Geschäftspartnerprüfung (KYC)

Bei Bartransaktionen ab 10.000 Euro erfordert das Geldwäschegesetz eine umfassende Überprüfung der einschlägigen Vertragspartner nach dem „Know–Your–Customer“-Prinzip (KYC – zu Deutsch: Kenne Deinen Kunden). Die entsprechenden Geschäfte dürfen erst nach vollständiger Durchführung einer KYC-Prüfung abgeschlossen werden. Diese Pflichten werden von den Aufsichtsbehörden kontrolliert und können bei Verstößen entsprechend geahndet werden.

Treten darüber hinaus konkrete Verdachtsmomente in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung auf, gilt die Meldepflicht jedoch für alle Güterhändler unabhängig von der Höhe oder Art (bar oder unbar) der Transaktion! Im Verdachtsfall sind Verpflichtete aufgerufen, unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) zu übermitteln. Hierfür ist eine vorherige Registrierung im Meldeportal „goaml“ der FIU notwendig.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Identifizierung des Vertragspartners
  • Dokumentation (Kopie oder digitale Erfassung eines gültigen Ausweisdokuments)
  • Klärung des wirtschaftlich Berechtigten
  • Abgleich mit PEP-Listen (politisch exponierte Personen)
  • Aufbewahrung der Unterlagen für 5 Jahre