Externer Geldwäsche­beauftragter

Wir übernehmen die Funktion des Geldwäsche­beauftragten in Ihrem Unternehmen.

Mit einer initialen Risiko­analyse bewerten wir Ihr geldwäsche­spezifisches Risiko­management und geben Ihnen Handlungs­empfehlungen.

Wir setzen um, was notwendig und sinnvoll im Sinne der gesetzlichen Vorgaben ist, z.B. Prozesse für ein spezifisches Risiko­management, interne Sicherungs­maßnahmen, „Know Your Customer“ (KYC) Verfahren und Prozesse zur Meldung von Verstößen über ein Hinweis­geber­system.

Bei Verdachts­momenten oder wenn Fakten unklar sind, unterstützen wir Sie bei der Aufarbeitung, Dokumentation und Meldung bzw. Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Wir schulen Ihre Mitarbeiter in Bezug auf Risiken zum Thema Geldwäsche, damit Ihr Unternehmen z.B. Melde­pflichten effektiv nachkommen kann.