Egal ob im Unternehmen, im Verein oder in der Politik: Korruption verliert nicht an „Attraktivität“. Anti-Korruptionstrainings sind daher verpflichtend für alle börsennotierten Unternehmen und Unternehmen der Finanzwirtschaft sowie in weiteren Branchen, in denen beispielsweise Verstöße gegen das Kartellrecht vorgekommen sind.

Auch im Öffentlichen Dienst ist Korruptionsprävention relevant, aber auch der Mittelstand gerät zunehmend in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei Beteiligung an Korruptionssachverhalten drohen existenzbedrohende Ausschlüsse von öffentlichen Vergaben und harte Sanktionen. Als klassische Korruptionsdelikte gelten beispielsweise folgende Straftatbestände:

  • § 331 StGB Vorteilsnahme
  • § 332 StGB Bestechlichkeit
  • § 333 StGB Vorteilsgewährung
  • § 334 StGB Bestechung
  • § 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung

Von zentraler Bedeutung sind in diesem Fall Präventivmaßnahmen, um das Unternehmen bereits im Vorfeld vor Korruptionsvorfällen zu schützen. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, wonach es für die Bemessung einer Geldbuße von Bedeutung sein kann, ob das Unternehmen ein effizientes Compliance-Management installiert hat. Auch eine nach Entdeckung einer Korruptionsstraftat erfolgte Optimierung entsprechender Regelungen kann bei Bemessung des Bußgeldes Berücksichtigung finden.

Um Rechtsverstößen vorzubeugen, empfiehlt es sich daher, zumindest alle Mitarbeitenden in Einkauf, Controlling / Buchhaltung und Vertrieb zu diesem Thema zu schulen.

Damit soll verhindert werden, dass Mitarbeitende für Bestechungsversuche anfällig werden. Auch eine Bevorteilung beispielsweise von Familienangehörigen im Bewerbungs- oder Ausschreibungsprozess soll so abgewendet werden. Üblicherweise findet diese Sensibilisierung zu aktuellen Inhalten und Gegebenheiten einmal pro Jahr statt.

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