Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation zu schaffen sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Führungsstrukturen einzubinden, wobei er aber auch weiterhin verantwortlich für den Arbeitsschutz bleibt. Um seine Pflichten auf diesem Gebiet zu erfüllen, empfiehlt sich die Einführung eines Arbeitsschutz-Management-Systems.

Unternehmen in Deutschland sind derzeit nicht explizit, sondern nur indirekt zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagements verpflichtet. Das Arbeitsschutzgesetz, das von einem zeitgemäßen, präventiven Arbeitsschutzverständnis ausgeht, verpflichtet den Betrieb, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen, sie zu überprüfen und an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.

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