Thema

Arbeits- & Gesundheitsschutz

Den Arbeitsschutz im Unternehmen zentral organisieren und steuern.

Übersicht

Einleitung

Unternehmen sind derzeit nicht explizit, sondern nur indirekt zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagements verpflichtet. Das Arbeitsschutzgesetz, das von einem zeitgemäßen, präventiven Arbeitsschutzverständnis ausgeht, verpflichtet den Betrieb, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen, sie zu überprüfen und an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.

Nach § 3 muss er dafür eine geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation schaffen und Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Führungsstrukturen einbinden, wobei er aber auch weiterhin verantwortlich für den Arbeitsschutz bleibt. Um seine Pflichten auf diesem Gebiet zu erfüllen, empfiehlt sich die Einführung eines Arbeitsschutz-Management-Systems.

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