Interne Meldestelle für Hinweisgeber

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Sie wollen dem Hinweisgeberschutzgesetz bzw. der Whistleblower-Richtlinie nachkommen, ohne eigene personelle und zeitliche Ressourcen dafür aufzubringen? Gerne stellen wir Ihnen einen qualifizierten externen Beauftragten für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Dieser nimmt Meldungen aus Ihrem Unternehmen persönlich entgegen, prüft diese auf Plausibilität und Relevanz und sortiert irrelevante Meldungen aus. Wir arbeiten bei relevanten Meldungen den Sachverhalt auf und erstellen einen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen. Wir decken sämtliche Bereiche des relevanten Spektrums ab, wie:

  • Vorfiltern der Hinweise
  • Einordnung und Bewertung
  • Folgeabschätzungen
  • Datenschutz
  • Organisation von Maßnahmen

Wir kümmern uns um Ihre Hinweise, sicher und zuverlässig!

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