziel ist die rechtssichere Umsetzung der Pflichten im Beurkundungsalltag.

Inhalte

Module der Schulung

01

Verpflichtung der Notarstelle

  • Verpflichteteneigenschaft nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG
  • Kataloggeschäfte: Immobilien, Gesellschaftsgründung, Kapitalerhöhung
  • Aufsicht durch die zuständige Notarkammer
02

Sorgfaltspflichten im Vorgang

  • Identifizierung der Beteiligten und wirtschaftlich Berechtigten
  • Einsicht in das Transparenzregister
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten bei höherem Risiko (§ 15 GwG)
03

Notarspezifische Besonderheiten

  • Beurkundungsverbot bei intransparenten Beteiligten
  • Verdachtsmeldung an die FIU über goAML
  • Warum in der Regel kein Geldwäschebeauftragter erforderlich ist
Lernziele

Was die Teilnehmenden mitnehmen

Pflichten kennen

Die Teilnehmenden kennen die Kataloggeschäfte und die Aufsicht durch die Notarkammer.

Sorgfalt anwenden

Sie führen Identifizierung und Transparenzregister-Prüfung korrekt durch.

Richtig reagieren

Sie wissen, wann eine Beurkundung abzulehnen und wann zu melden ist.

Termine

Termine und Verfügbarkeit

Inhouse nach Ihrem Wunschtermin. Wir schulen Ihr Team an einem Tag Ihrer Wahl — online oder bei Ihnen vor Ort. Nennen Sie uns im Anfrageformular Ihren Wunschzeitraum und die ungefähre Teilnehmerzahl.

Unsicher, welches Format zu Ihrem Team passt?

Ob offene Schulung für einzelne Beschäftigte oder Inhouse-Tag für die ganze Belegschaft — wir beraten Sie in einem kurzen Erstgespräch, welches Format und welcher Zuschnitt für Ihre Situation sinnvoll sind.