Eine aktive Geldwäscheprävention ermöglicht eine frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Verschleierung von illegal erworbenen Geldmitteln und ihre Einschleusung in den regulären Wirtschaftskreislauf.

Das im Jahr 2012 in Kraft getretene Geldwäschegesetz (GwG) hat zum Ziel Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Durch das Geldwäschegesetz werden Unternehmen besondere Pflichten auferlegt, um deren Geschäfte transparenter zu machen.

Dreyfield unterstützt Sie bei der Risikoanalyse, der Überprüfung von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern, bei der Aus- und Überarbeitung interner Sicherungsmaßnahmen sowie bei der Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten und hilft, Geldwäsche-Verstöße aufzuklären.

Auf Wunsch übernimmt Dreyfield auch die Kommunikation und Abstimmung mit relevanten Gremien, Behörden und stellt bei Bedarf auch die Geldwäschebeauftragten für Ihr Unternehmen.

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