Geldwäscheprävention im NotariatPflichten der Notarstelle nach dem Geldwäschegesetz
Eine Schulung für Notarinnen und Notare sowie Mitarbeitende der Notarstelle zu den geldwäscherechtlichen Pflichten. Sie lernen, bei welchen Kataloggeschäften die Verpflichteteneigenschaft greift, wie die Identifizierung und die Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten ablaufen und wann eine Beurkundung abzulehnen oder eine Verdachtsmeldung abzugeben ist.
- Kompakt in 2–3 Stunden
- Inhouse online oder vor Ort
- Rechtssicher und praxisnah
Notarinnen und Notare sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Verpflichtete des Geldwäschegesetzes, soweit sie an bestimmten Kataloggeschäften mitwirken — insbesondere Immobiliengeschäften sowie Gesellschaftsgründungen und Kapitalerhöhungen. Diese Schulung vermittelt den Anwendungsbereich für die Notarstelle, die Sorgfaltspflichten (Identifizierung der Beteiligten, Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten, Einsicht in das Transparenzregister) und die verstärkten Sorgfaltspflichten bei höherem Risiko nach § 15 GwG. Ein Schwerpunkt liegt auf den notarspezifischen Besonderheiten: dem Beurkundungsverbot bei intransparenten oder nicht im Transparenzregister eingetragenen Beteiligten, der Risikoanalyse und den internen Sicherungsmaßnahmen sowie der Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) über das Portal goAML. Aufsichtsbehörde ist die jeweils zuständige Notarkammer. Behandelt wird außerdem, warum bei Notarstellen in der Regel kein Geldwäschebeauftragter zu bestellen ist. Ziel ist die rechtssichere Umsetzung der Pflichten im Beurkundungsalltag.
Module der Schulung
Verpflichtung der Notarstelle
- Verpflichteteneigenschaft nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG
- Kataloggeschäfte: Immobilien, Gesellschaftsgründung, Kapitalerhöhung
- Aufsicht durch die zuständige Notarkammer
Sorgfaltspflichten im Vorgang
- Identifizierung der Beteiligten und wirtschaftlich Berechtigten
- Einsicht in das Transparenzregister
- Verstärkte Sorgfaltspflichten bei höherem Risiko (§ 15 GwG)
Notarspezifische Besonderheiten
- Beurkundungsverbot bei intransparenten Beteiligten
- Verdachtsmeldung an die FIU über goAML
- Warum in der Regel kein Geldwäschebeauftragter erforderlich ist
Was die Teilnehmenden mitnehmen
Pflichten kennen
Die Teilnehmenden kennen die Kataloggeschäfte und die Aufsicht durch die Notarkammer.
Sorgfalt anwenden
Sie führen Identifizierung und Transparenzregister-Prüfung korrekt durch.
Richtig reagieren
Sie wissen, wann eine Beurkundung abzulehnen und wann zu melden ist.
Termine und Verfügbarkeit
Unsicher, welches Format zu Ihrem Team passt?
Ob offene Schulung für einzelne Beschäftigte oder Inhouse-Tag für die ganze Belegschaft — wir beraten Sie in einem kurzen Erstgespräch, welches Format und welcher Zuschnitt für Ihre Situation sinnvoll sind.















