Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Grundlage für den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz und wurde im Jahr 1977 verabschiedet und ist seitdem mehrfach geändert worden.

Es ist Teil des Sozialgesetzbuches und gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Es legt fest, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gewährleistet wird. Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz müssen systematisch ermittelt und beurteilt werden, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden vor schädlichen Einwirkungen geschützt sind. Darüber hinaus schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Unternehmen geeignete Schutzmaßnahmen treffen müssen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Bereitstellung von Einrichtungen zur Unfallverhütung, die Schulung von Mitarbeitern sowie das Ergreifen von Maßnahmen, um mögliche Gefahren zu vermeiden. Das Arbeitsschutzgesetz enthält auch detaillierte Vorschriften zur Gestaltung der Arbeitsplätze, zur Ausstattung der Arbeitsplätze und zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.

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