Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Rechtskonformer Umgang und Schutz personenbezogener Daten.
Seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist klar: Datenschutz und Datenverarbeitung sind Managementthemen. Während viele Unternehmen das Thema Datenschutz früher als Belastung und Wettbewerbsnachteil empfanden, ist die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus heute eine Voraussetzung für Kooperationen und Geschäftsbeziehungen. Es garantiert den rechtskonformen und zeitgemäßen Umgang mit Daten sowie den Schutz und die Sorgfalt, die diese Daten verdienen.
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen durch natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen in der EU. Sie gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten von verstorbenen oder juristischen Personen. Sie gilt nicht für Daten, die eine Person aus ausschließlich persönlichen Gründen oder für familiäre Tätigkeiten verarbeitet, sofern kein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit besteht. Wenn eine Person die personenbezogenen Daten jedoch außerhalb des persönlichen Bereiches beispielsweise für soziokulturelle oder finanzielle Tätigkeiten verwendet, so muss auch hier die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden.

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