Was ein externer Datenschutzbeauftragter ist.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein fachlich qualifizierter Dienstleister, der die gesetzlich vorgeschriebene Funktion des DSB für Ihr Unternehmen übernimmt, ohne Teil Ihrer Belegschaft zu sein. Grundlage ist ein Dienstleistungsvertrag, der Leistungen und Aufgabenteilung klar regelt.
Ob Sie die Funktion intern besetzen oder extern vergeben, steht Ihnen nach Art. 37 Abs. 6 DSGVO frei. Der DSB ist in seiner Aufgabenwahrnehmung weisungsfrei und der Geschäftsleitung unmittelbar unterstellt — diese Unabhängigkeit erlaubt eine Bewertung ohne Interessenkonflikt.
Wichtig zur Verantwortung
Wir beraten und überwachen — die Verantwortung bleibt bei Ihnen.
Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt bei der verantwortlichen Stelle und ist nicht übertragbar. Als externer DSB liefern wir Methode, Überwachung und Dokumentation; die Entscheidungen trifft Ihre Geschäftsleitung.
Wann die Benennung Pflicht ist.
Es genügt, wenn eine der folgenden Konstellationen auf Ihr Unternehmen zutrifft. Der häufigste Fall ist die Beschäftigtenschwelle aus dem BDSG.
§ 38 Abs. 1 S. 1 BDSG
Ab 20 Beschäftigten
In der Regel mindestens 20 Personen verarbeiten ständig automatisiert personenbezogene Daten. HR, Buchhaltung, Vertrieb und Marketing zählen mit.
Art. 37 Abs. 1 lit. b
Umfangreiche Überwachung
Tracking, Profiling oder Videoüberwachung als Kerntätigkeit — unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
Art. 37 Abs. 1 lit. c
Sensible Daten
Umfangreiche Verarbeitung besonderer Daten nach Art. 9/10 — Gesundheit, Biometrie, Straftaten. Typisch für Praxen und Kliniken.
§ 38 Abs. 1 S. 2 BDSG
DSFA oder Übermittlung
Bei Folgenabschätzung nach Art. 35 oder geschäftsmäßiger Datenübermittlung — unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
Art. 37 Abs. 1 lit. a
Behörden & öffentliche Stellen
Für Behörden und öffentliche Stellen ausnahmslos Pflicht — einzige Ausnahme sind Gerichte in justizieller Tätigkeit.
Auch ohne Pflicht
Freiwillig sinnvoll
Auch ohne gesetzliche Pflicht profitieren Unternehmen — etwa wenn Schulung und laufende Beratung von Fachleuten übernommen werden sollen.
Was wir als Ihr externer DSB übernehmen.
Wir bringen die Funktion zum Laufen und halten sie im Betrieb auf Stand — von der laufenden Beratung über die Sensibilisierung Ihrer Beschäftigten bis zur Kommunikation mit der Aufsicht.
Aufgabe 01
Laufende Beratung im Tagesgeschäft
Wir sind Ihr fester Ansprechpartner für die Fragen, die im Betrieb tatsächlich auftreten — von der Bewertung neuer Verfahren über Auftragsverarbeitungsverträge bis zu Betroffenenanfragen. Statt anonymer Hotline ein Berater, der Ihre Strukturen kennt.
- Bewertung neuer Tools und Verarbeitungen vor dem Einsatz
- Prüfung und Gestaltung von AV-Verträgen
- Unterstützung bei Auskunfts- und Löschbegehren
Aufgabe 02
Schulung und Sensibilisierung
Geschulte Beschäftigte sind der wirksamste Schutz vor Datenschutzverstößen. Wir schulen Ihr Team wiederkehrend und praxisnah, mit konkreten Beispielen aus Ihrem Arbeitsalltag — als Präsenztermin oder digitales Format, je nach Bedarf.
- Wiederkehrende Unterweisung der Belegschaft
- Vertiefte Schulung für Schlüsselrollen wie HR und IT
- Sensibilisierung zu aktuellen Risiken, etwa beim Einsatz von KI
Aufgabe 03
Überwachung und Schnittstelle zur Aufsicht
Wir überwachen die Einhaltung der Vorgaben, begleiten Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 und dokumentieren auditfest. Gegenüber Aufsichtsbehörde und Betroffenen sind wir die benannte Anlaufstelle und führen die Kommunikation strukturiert.
- Aufbau und Pflege des Verzeichnisses nach Art. 30
- Begleitung von Folgenabschätzungen nach Art. 35
- Kommunikation bei Anfragen und Prüfungen der Aufsicht
Warum die Funktion nach außen vergeben?
Art. 37 Abs. 6 erlaubt beides. In mittelständischen Unternehmen spricht in der Praxis vieles für die externe Lösung.
Intern
- Berichtslinie zur Geschäftsleitung, die zugleich kontrolliert werden soll — die Weisungsfreiheit nach Art. 38 Abs. 3 ist arbeitsvertraglich abzusichern.
- Aus- und Fortbildung sind laufend zu organisieren und zu finanzieren, damit die Eignung nach Art. 37 Abs. 5 erhalten bleibt.
- Der besondere Abberufungs- und Kündigungsschutz schränkt die personelle Flexibilität ein.
Extern
- Strukturbedingte Unabhängigkeit: außerhalb Ihrer Hierarchie und damit außerhalb der Interessenkonflikte.
- Fachliche Eignung und Fortbildung bringen wir mit; Sie organisieren keine Schulungen und finanzieren keine Zertifizierung.
- Kalkulierbare Pauschale statt Personalkosten — ein Mandat, das sich ohne arbeitsrechtliche Hürden beenden lässt.
Was die Benennung im Haftungsfall leistet.
Ein externer DSB ist mehr als die Erfüllung einer Formalie. Die dokumentierte Benennung und die Befolgung der Empfehlungen wirken im Prüfungs- und Schadensfall zugunsten Ihres Unternehmens.
Nachweis der Sorgfalt
Die Beauftragung eines qualifizierten DSB und die Umsetzung seiner Empfehlungen belegen, dass Ihr Unternehmen seine organisatorischen Pflichten erfüllt hat — ein wichtiges Argument gegen den Vorwurf des Organisationsverschuldens.
Abfederung der Geschäftsführerhaftung
Bei Datenschutzverstößen droht im Innenverhältnis auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung. Eine qualifizierte externe Benennung kann dieses Risiko im Schadensfall deutlich verringern.
Klare Rollen, prüfbare Abläufe
Ein externer DSB sorgt für eindeutig definierte Zuständigkeiten und Dokumentationspflichten. Diese Klarheit reduziert interne Fehlentscheidungen und dient im Prüfungsfall als Beleg ordnungsgemäßer Organisation.
So läuft die Beauftragung.
Ein strukturierter Ablauf von der ersten Anfrage bis zur laufenden Betreuung — bewusst übersichtlich gehalten.
Anfrage
Wir klären Ihre Ausgangslage und prüfen, ob und ab wann die Pflicht greift.
Angebot & Kennenlernen
Maßgeschneidertes Angebot mit Pauschalpreis, dazu ein persönliches Kennenlernen.
Bestellung & Meldung
Formale Bestellung und auf Wunsch Meldung als Ihr DSB bei der Aufsichtsbehörde.
Bestandsaufnahme
Status erheben, Verzeichnis aufbauen, Maßnahmen nach Risiko priorisieren.
Laufende Betreuung
Fester Ansprechpartner für Verfahren, Anfragen, Schulungen und Aufsicht.
Was Mandantinnen und Mandanten häufig fragen.
Antworten auf die Fragen, die uns vor einem Mandat am häufigsten erreichen — von der Bestellpflicht über die Abgrenzung intern/extern bis zur Haftung. Ist Ihre Frage nicht dabei, klären wir sie im Erstgespräch.
Ab wann brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?
Sobald einer der fünf Tatbestände greift. Der häufigste ist § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG: ab in der Regel 20 Personen, die ständig automatisiert Daten verarbeiten. Umfangreiche Überwachung, sensible Daten in großem Umfang und eine DSFA-Pflicht lösen die Pflicht unabhängig von der Beschäftigtenzahl aus.
Interner oder externer DSB — was ist sinnvoller?
Beides ist zulässig. Für extern spricht die strukturbedingte Unabhängigkeit, die mitgebrachte Eignung, kalkulierbare Pauschalkosten und ein Mandat ohne den besonderen Kündigungsschutz einer internen Benennung.
Übernehmen Sie auch die Verantwortung für den Datenschutz?
Nein. Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt bei der verantwortlichen Stelle und ist nicht übertragbar. Wir beraten, überwachen und dokumentieren — die Entscheidungen bleiben bei Ihnen.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Wir arbeiten mit Pauschalpreisen nach Größe, Branche und Reifegrad. Eine konkrete Größenordnung nennen wir im Erstgespräch, sobald wir Ihre Ausgangslage kennen.
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Wir beraten Sie gerne zum Thema Externer Datenschutzbeauftragter. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon oder nutzen Sie unser Kontaktformular!
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