Lieferkettengesetz: Neue Handreichung zur Risikoanalyse

20. August 2022 | Letzte Aktualisierung:  24. Oktober 2022
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Lieferkettengesetz: Neue Handreichung zur Risikoanalyse

20. August 2022 | Letzte Aktualisierung:  24. Oktober 2022

Für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung zum Thema „Risikoanalyse“ veröffentlicht. Diese beschreibt die Anforderungen des LkSG, zeigt die Rolle der Risikoanalyse im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.
Nach dem LkSG sind Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, den mit diesen Sorgfaltspflichten verbundenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und gegebenenfalls vorliegende Verletzungen von Pflichten in diesen Bereichen zu beenden. Die Risikoanalyse ist daher Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Wesentliche Inhalte der Handreichung sind Informationen zu den grundlegenden Anforderungen an die Risikoanalyse und die Umsetzung dieser.

IZU-Werkzeug: Nachhaltige Lieferkette
Die IZU (Infozentrum Umwelt Wirtschaft vom Bayerischen Landesamt für Umwelt) hat hierfür ein „Starter-Kit“ zusammengestellt. Mit einer praktischen Anleitung können Sie Ihre Lieferkette abbilden, Nachhaltigkeitsrisiken bewerten und geeignete Maßnahmen umsetzen. Durch die Gliederung in Phasen geht es Schritt für Schritt vorwärts!

  • Phase 1: Lieferkette abbilden und Strategie entwickeln
  • Phase 2: Nachhaltigkeitsrisiken erfassen und bewerten
  • Phase 3: Maßnahmen definieren und umsetzen
  • Phase 4: Wirkung der Maßnahmen messen und kommunizieren
  • Phase 5: Beschwerden erfassen und Prozess verbessern

Das IZU „Starter-Kit“ zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement finden Sie unter hier. Informationen von der BAFA „Handreichung zur Umsetzung von Risikoanalysen nach den Vorgaben des LkSG“ finden Sie hier. FAQs zum Lieferkettengesetz finden Sie hier.

Quelle: IZU Newsletter Nr. 157 vom 15.09.2022 und Website der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

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