EU-Richtlinie 89/391/EWG: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit

EU-Richtlinie 89/391/EWG: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit

Die europäischen Rahmenrichtlinie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 89/391/EWG setzt legt Mindestvorschriften für alle Arbeitgeber in der Europäischen Union fest, die die Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt fördern, um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer verstärkt zu schützen. Die europäische Rahmenrichtlinie musste von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist es das Arbeitsschutzgesetz.

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