Die Umsatzsteuer ist eine der bedeutendsten Einnahmequellen des deutschen Staates und stellt einen zentralen Bestandteil des Steuersystems dar. Sie betrifft nahezu alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen im Inland erbringen. In ihrer Grundstruktur handelt es sich um eine sogenannte Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Diese wird auf jeder wirtschaftlichen Stufe erhoben, wobei die Steuerlast letztlich vom Endverbraucher getragen wird.

Europäische Harmonisierung der Umsatzsteuer

Die deutsche Umsatzbesteuerung ist allerdings nicht isoliert zu betrachten, sondern steht in engem Zusammenhang mit der europarechtlichen Harmonisierung. Als Mitglied der Europäischen Union ist Deutschland verpflichtet, die Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) umzusetzen. Diese EU-weiten Regelungen sollen einen reibungslosen Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb des Binnenmarktes gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)

Ein bedeutendes Beispiel für die europäische Integration im Bereich der Umsatzsteuer ist das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren (OSS), das seit dem 1. Juli 2021 Anwendung findet. Es ermöglicht Unternehmen, die grenzüberschreitend an Endverbraucher innerhalb der EU liefern oder elektronische Dienstleistungen erbringen, ihre umsatzsteuerlichen Pflichten zentral über ein einziges Portal in dem Mitgliedstaat zu erfüllen, in dem sie ansässig sind. Dadurch wird die Einhaltung der umsatzsteuerlichen Vorschriften erheblich vereinfacht und die Bürokratie deutlich reduziert.

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