Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Toleranz, Respekt und Fairness am Arbeitsplatz.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Toleranz, Respekt und Fairness am Arbeitsplatz.
Jeder Mensch ist einzigartig und damit auf seine eigene Art irgendwie „anders”. Damit niemand auf Grund seiner „Andersartigkeit” unberechtigt benachteiligt bzw. diskriminiert wird, gibt es verschiedene rechtlichen Rahmenbedingungen. An erster Stelle ist Gleichberechtigung ein Menschenrecht. Es bedeutet, dass alle Menschen gleich sind und somit auch die gleichen Rechte und Chancen haben. Rechtsgrundlagen sind hier das Grundgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Dieses wird umgangssprachlich auch gerne als “Antidiskriminierungsgesetz” betitelt, denn es soll sowohl Bewerber, als auch Beschäftigte vor Diskriminierungen schützen. Somit wird in einem Unternehmen für jeden eine rechtliche Grundlage geschaffen, sich gegen ungerechte Handlungen zu wehren. Die Betroffenen profitieren beispielsweise aufgrund der Regelungen des AGG von erheblichen Beweiserleichterungen.
Ziel des AGG ist es nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Der Katalog an Gründen in § 1 AGG ist abschließend.
Arbitgeber sind daher verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu informieren und zu schulen.
Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Mitarbeiter für ein tolerantes und benachteiligungsfreies Miteinander am Arbeitsplatz - für ein angenehmes und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld.
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Governance, Compliance & Risk Advisory
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