BAFA Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von unseren qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

 

Förderfähige Unternehmen

Junge Unternehmen,

– die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
– mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
– mit maximal 249 Beschäftigten
– mit maximal 50 Millionen € Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen €

Bestandsunternehmen,

– ab dem dritten Jahr nach der Gründung
– mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
– mit maximal 249 Beschäftigten
– mit maximal 50 Millionen € Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen €

Unternehmen in Schwierigkeiten

– die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (unabhängig vom Unternehmensalter)
– mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
– mit maximal 249 Beschäftigten
– mit maximal 50 Millionen € Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen €

Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

Höhe der Förderung

Junge Unternehmen (max. 2 Jahre alt)

bis zu 3.200 € Förderung

  • Bemessungs­grundlage: 4.000 € Gesamtkosten
  • neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig): max. 3.200 €
  • Region Lüneburg: max. 2.600 €
  • alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig: max. 2.000 €

Bestandsunternehmen (min. 3 Jahre alt)

bis zu 2.400 € Förderung

  • Bemessungs­grundlage: 3.000 € Gesamtkosten
  • neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig): max. 2.400 €
  • Region Lüneburg: max. 1.800 €
  • alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig: max. 1.500 €

Unternehmen in Schwierigkeiten

bis zu 2.700 € Förderung

  • Bemessungs­grundlage: 3.000 € Gesamtkosten
  • Die Förderung gilt deutschlandweit, ohne Berücksichtigung des Unternehmensstandorts.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.