AGG für MitarbeitendeAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz — Grundlagen für das ganze Team
Diskriminierung am Arbeitsplatz entsteht selten aus bösem Willen, sondern meist aus Unwissenheit darüber, wo Benachteiligung beginnt. In rund vier Stunden vermittelt diese Schulung allen Mitarbeitenden die Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes — verständlich, praxisnah und mit Blick auf den Arbeitsalltag. Für Ihr Unternehmen ist die nachweisliche Schulung zugleich die Erfüllung der Schutzpflicht nach § 12 Abs. 2 AGG.
- Rund 4 Stunden — kompakt an einem halben Tag
- Für alle Mitarbeitenden, keine Vorkenntnisse nötig
- Erfüllt die Schulungspflicht nach § 12 Abs. 2 AGG
- Inhouse — online oder bei Ihnen vor Ort
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten vor Benachteiligungen zu schützen und vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Eine nachweisliche Schulung aller Mitarbeitenden gilt dabei als Erfüllung dieser Schutzpflicht und kann im Streitfall die Haftung des Unternehmens mindern.
Diese Schulung vermittelt dem gesamten Team in verständlicher Form, welche Merkmale das Gesetz schützt, wo Benachteiligung im Arbeitsalltag beginnt, welche Rechte Betroffene haben und wie eine Beschwerde abläuft. Sie ist bewusst für alle Mitarbeitenden konzipiert — ohne juristische Vorkenntnisse und mit vielen Beispielen aus der Praxis.
Module der Schulung
Grundlagen des AGG
- Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- Wer ist geschützt, wer ist verpflichtet?
- Die acht Merkmale nach § 1 AGG im Überblick
Formen der Benachteiligung
- Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung
- Belästigung und sexuelle Belästigung (§ 3 AGG)
- Zulässige unterschiedliche Behandlung (§§ 8–10 AGG)
- Beispiele aus dem Arbeitsalltag
Rechte, Pflichten und Beschwerdeweg
- Benachteiligungsverbot nach § 7 AGG
- Pflichten des Arbeitgebers nach § 12 AGG
- Beschwerderecht und Beschwerdestelle (§ 13 AGG)
- Rechtsfolgen und Entschädigung (§ 15 AGG)
AGG im Arbeitsalltag — aktuelle Entwicklungen
- Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung und Bewerbung
- Diskriminierungsrisiken bei KI-gestützten Auswahlverfahren
- Umgang mit Beschwerden im Team
- Fragerunde und Praxisbeispiele der Teilnehmenden
Aufbau des Schulungstags
Rechtliche Grundlagen
- Einführung und Zielsetzung
- Das AGG und seine acht Merkmale
Benachteiligung erkennen
- Formen der Benachteiligung
- Praxisbeispiele und Diskussion
Rechte und Beschwerdeweg
- Rechte Betroffener und Beschwerdestelle
- Rechtsfolgen für Unternehmen und Beschäftigte
Praxis und Austausch
- AGG im Arbeitsalltag, aktuelle Entwicklungen
- Offene Fragerunde
Was die Teilnehmenden mitnehmen
Rechtsrahmen verstehen
Die Teilnehmenden kennen Zweck und Aufbau des AGG und die acht geschützten Merkmale nach § 1.
Diskriminierung erkennen
Sie erkennen unmittelbare und mittelbare Benachteiligung, Belästigung und sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag.
Richtig reagieren
Sie wissen, welche Rechte Betroffene haben, wie das Beschwerderecht nach § 13 funktioniert und welche Rechtsfolgen drohen.
Haftung vermeiden
Das Unternehmen erhält den Nachweis der Schulung nach § 12 Abs. 2 AGG als Baustein der Haftungsvorsorge.
Termine und Verfügbarkeit
Rechtliche Grundlage
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist 2006 in Kraft getreten und setzt mehrere EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht um. Ziel ist es, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen.
Nach § 12 Abs. 1 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen; dazu zählen auch vorbeugende Maßnahmen. § 12 Abs. 2 AGG stellt klar, dass der Arbeitgeber durch eine geeignete Schulung der Beschäftigten seine Schutzpflicht in geeigneter Weise erfüllt. Unterbleibt eine solche Schulung, kann dies im Streitfall als Organisationsverschulden gewertet werden — mit der Folge möglicher Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach § 15 AGG.
Die nachweisliche Teilnahme an dieser Schulung dokumentiert, dass das Unternehmen seiner Präventionspflicht nachgekommen ist. Eine regelmäßige Wiederholung wird empfohlen.
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