Externer Datenschutz­beauftragter für Ihr Unternehmen.

Als Externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen beraten und begleiten wir Sie bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

  • inkl. Software-Lösung und Dokumenten-Vorlagen
  • inkl. Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter
  • Ansprechpartner für Mitarbeiter und Kunden
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„Ideale Unterstützung - auch für interne Datenschutzkoordinatoren! “
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Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es gibt erstmals eine europaweit geltende Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diese ist bindend, sofern ein Unternehmen einer Tätigkeit nachgeht, die aus datenschutzrechtlicher Sicht einer besonderen Kontrolle bedarf (z.B. Verarbeitung von besonderen Daten wie z.B. Gesundheitsdaten) oder in einem Unternehmen mehr als zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) und die Änderung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben dazu geführt, dass seit 2020 neue Vorgaben gelten, ab wann ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu benennen ist. Statt wie bisher zehn Personen müssen in der Regel nun mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sein.

Pflichten und Rolle des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen für alle Themen rund um das Thema Datenschutz. Zu seinen Aufgaben gehören die Beratung der Geschäftsleitung bei datenschutzrelevanten Entscheidungen aber auch die Beratung von Mitarbeitern bei Fragen.

Beratung

Ständige Unterrichtung und Beratung der Geschäftsführung und der Mitarbeiter im Bereich Datenschutz

Überwachung & Kontrolle

Überwachung der Einhaltung der DSGVO und nationaler Sonderregelungen (BDSG)

Schulung und Sensibilisierung

Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Bußgelder

Sollte ein Unternehmen seiner Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, nicht nachkommen, können Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000.000 Euro bzw. 2 % des weltweiten Unternehmens-Jahresumsatzes verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Ein Verstoß gegen eine entsprechende Verpflichtung ist leicht zu erkennen, da der Datenschutzbeauftragte offiziell benannt und gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werde muss.

Ausnahmen

Die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, gilt nicht für den Fall, in denen der Gesetzgeber nur ein geringes Risiko für die Persönlichkeitsrechte einer betroffenen Person beimisst und weniger als 20 Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind.

Dies ist der Fall, wenn Verarbeitungen nur gelegentlich stattfinden, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind und voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener führen. All diese Bedingungen müssen kumulativ gegeben sein; deshalb ist es selten, dass ein grundsätzlich in den Anwendungsbereich der DSGVO fallendes Unternehmen von dieser Ausnahme profitieren wird.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:

  • Durch die Betreuung mehrerer Mandanten hat der externe Datenschutzbeauftragte oftmals mehr Praxiserfahrung als sein interner Kollege und kann somit effektiver arbeiten.
  • Die internen Mitarbeiter können sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und der Arbeitgeber umgeht den Kündigungsschutz eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Die regelmäßigen Fort- und Weiterbildungskosten entfallen für den Mandanten.
  • Im Falle von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung steht eine Vertretung ohne Mehrkosten für die Mandanten zur Verfügung.
  • Probleme (auch bei der Prüfung durch Aufsichtsbehörden) wegen mangelnder Fachkunde oder Zuverlässigkeit (Interessenskonflikte) werden vermieden.
  • Die Kosten können durch projektbezogene Aktivitäten und bedarfsgerechte Nutzung einfach gesteuert und kalkuliert werden.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen?

Kein Problem! Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon und wir sagen Ihnen, was Sie rund um das Thema Datenschutz und DSGVO wissen müssen.

So funktioniert's.

Sind Sie bereit für die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Erstgespräch

In einem Erstgespräch lernen wie Sie und Ihr Unternehmen kennen, verstehen wie Ihre Abläufe funktionieren und welche Arten von Daten Sie in Ihrem Unternehmen verarbeiten.

Bestandsaufnahme

Bestandsaufnahme des Datenschutzes vor Ort mit Erfassung grundlegender Stammdaten wie z.B. Mitarbeiterzahl, Kernprozesse, Organigramme, IT-Infrastruktur, etc.

Handlungsempfehlung

Ableitung von Maßnahmen, die zur Herstellung der Rechtskonformität erforderlich sind. Diese sollten dann von einem entsprechenden Dienstleister (z.B. EDV) umgesetzt werden.

Dokumentation

Beratung bei der Erstellung der gesetzlich-vorgeschriebenen Datenschutz-Dokumentation mit unserer Datenschutzmanagement Software. Diese dient als Nachweis für die Aufsichtsbehörden.

Schulung

Durchführung einer Datenschutz-Schulung mit abschließendem Wissenstest, Erfolgskontrolle und darauf basierender Teilnahmebestätigung für Sie und Ihre Mitarbeiter - sowohl in Präsenz als auch online möglich.

Laufende Beratung

Wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragte benennen, stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern jederzeit per Telefon oder E-Mail bei Fragen zum Thema Datenschutz zur Verfügung.

Preise & Pakete

Fair und Transparent – keine versteckten Kosten.

Monatliche Abrechnung Jährliche Abrechnung (-20% Rabatt)

Kleinstunternehmen
bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen € Umsatz/Jahr

79,-
pro Monat
948,00 € 758,40 €
pro Jahr
  • Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO und BDSG-neu inkl. Benennungsurkunde
  • Meldung bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
  • Beratung per E-Mail und Telefon von Montags bis Freitags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr
  • Jährliche Datenschutz-Besprechung
  • Jährliche Überprüfung Ihrer Datenschutz-Dokumentenation
  • Jährliche Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter

Kleines Unternehmen
bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen € Umsatz/Jahr

149,-
pro Monat
1.788,00 € 1.430,40 €
pro Jahr
  • Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO und BDSG-neu inkl. Benennungsurkunde
  • Meldung bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
  • Beratung per E-Mail und Telefon von Montags bis Freitags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr
  • Jährliche Datenschutz-Besprechung
  • Jährliche Überprüfung Ihrer Datenschutz-Dokumentenation
  • Jährliche Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter

Mittleres Unternehmen
bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen € Umsatz/Jahr

249,-
pro Monat
2.988,00 € 2.390,40 €
pro Jahr
  • Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO und BDSG-neu inkl. Benennungsurkunde
  • Meldung bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
  • Beratung per E-Mail und Telefon von Montags bis Freitags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr
  • Jährliche Datenschutz-Besprechung
  • Jährliche Überprüfung Ihrer Datenschutz-Dokumentenation
  • Jährliche Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten.

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.