Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Ziel ist es, arbeitsbedingte Unfälle, Erkrankungen und gesundheitliche Belastungen zu vermeiden sowie eine sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Dazu zählen unter anderem:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
  • Unterweisungen und Schulungen
  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Psychische Gesundheitsförderung

Rechtsgrundlage in Deutschland bilden unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

Bedeutung für Unternehmen

Ein funktionierender Arbeits- und Gesundheitsschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er bietet vielfache Vorteile für Unternehmen:

  • Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit: Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen steigern das Wohlbefinden und die Loyalität der Belegschaft.
  • Produktivität und Qualität: Weniger Ausfälle und eine gesteigerte Leistungsfähigkeit wirken sich direkt auf den Unternehmenserfolg aus.
  • Rechtssicherheit: Wer den gesetzlichen Vorgaben nachkommt, reduziert Haftungsrisiken.
  • Image und Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen, die Verantwortung übernehmen, werden von Kunden, Partnern und Talenten positiv wahrgenommen.

Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein zentrales Element nachhaltiger Unternehmensführung. Er trägt dazu bei, Risiken zu minimieren, das Betriebsklima zu verbessern und langfristig den Unternehmenserfolg zu sichern. Wer in die Gesundheit seiner Mitarbeitenden investiert, investiert in die Zukunft seines Unternehmens.

Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation zu schaffen sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Führungsstrukturen einzubinden, wobei er aber auch weiterhin verantwortlich für den Arbeitsschutz bleibt. Um seine Pflichten auf diesem Gebiet zu erfüllen, empfiehlt sich die Einführung eines Arbeitsschutz-Management-Systems.

Unternehmen in Deutschland sind derzeit nicht explizit, sondern nur indirekt zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagements verpflichtet. Das Arbeitsschutzgesetz, das von einem zeitgemäßen, präventiven Arbeitsschutzverständnis ausgeht, verpflichtet den Betrieb, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen, sie zu überprüfen und an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.

Kontakt

Governance, Compliance & Risk Advisory
E-Mail: compliance (at) dreyfield.de
Telefon: +49 (0) 89 12414-9020

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